Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!
Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.
Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.
Dultverordnung hin, Dultverordnung her: Gesoffen wird immer. Foto: Staudinger/ Archiv
Die Regensburger Maidult läuft – was den Umsatz betrifft – hervorragend: mehr Besucher, mehr Andrang bei den Fahrgeschäften, mehr Bierausschank. Entsprechend zu tun hat auch die Regensburger Polizei. „Es gab eine unüberschaubare Anzahl von betrunkenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen“, heißt es in der Dult-Bilanz der Polizeiinspektion 2 für das vergangene Wochenende. Ein Polizeisprecher bezeichnet die Situation als „schon dramatisch“, auch wenn nur von drei Minderjährigen die Rede ist, die wegen Volltrunkenheit und Alkoholvergiftung behandelt bzw. ins Krankenhaus gebracht werden mussten. „Gefühlsmäßig sind es mehr angetrunkene Jugendliche geworden.“
„Das Problem hat sich nur verlagert“
Eines zeichnet sich bereits jetzt ab: Die neue Dultverordnung, die mitgebrachten Alkohol auf dem Dultgelände und in den angrenzenden Straßen untersagt, ist kein Rezept, um Jugendliche oder junge Erwachsene vom „Vorglühen“ abzuhalten oder gar den Rauschpegel auf der Dult zu senken. Dabei waren gerade der Jugendschutz und der Verweis darauf, dass man das „Vorglühen“ unterbinden müsse wohlfeiles und lautstark vorgetragenes Argument der CSU-Fraktion, um eine Dultverordnung im vergangenen Jahr auf den Weg zu bringen.
Doch weder dient die Verordnung dem Jungendschutz, noch wird deshalb weniger vorgeglüht.
„Das Problem hat sich nur verlagert“, so der Polizeisprecher. „Jetzt trinken diese Leute ihren mitgebrachten Alkohol eben nicht mehr in der unmittelbaren Umgebung der Dult.“ Da fliegen die leeren Wein- und Wodka-Flaschen eben ein paar Gassen früher ins Gebüsch oder in die Donau.
Zum Teil bekämen Jugendliche ihren Alkohol aber auch im Bierzelt. „Da bestellt eben ein junger Erwachsener das Bier für die anderen mit.“
Platzverweise leichter möglich
Einen wesentlichen Vorteil hätte die Verordnung aber für die Polizei: „Wir haben eine Handhabe, um Leute mit Alkohol oder mit Glasflaschen vom Gelände zu verweisen oder ihnen diesen Alkohol abzunehmen.“
Am vergangenen Wochenende wurde laut Polizeibericht „in 30 Fällen das Mitbringen von alkoholischen Getränken unterbunden“. Das sei „nur die Spitze des Eisbergs“.
Etwa zehn Beamte sind nach Polizeiangaben täglich auf der Dult im Einsatz – auf dem Gelände selbst sowie bei Verkehrskontrollen. Die Dult läuft noch bis zum 29. Mai. Eine endgültige Bilanz geben Stadt und Polizei unmittelbar nach Ende der Dult bei einer gemeinsamen Pressekonferenz ab.
SUPPORT
Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?
Dann unterstütze unsere Arbeit! Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!
Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:
Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01
oh man es ist so arm wie die herren einfach nur mit verboten reagieren und sich dann wundern, wenn die leute diese umgehen. anstatt probleme mal an der wurzel anzugreifen.
Nein, die CSU hat wahrscheinlich wirtschaftsförderlich gehofft, es würde weniger vorgeglüht und dafür mehr in den Zelten nachgeglüht. Da sind wohl die Gastronomen besser organisiert als der Einzelhandel.
Hier liegt kein Problem bei den Jugendlichen, dem Jugendschutz (dieser ist in Sache Alkohol genau geregelt, auch für den Fall eines Einkäufers für allle), oder den Verkäufern (Dult, Discounter, etc.) vor, sonder ein Problem der Gesellschaft.
