Ufo-Sekte: Kindervergewaltiger muss in den Knast
Der niederbayerische Sektenführer Aryah G. wurde am Mittwoch wegen 75fachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Täter nutzte nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine Machtstellung hochmanipulativ und planvoll aus, um jahrelang „verschiedene sexuelle Handlungen“ an der Tochter einer Anhängerin zu vollziehen.
„Im seinem Wohnhaus nahmen die sexuellen Übergriffe ihren Anfang“, stellt die Vorsitzende Richterin der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg Elke Escher fest. Sie skizziert in der Urteilsbegründung am Mittwochvormittag die wenigen Zeugenaussagen, die es während der Beweisaufnahme gab. Lediglich zwei Landshuter Polizeibeamte waren neben der psychiatrischen Gutachterin als Zeugen vernommen worden. Durch ein vollumfängliches Geständnis konnte in erster Linie der heute 16-jährigen Geschädigten eine belastende Aussage erspart werden. Das Gericht wertet dies am Schluss erheblich zugunsten des Vergewaltigers, der zwischenzeitlich auch 50.000 Euro an sein Opfer als „Entschädigung“ überwiesen hat.
Jahrelange Vergewaltigung im Sektenumfeld
Das Haus, in dem alles seinen Anfang nahm, liegt etwas abgelegen, mitten im Wald neben einem kleinen Bach bei einem Weiler im Dorf Rattenberg (Landkreis Straubing-Bogen). Das etwas heruntergekommene Gebäude, dessen Dach teilweise vermoost ist, steht in einem großen verwilderten Garten, der von außen schwer einsehbar ist. Verrostete Stühle liegen neben einem völlig verdreckten Pool. Die Rollläden an Vorder- und Rückseite sind heruntergezogen. Doch es parken dicke Autos – Porsche, Mercedes, BMW – in der weitläufigen Zufahrt und etwas weiter hinten auf dem Gelände. Als wir vor zwei Wochen klingeln, öffnet niemand. Dieses Anwesen ist die Zentrale des 65-jährigen Sektengurus Aryah G. Hier veranstaltete er unter dem Label „Royal Life Wellness Club“ fast jedes zweite Wochenende „Seminare“.
Ab Anfang 2014 fing er hier auch an, die damals zehnjährige Tochter einer Anhängerin zu vergewaltigen. Von der Mutter verlangte er, Corinna P. (Name geändert) bei ihm übernachten zu lassen, da er sie „intensiver teachen“ wolle. Weil ihm die Anhängerin offensichtlich hörig war, ließ sie das zu. Von dem Mädchen forderte er gemeinsames Duschen, Haare waschen, Küsse und verschiedene sexuelle Handlungen. Wenn sie sich weigerte, ohrfeigte er sie oder zog an ihren Haaren.
Diese Gewalt setzte sich vier Jahre lang fort. Meistens im Haus des Täters, ein paar Male jedoch auch in einem Technikraum eines Kolping-Hotels in Cham, auf dem Parkplatz davor und auf einer Busfahrt nach Österreich. Hier saß die Mutter während der Vergewaltigung nur zwei Sitzreihen vor dem Täter und ihrer Tochter. 75 einzelne Missbrauchsfälle zählt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift auf. Die Zahl basiert auf Schätzungen.
Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft
Das Gericht verurteilt den US-Amerikaner zu sechs Jahren und vier Monaten Haft. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die er gerade wegen Steuerhinterziehung absitzt, ist mit eingerechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor achteinhalb Jahre Gefängnis beantragt, G.s Verteidiger Thomas Juppe plädierte für eine Strafe „nicht über fünf Jahren“.
Eine Einweisung oder etwaige Sicherungsverwahrung verfügt das Gericht nicht. Zwar habe der Täter eine „psychopathische Grundstruktur,“ sei „hoch manipulativ“, selbstbezogen und besitze wenig Einfühlungsvermögen, doch reiche dies für eine Persönlichkeitsstörung im klinischen Sinne nicht aus. Auch könne ein „Hang“ im Sinne des Strafgesetzbuches nicht positiv festgestellt werden. Die Jugendschutzkammer folgt hierbei der Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen Susanne Lausch, die auf Basis von Aktenlage und Hauptverhandlung ein Gutachten erstellte. Der Angeklagte ließ sich nicht explorieren, weshalb seine Psyche weitgehend unzugänglich bleibt.
