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Trickdiebe beklauen 85jährige

Pressebericht der PI Regensburg Süd vom 13.09.2012 Trickdiebstahl – Warnhinweis Am Mittwoch, gegen 10.00 Uhr vormittags, läuteten zwei Frauen an der Gartentür eines Einfamilienhauses im Stadtosten. Unter einem Vorwand baten sie die 85jährige Hausbewohnerin zum Gartenzaun und verwickelten sie für längere Zeit in ein Gespräch. Ein Mittäter nutzte nach momentanen Erkenntnissen die offenstehende Haustür und durchsuchte in dieser Zeit das Wohnanwesen. Aus dem Schlafzimmer wurde eine Schatulle mit Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Die beiden Frauen werden beschrieben mit ca. 60 Jahre alt, 165 cm groß, dunkel gekleidet, mit dunkelgrauem Turban. Ihre Begleiterin war ca. 20 Jahre alt und hell gekleidet, beide sprachen deutsch mit ausländischem Akzent. Hinweise an die PI Regensburg Süd, Tel. 0941/506-2001. Sachbeschädigung Aufgrund seiner Trunkenheit wurde einem 29jährigem Reisenden in der Nacht zum Donnerstag der Zutritt zu einer Gaststätte im Stadtzentrum verwehrt. Aus Verärgerung darüber beschädigte er mutwillig auf seinem Heimweg die Zufahrtsschranke eines Parkhauses. Passanten hatten den Vorfall beobachtet und die Polizei verständigt. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Außer der Schadensregulierung in Höhe von ca. 500 Euro steht ihm nun auch eine Strafanzeige ins Haus. Verkehrsunfall Am Mittwoch, gegen 21.30 Uhr, touchierte ein Verkehrsteilnehmer mit seinem VW, Golf, in der Josef-Engert-Straße einen Bordstein und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Golf prallte auf einen Geparkten, der wiederum auf ein weiteres stehendes Fahrzeug geschoben wurde. Beim Unfallverursacher stellten die Polizeibeamten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen fest, die ein Test mit zwei Promille Alkoholkonzentration bestätigte. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Fahrer nicht, diese wurde ihm vor längerer Zeit entzogen. Der Pkw war nicht ordnungsgemäß zugelassen und versichert, amtliche Kennzeichen fehlten. Daß das Fahrzeug kurzgeschlossen war, deutete anfänglich auf einen Diebstahl hin. Eine Überprüfung in diese Richtung bestätigte sich nicht. Der Unfallverursacher hatte den defekten Golf rechtmäßig erworben und unfachmännisch repariert. An den geparkten Fahrzeugen entstand Schaden in Höhe von ca. 10 000 Euro. Den Golf-Fahrer erwarten eine Reihe von Anzeigen.

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