Auf der einen Seite regelt der Jugendschutz die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche. Bier, Wein Sekt, aromatisierte Getränke ab 16. Weinbrand, Weinbrandhaltige Getränke, Alkopops (Kennzeichnungspflicht mit ab 18!) ab 18. => Paragraph 9 Jugendschutzgesetz. Bei einen Verdacht auf einen Einkäufer für Minderjährige => Paragraph 28 Absatz 4 Jugendschutzgesetz. Es wird einfach nicht verkauft, bis der Verdacht ausgeräumt ist, sprich Ausweiskontrolle bei denen, für welche mitgekauft werden sollte.
Die andere Seite der Gesellschaft sieht aber in Alkohol keine Gefahr. Zwei Mentalitäten sind zu beobachten. Als erstes springt einem ins Auge, dass der Käufer von Alkohol (auch als Einkäufer für andere Personen) die These vertritt, “ich kaufe ein, den Verkäufer geht das gar nichts an, was ich damit mache. Er soll das Maul halten und mir den Alkohol verkaufen.” Dies ist falsch. Der Jugendschutz besagt eindeutig, dass der Verkäufer die einzige Instanz ist, welche über den Verkauf von Alkohol (und auch jeglicher andere Ware) entscheidet. Jegliche Einmischung seitens Vorgesetzter oder sogar der Befehl zum Verkaufen von Alkohol, wenn ein Zweifel besteht, kann unter Umständen als Nötigung angesehen werden. Es kann daher gesagt werden, dass eine Metalität in unserer Gesellschaft besteht, Alkohol ist ein Gesellschaftsgut, auf welches jeder ein verbrieftes Recht hat. Dies ist falsch.
Die zweite Mentalität betrifft die ganze Gesellschaft. Hier, gerade in diesem Artikel, in anderen Medien, in Diskussionen wird Alkohol verdammt, er ist das Teufelszeug. Man muss die Jugendlichen davor schützen.
Hallo? Auf der einen Seite diese Töne und auf der anderen Seite wird geschrien und gekreischt, wenn der Umsatz mit Alkohol einbricht, oder man selber sein Feierabendbier nicht bekommt. Den Jugendlichen wird auf die Finger gehauen, aber die Erwachsenen selber dürfen bechern bis zum Umfallen. Dann ist es in Ordnung.
Für alle, die jetzt die Meinung vertreten, aber wenn ich alkoholisiert gegen ein Gesetz verstoße werde ich doch verurteilt: Dieses Thema steht auf einem anderen Blatt und soll hier noch nicht diskutiert werden. Es geht um die Jugendlichen. Es kann also gesagt werden, die Gesellschaft lebt den Jugendlichen ein Bild vor, verbietet aber das Imitieren dieses Bildes. Die staatlich geprüften Psychologen können die Auswirkungen genauer erklären als meine Wenigkeit, werden aber doch zustimmen, dass hier ein Paradoxon vorliegt.
Im groben gesagt: Erst wenn sich diese Gesellschaft ändert, ändern sich auch die Kinder und Jugendlichen.
Mal ganz blöd gefragt: Wieso wird bei der Volksdroge Nr. 2 ungleich härter durchgegriffen? Rauchen ist auch nicht unbedingt schädlicher als Saufen, also wieso gibt es da Verbote für Werbung und Konsum? Plus die Daumenschraube über den Geldbeutel? Kleiner Blog dazu:
Für Alkohol hingegen darf fast uneingeschränkt geworben werden, die Auflagen zum Konsum sind ein Witz, die Preismassregelung “Ein alkoholfreies Getränk auf der Karte muss billiger sein als der billigste Alkohol” sowieso.Und ich will jetzt nicht das Mantra vom Lebensmittel hören, meine Mutter ist mit gerade mal 73 Jahren an den Spätfolgen ihrer Sucht gestorben, die sie schon mit 50 “besiegt” hatte. Effektiv gesoffen hat sie ca. 20 Jahre, sie war also ein Späteinsteiger. Was das für die Koma-Kids ab 12 bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen… Frühableben ja, sozialverträglich nein.