Teure Seminare und Straftickets für Anhängerinnen
Im Mai 2020 war G. ebenfalls vom Landgericht Regensburg bereits wegen zehn Fällen der Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte über mehrere Jahre hinweg deutlich frisierte Einkommens- und Gewerbesteuererklärungen abgegeben. So hatte er im Jahr 2015 Einkünfte von 675.000 Euro, beim Finanzamt aber Verluste von knapp 11.000 Euro angegeben. Insgesamt betrug der verursachte Steuerschaden 1,5 Millionen Euro. Ein Porsche brachte die Behörden auf die Spur. Mit welchem Geld habe er diesen kaufen können?
Mit der Sekte ließ sich allerdings gut Geld verdienen. Bis zu 750 Euro im Monat zahlten Anhängerinnen, um ihrem Meister nahe zu sein. Zwischen 2014 und 2017 lagen die niedrigsten Jahreseinkünfte von G. bei knapp 420.000 Euro, meist deutlich über 500.000 Euro. Zu den üblichen Tagungsgebühren kamen auch Strafzahlungen, die er von den Frauen verlangte. Bei eventuellen „Verfehlungen“ mussten sie ihm Geld geben. So wurde eine Anhängerin zu einer fünfstelligen Summen verdonnert, weil ihr Freund zu kritisch nachgefragt hatte, was in den Seminaren eigentlich genau vor sich gehe. Laut einer Polizeibeamtin habe dieser von Beobachtungen berichtet, wie G. eine große Nähe auch zu einem anderen Kind pflegte und beispielsweise im Beisein anderer seine Hand an den Oberschenkel hielt.
Wellness als Tarnung für Ufo-Sekte?
Seine „Studentinnen“ seien für ihn wie „eine Familie,“ so G., der in einer langjährigen Lebenspartnerschaft lebt, vor Gericht. Das meiste Geld, das ihm seine „Familie“ zukommen ließ, betrachtete er nach eigener Auskunft als Schenkungen. Der Täter, der kein Deutsch spricht, fürchtet sich vor einer Abschiebung in die USA, da er eine große Bindung „zum Wald und zu den Leuten hier“ habe.
Der gebürtige Kubaner wuchs bei seinen spanischen Eltern in Südflorida auf. Die dreiköpfige Familie war nach der Revolution Ende der 1950er Jahre in die USA geflohen. Nach eigenem Bekunden interessierte sich G. früh für Kampfsport und Kampfkunst sowie Zen-Philosophie. Er soll entsprechende Seminare angeboten haben. Ende der 1990er Jahre habe er eine Einladung bekommen, in Deutschland „zu lehren“. Zudem habe ihn eine „Fürstin“ adoptiert – seine Eltern waren bereits tot –, weshalb er fortan den Namen Fürst August von und zu Sayn-Wittgenstein trug, den er zwischenzeitlich wieder abgelegt hat.
Nach Recherchen von regensburg-digital ist Sayn-Wittgenstein beziehungsweise G. auch im Umfeld der süddeutschen Ufo-Sektenszene ein Begriff. Diese Bewegung geht unter anderem davon aus, dass Außerirdische auf der Erde wirken. Zeugenaussagen zufolge soll sich G. selbst für einen Alien oder den „Klon eines Außerirdischen“ halten. Konkrete ideologische Inhalte von G.s Sekte sind im Prozess nicht öffentlich geworden. Fragen zum Innenleben der Vereinigung wollte er nicht beantworten. Körperliche Nähe, Geschlechtsverkehr, vermeintliche Reinigungs- und Heilungszeremonien und eine mögliche Errettung durch ein außerirdisches Raumschiff scheinen in der Gruppe aber eine Rolle gespielt zu haben.
Steuerfahndung führt zu Aufdeckung der Kindesvergewaltigung
Bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Steuerfahndung wurden etliche Schriftstücke des „Meisters“ sichergestellt und im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt. Die jetzt verurteilten Vergewaltigungsstraftaten sind als „Beifang“ der Finanzermittlungen ans Licht gekommen. Weder das geschädigte Mädchen noch ihre Mutter oder andere Anhängerinnen haben den Vergewaltiger angezeigt, obwohl die Taten auch in Gruppe schon Thema gewesen sein sollen.
