Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Kritik von Angehörigen

Toter bei Polizeieinsatz: Familie fordert erneute Obduktion

Die Familie des 31-Jährigen erfuhr erst zwei Tage nach dem Einsatz vom Tod ihres Bruders und Sohnes. Symbolfoto: pm

Unter anderem wegen zweier auffälliger Wundmale am Kopf des 31-Jährigen, der am Sonntag bei einem Polizeieinsatz starb, fordert dessen Familie eine erneute Obduktion. Die Schwester des Toten hatte ihren Bruder bereits am frühen Montagmorgen als vermisst gemeldet. Traurige Gewissheit bekamen sie erst am Dienstag.

Auch nach einer ersten Obduktion ist nach wie vor ist unklar, warum ein 31-Jähriger im Zuge eines Polizeieinsatzes zwischen Regensburg und Grünthal am Sonntagabend zu Tode gekommen ist. Bislang konnte keine Todesursache festgestellt werden. „Ein Herzinfarkt und ein Versterben infolge unmittelbaren Erstickens konnten ausgeschlossen werden“, hieß es zuletzt in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. „Abgesehen von Haltespuren an den Armen des Verstorbenen ergaben sich auch keine Hinweise intensiver Gewalteinwirkung“

WERBUNG

Die Mutter des Verstorbenen hat nun über ihren Rechtsanwalt Philipp Pruy eine nochmalige Untersuchung durch ein anderes rechtsmedizinisches Institut gefordert. Die Verbrennung des Leichnams hat Pruy vorerst gestoppt. Hintergrund sind zwei auffällige Wundmale an Stirn und Schläfe, die Mutter und Schwester des Toten aufgefallen sind, als sie den Leichnam im rechtsmedizinischen Institut in Erlangen gesehen haben.

31-Jähriger „beim Zündeln beobachtet“ 

Zwischenzeitlich sind weitere Details zum Zustandekommen des Einsatzes bekannt. Laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher habe eine Anruferin die Polizei alarmiert. Sie habe den Mann „beim Zündeln“ beobachtet und ihren Mann hingeschickt. Dieser sei laut der Melderin dann von dem 31-Jährigen geschlagen worden und habe eine Platzwunde am Kopf erlitten. Ob dies mit einem Gegenstand geschehen sei oder nicht, zuletzt war von einer Eisenstange die Rede, könne man noch nicht hundertprozentig sagen, so Rauscher. Der Notruf werde derzeit verschriftet.

Der Mann habe im Vorfeld der Festnahme trotz Aufforderung seine Hände nicht aus den Hosentaschen genommen. Das dürfte die hinzu gerufenen Beamten zusätzlich nervös gemacht haben.

Die Anruferin sei dem 31-Jährigen gefolgt und habe dabei Telefonkontakt mit der Polizei gehalten. Die Festnahme selbst habe sie aber nicht mehr beobachtet. Abgesehen von den vier eingesetzten Polizeibeamten gebe es damit nur noch einen weiteren Zeugen – ein Anwohner, der die Festnahme vom Fenster aus beobachtet und als „professionell“ geschildert habe, so Rauscher.

Schwester meldete den bereits Toten noch als vermisst

Wie berichtet, soll sich der 31-Jährige heftig gewehrt haben. Zunächst wurde er von den Beamten an den Händen gefesselt. Mithilfe einer zweiten Streife hätten die Polizisten dann versucht, ihn auch an den Füssen zu fesseln. Dabei habe der Mann plötzlich zu atmen aufgehört und sei letztlich verstorben, so die Staatsanwaltschaft. Wiederbelebungsversuche seien erfolglos geblieben.

Die Familie des 31-Jährigen, der seit seinem 16. Lebensjahr unter Schizophrenie litt, kritisiert den Umgang der Ermittlungsbehörden mit ihnen. Ihr Sohn habe das Haus am Sonntag gegen 15 Uhr verlassen, um wie oft üblich, einen längeren Spaziergang zu unternehmen. Als er bis ein Uhr morgens nicht zurück gewesen sei, habe man eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgegeben. Auch Fotos habe man dabei zur Verfügung gestellt, so Pruy. Am nächsten Tag versuchten Mutter und Schwester mehrfach vergeblich, ihren Verwandten zu erreichen. Auch Anrufe bei und E-Mails an die Polizei blieben erfolglos.