Wohl selten haben die gute alte Steinerne und der Eiserne Steg so viele Sekt- und Schnapsfläschchen gesehen wie derzeit.
Im Donaunordarm und im Brandnerkanal dümpeln die Bierflaschen dem Schwarzen Meer entgegen.
Was alles in den Donau-Südarm reinfällt, das will ich gar nicht wissen. Es müssen Unmengen sein.
Die Punker sind es nicht, die Sandler auch nicht.
Ein paar glücksrauschige Abiturienten und jede Menge junge Dultgäste bzw. Weltkulturerbefeier-Gäste wissen sich zwar vor dem Alkoholgenuss zu benehmen, unmittelbar danach aber nicht mehr.
Saubären elendige! Werft die Bierfalschen nicht in die Donau, sondern denkt gefälligst an die Unterschicht, die sich mit dem Sammeln von Pfandflaschen durch den Altag rettet.
Sicherheitswacht, wo bleibens denn, wenn mans braucht!
Christof
| #
Wer hätte das auch ahnen können, dass die Jugendlichen auf die Idee kommen, den Alkohol außerhalb der Bannzone zu konsumieren?!
torschtl
| #
wieso macht mans nicht ganz anders? Alle unter 18 ab 19 Uhr raus aus dem Zelt?
dudeman
| #
oh man es ist so arm wie die herren einfach nur mit verboten reagieren und sich dann wundern, wenn die leute diese umgehen. anstatt probleme mal an der wurzel anzugreifen.
Phil
| #
wieso macht mans nicht ganz anders? Alle unter 18 ab 19 Uhr raus aus dem Zelt?
ganz einfach, weil dann das Zelt halb leer wäre^^
und das sich das Vorglühen nur verlägert hat doch jeder (außer evtl die von der CSU) schon davor gewusst!
franze
| #
und was ist die wurzel? jetzt bin ich aber gespannt
VonFernSeher
| #
Nein, die CSU hat wahrscheinlich wirtschaftsförderlich gehofft, es würde weniger vorgeglüht und dafür mehr in den Zelten nachgeglüht. Da sind wohl die Gastronomen besser organisiert als der Einzelhandel.
passiver Mitlerser
| #
Hier liegt kein Problem bei den Jugendlichen, dem Jugendschutz (dieser ist in Sache Alkohol genau geregelt, auch für den Fall eines Einkäufers für allle), oder den Verkäufern (Dult, Discounter, etc.) vor, sonder ein Problem der Gesellschaft.
Auf der einen Seite regelt der Jugendschutz die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche. Bier, Wein Sekt, aromatisierte Getränke ab 16. Weinbrand, Weinbrandhaltige Getränke, Alkopops (Kennzeichnungspflicht mit ab 18!) ab 18. => Paragraph 9 Jugendschutzgesetz. Bei einen Verdacht auf einen Einkäufer für Minderjährige => Paragraph 28 Absatz 4 Jugendschutzgesetz. Es wird einfach nicht verkauft, bis der Verdacht ausgeräumt ist, sprich Ausweiskontrolle bei denen, für welche mitgekauft werden sollte.
Die andere Seite der Gesellschaft sieht aber in Alkohol keine Gefahr. Zwei Mentalitäten sind zu beobachten. Als erstes springt einem ins Auge, dass der Käufer von Alkohol (auch als Einkäufer für andere Personen) die These vertritt, “ich kaufe ein, den Verkäufer geht das gar nichts an, was ich damit mache. Er soll das Maul halten und mir den Alkohol verkaufen.” Dies ist falsch. Der Jugendschutz besagt eindeutig, dass der Verkäufer die einzige Instanz ist, welche über den Verkauf von Alkohol (und auch jeglicher andere Ware) entscheidet. Jegliche Einmischung seitens Vorgesetzter oder sogar der Befehl zum Verkaufen von Alkohol, wenn ein Zweifel besteht, kann unter Umständen als Nötigung angesehen werden. Es kann daher gesagt werden, dass eine Metalität in unserer Gesellschaft besteht, Alkohol ist ein Gesellschaftsgut, auf welches jeder ein verbrieftes Recht hat. Dies ist falsch.