Man habe dem Opfer nicht geglaubt und es sogar wegen der für alle auffälligen Nähe zum „Meister“ – sie durfte beim Essen neben ihm sitzen – beneidet. Das Mädchen hatte fortwährend Angst, dass ihr nicht geglaubt werde und das ihre Mutter viel Strafgeld zahlen müsse. Also schwieg sie im weiteren Verlauf.
Keine weiteren Ermittlungen in Sekte
Bei der Urteilsbegründung stellt Elke Escher heraus, dass durch den Schuldspruch auch klar werde, dass dem Mädchen, das psychisch immer noch unter den Taten leidet, endlich geglaubt werde. Hätte der Täter die Vergewaltigungen nicht eingeräumt, so hätte die 16-Jährige eine wohl belastende und möglicherweise retraumatisierende Aussage machen müssen. Bereits im Vorfeld hatte Corinna P. gegenüber einem Polizeibeamten die Angst geäußert, im Prozess „nichts herauszubekommen“. Bereits die erste Zeugenvernehmung bei der Polizei sei sehr emotional, schwierig und von vielen Unterbrechungen begleitet gewesen. Als unglücklich bezeichnet Escher, dass die Tochter dabei zunächst im Beisein der Mutter vernommen wurde.
Weitere Ermittlungsverfahren gegen Sektenmitglieder, weil sie den Täter jahrelang gedeckt oder die Taten begünstigt haben könnten, gibt es nach Recherchen von regensburg-digital übrigens nicht. Laut Staatsanwaltschaft liegt diesbezüglich kein Anfangsverdacht vor. Gegenüber der Polizei sollen sich einige Mitglieder äußerst wortkarg gegeben haben. Ohnehin scheint die Gruppe, die sich auch nach der Inhaftierung ihres Gurus weiterhin getroffen haben soll, ein sehr klandestines, abgeschottetes Innenleben zu führen. Und die Rollläden an der Zentrale des Sektenführers bleiben vorerst auch weiter heruntergezogen.
Joe
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Wer Kinder misshandelt oder vergewaltigt, gehört nicht in unsere Gesellschaft und gehört ein Leben lang weggesperrt. 50000 € Entschädigung für ein Mädchen das ihr lebenlang psychisch geschädigt ist, ist das lächerlich. Das Gericht hat hier eindeutig versagt.
Es konnte seiten des Gerichts keine psychische Erkrankung seitens des Täters feststellen.
Das ist doch lächerlich.
Mr. T.
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Joe, wer soll sich dann um das Seelenheil seiner/ihrer Jünger*innen kümmern und Messen halten, wenn die alle weggesperrt würden. Glaubensgemeinschaften haben eh schon Nachwuchsmangel.
Ansonsten bleibt zu erwähnen, dass auch Gerichte an Strafrahmen gebunden sind.
R.G.
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“Seine „Studentinnen“ seien für ihn wie „eine Familie,“ so G., der in einer langjährigen Lebenspartnerschaft lebt, vor Gericht.”
Frauen, wenn ihr in einer Beziehung zu einem solchen Mann bleibt, welchen Selbstwert lasst ihr euch dann ?
” Das meiste Geld, das ihm seine „Familie“ zukommen ließ, betrachtete er nach eigener Auskunft als Schenkungen. Der Täter, der kein Deutsch spricht”
Die Klang des in Deutschland verwendeten Geldes verstand er anscheinend gut.
” fürchtet sich vor einer Abschiebung in die USA, da er eine große Bindung „zum Wald und zu den Leuten hier“ habe.”
Müssen in den USA wegen Sexualdelikten Vorbestrafte nicht bestimmte Abstände zu Schulen und Öffentlichen Einrichtungen halten? Gibt man ihren Namen nicht bekannt?
” Zudem habe ihn eine „Fürstin“ adoptiert – seine Eltern waren bereits tot –, weshalb er fortan den Namen Fürst August von und zu Sayn-Wittgenstein trug, den er zwischenzeitlich wieder abgelegt hat.”
Welche Staatsbürgerschaft und
welchen Aufenthaltstitel hat dieser Mensch überhaupt in Deutschland?
Eine Anekdote.
Die Gatten eines Vorstandes eines der größten Industriebetriebe einer der erfolgreichsten Branchen lebte nach Scheidung mit einen viel jüngeren Man aus Lateinamerika. Er führte stets einen nur Eingeweihten sichtbaren, also fiktiven Puma mit sich. Da das Paar Kurse und Schriften anbot, ließ ich mich zu ihnen einladen, um mehr über ihre Religion zu erfahren, ehe sie sich an unsere Jugendlichen ranmachen könnten. Sie hielten mich für einen Bewunderer.
In mehreren Städten suchten sie Nähe zu in den Jugend- und Kinderpsychiatrien tätigen Ärzten und Psychologen und Gschichten über deren hoffnungsloseste Patientinnen aus bestem Hause. Oh Wunder, ein Vereinslokal und Clubhaus war in Fußnähe einer Uniklinik. Zufall?
An einem luftigen Tag kam ich an der Tür vorbei, da standen sie alle draußen, die Cousins und Brüder des Lateinamerikaners. Er stellte mir sie erfreut vor. Das ist Claudio, der Meister des Ordens der Mayadingsda, das ist Tomaso, der Zackbummsonstwas des Meisters Sowieso, das ist Alonso, der Gesandte des Meister Samuel vom Weißen Tantra Orden. Undsofort.
Lauter zweibeiniges Futter für die spirituelle Fressucht von weißen Damen mittleren Alters. Im Gegensatz zu Bezznessern mussten die Superkerle mit den europäischen, ihnen viel zu alten Frauen nicht mal schlafen, sondern folgten Schriften des Obersten Meisters aller Meister zum Lesen im Ehebett aus. Die meisten Lehren aus den Gebieten lehnten sich an die Lehren Samael Aun Weors oder Randolphs an.
https://en.wikipedia.org/wiki/Samael_Aun_Weor
Unsere Sektenreferate sollten sich des Imports angeblicher lateinamerikanischer spiritueller Lehren annehmen.
Bis dahin, Leute, warnt eure Töchter und Schwestern, Söhne und Brüder selbst vor fremdländischer Spiritualität (sie mögen so genau hinsehen wie man es bei katholischen Angeboten tun sollte) was man im Gegenzug von ihnen will.
Möglicherweise ihre Töchter und Söhne!
F.X.
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6 Jahre und 4 Monate Haft abzügl. 2 Jahre und 3 Monate wegen Steuerhinterziehung.
So bleiben 4 Jahre und 1 Monat für 75 schwere sexuelle Missbrauchfälle eines Kindes.
Umgerechnet ca. 20 Tage für eine Tat
50.000€ Zahlung an das Opfer. Kein Betrag dieser Welt kann so grausame und
menschenverachtende Taten an einem Kind im geringsten wieder nur annähernd gut machen
Liebe Eltern passt auf euere Kinder auf, denn wieder einmal wurde ein Kind nach meinem Erachten als Freiwild erklärt.
Mathilde Vietze
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Es ist doch erschreckend, daß immer wieder Leute auf solche Gurus hereinfallen,
die nichts anders im Sinne haben, als ihre perversen Neigungen und dem Deck-
mantel von Wellness und Spiritualität ausleben wollen. Und besonders schlimm
ist es,wenn Eltern nicht mitbekommen wollen, was da ihren Kindern angetan wird.
Christoph Ecklinger
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http://www.vorname.com: “Der männliche und weibliche Vorname Arya bedeutet übersetzt „der Edle“ oder „die Edle“. Arya hat eine persische Herkunft … Auch in Indien ist Arya weit verbreitet.”
Schon interessant, wer sich hier im tiefsten Bayerwald so alles niederlässt…
Und die “Qualitätsmedien” sind wie so oft hier mal wieder lückenhaft…
» UFO-Sekte in Bayern: Der “Alien-Guru” muss wegen schweren Kindesmissbrauch in 75 Fällen über sechs Jahre ins Gefängnis - Mystery Files
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[…] von Aryah G. versuchte eine Strafe “nicht über fünf Jahre” zu erwirken. Dazu schreibt die “Regensburg digital” unter […]