Die zweite Mentalität betrifft die ganze Gesellschaft. Hier, gerade in diesem Artikel, in anderen Medien, in Diskussionen wird Alkohol verdammt, er ist das Teufelszeug. Man muss die Jugendlichen davor schützen.
Hallo? Auf der einen Seite diese Töne und auf der anderen Seite wird geschrien und gekreischt, wenn der Umsatz mit Alkohol einbricht, oder man selber sein Feierabendbier nicht bekommt. Den Jugendlichen wird auf die Finger gehauen, aber die Erwachsenen selber dürfen bechern bis zum Umfallen. Dann ist es in Ordnung.
Für alle, die jetzt die Meinung vertreten, aber wenn ich alkoholisiert gegen ein Gesetz verstoße werde ich doch verurteilt: Dieses Thema steht auf einem anderen Blatt und soll hier noch nicht diskutiert werden. Es geht um die Jugendlichen. Es kann also gesagt werden, die Gesellschaft lebt den Jugendlichen ein Bild vor, verbietet aber das Imitieren dieses Bildes. Die staatlich geprüften Psychologen können die Auswirkungen genauer erklären als meine Wenigkeit, werden aber doch zustimmen, dass hier ein Paradoxon vorliegt.
Im groben gesagt: Erst wenn sich diese Gesellschaft ändert, ändern sich auch die Kinder und Jugendlichen.
Passiver Mitleser
Twix Raider
| #
Mal ganz blöd gefragt: Wieso wird bei der Volksdroge Nr. 2 ungleich härter durchgegriffen? Rauchen ist auch nicht unbedingt schädlicher als Saufen, also wieso gibt es da Verbote für Werbung und Konsum? Plus die Daumenschraube über den Geldbeutel? Kleiner Blog dazu:
http://twixraider.wordpress.com/2011/05/25/rauchzeichen/
Für Alkohol hingegen darf fast uneingeschränkt geworben werden, die Auflagen zum Konsum sind ein Witz, die Preismassregelung “Ein alkoholfreies Getränk auf der Karte muss billiger sein als der billigste Alkohol” sowieso.Und ich will jetzt nicht das Mantra vom Lebensmittel hören, meine Mutter ist mit gerade mal 73 Jahren an den Spätfolgen ihrer Sucht gestorben, die sie schon mit 50 “besiegt” hatte. Effektiv gesoffen hat sie ca. 20 Jahre, sie war also ein Späteinsteiger. Was das für die Koma-Kids ab 12 bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen… Frühableben ja, sozialverträglich nein.
Lothgaßler
| #
Wohl selten haben die gute alte Steinerne und der Eiserne Steg so viele Sekt- und Schnapsfläschchen gesehen wie derzeit.
Im Donaunordarm und im Brandnerkanal dümpeln die Bierflaschen dem Schwarzen Meer entgegen.
Was alles in den Donau-Südarm reinfällt, das will ich gar nicht wissen. Es müssen Unmengen sein.
Die Punker sind es nicht, die Sandler auch nicht.
Ein paar glücksrauschige Abiturienten und jede Menge junge Dultgäste bzw. Weltkulturerbefeier-Gäste wissen sich zwar vor dem Alkoholgenuss zu benehmen, unmittelbar danach aber nicht mehr.
Saubären elendige! Werft die Bierfalschen nicht in die Donau, sondern denkt gefälligst an die Unterschicht, die sich mit dem Sammeln von Pfandflaschen durch den Altag rettet.
Sicherheitswacht, wo bleibens denn, wenn mans braucht!
a-wasser-bittschön
| #
Und das bringt was bitte? Dass torschtl einen Platz bekommt?