Kripo kam zwei Tage später

Am Nachmittag kamen dann die ersten Presseberichte über einen Todesfall in Zusammenhang mit einer polizeilichen Festnahme. Weil die Beschreibung auf ihren Bruder passte, sei die Schwester dann gegen Abend bei der Kripo vorstellig geworden. Doch dort habe man ihr keine Auskunft gegeben. Erst am Dienstagmittag seien dann Beamte der Kriminalpolizei vor der Tür der Mutter gestanden, hätten sie über den Tod ihres Sohnes informiert und wollten dessen Zimmer sehen.

Bei einer anschließenden Durchsuchung seien dann weder Cannabis noch andere Drogen gefunden worden, so Rechtsanwalt Pruy. Und auch Oberstaatsanwalt Rauscher bestätigt, dass der 31-Jährige bislang nicht als Drogenkonsument in Erscheinung getreten ist.

„Bislang wissen auch wir nur das, was in der Zeitung steht.“

Dieser Gesamtzusammenhang – eine Vermisstenanzeige, trotz derer die Angehörigen über zwei Tage keine Auskunft erhielten, eine Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft vor Information der Angehörigen und „durchaus fernliegende Ermittlungsansätze im Hinblick auf einen Cannabiskonsum des Verstorbenen“ würden „zu berechtigten Fragen meiner Mandantin“ führen, so Pruy. Es sei „außergewöhnlich“, dass die bisherige Obduktion keine Todesursache erbracht habe bei einem 31-Jährigen, der zwar psychisch krank, aber körperlich gesund gewesen sei. „Es erscheint daher insbesondere im Interesse der Strafverfolgungsbehörden geboten, die Todesumstände durch ein Zweitgutachten ermitteln zu lassen“, schreibt er in seinem entsprechenden Antrag auf nochmalige Obduktion sowie Akteneinsicht. „Bislang wissen auch wir nur das, was in der Zeitung steht“, kritisiert der Rechtsanwalt.

Für Oberstaatsanwalt Rauscher steht zumindest der Akteneinsicht nichts entgegen. Allerdings erst, wenn das schriftliche Obduktionsergebnis vorliege. Das habe das rechtsmedizinische Institut in Erlangen zwischenzeitlich für kommende Woche zugesichert. Länger wird es noch dauern bis das toxikologische und feinstoffliche Gutachten vorliegen. Rauscher spricht hier von etwa drei Wochen. Bei der Forderung nach einer nochmaligen Obduktion hingegen gebe es eine klare Rechtslage, so Rauscher. Eine solche komme nur in Frage, wenn es berechtigte Zweifel an der Sachkunde des ersten Gutachtens gebe.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (19)

  • Achillis

    |

    Ich hoffe Regensburg Digital, überregionale Medien und der Rechtsanwalt der Familie bleiben an diesem Fall dran und schauen ganz genau hin.

    Viel Kraft und Energie den Hinterbliebenen bei ihrem Kampf für die Wahrheit.

    0
    0
  • auch_ein_regensburger

    |

    „Bei einer anschließenden Durchsuchung seien dann weder Cannabis noch andere Drogen gefunden worden, so Rechtsanwalt Pruy. Und auch Oberstaatsanwalt Rauscher bestätigt, dass der 31-Jährige bislang nicht als Drogenkonsument in Erscheinung getreten ist.“

    Und wenn etwas gefunden worden wäre, was würde das ändern? Dürften dann keine Fragen gestellt werden zur Todesursache? Dass Hanfkonsumenten für die bayerische Polizei Freiwild sind, ist ja nichts Neues, aber im Zusammenhang mit einem ungeklärten Todesfall scheint mir diese Aussage selbst für bayerische Verhältnisse extrem schräg.

    0
    0
  • Skyrider

    |

    “Bei der Forderung nach einer nochmaligen Obduktion hingegen gebe es eine klare Rechtslage, so Rauscher. Eine solche komme nur in Frage, wenn es berechtigte Zweifel an der Sachkunde des ersten Gutachtens gebe.”

    Diese Vorgehensweise öffnet Tür und Tor für Spekulationen. Können Rechtsmediziner nichts übersehen? (Wundmale an Stirn und Schläfe).

    0
    0
  • xy

    |

    @auch_ein_regensburger, dass RA Pruy etwas zur Abwesenheit von Cannabis und Drogen sagt, ist weder der “bayerischen Polizei” noch den “bayerischen Verhältnissen” anzulasten, noch ist eine wahrheitsgemäße “Bestätigung” dieser Angabe durch das Staatsanwalt “extrem schräg”. Man kann sich auch absichtlich bemühen, alles in den falschen Hals zu kriegen um es dann bewußt höchstmöglich unappetitlich wieder hoch zu würgen.

    0
    0
  • xy

    |

    “Diese Vorgehensweise öffnet Tür und Tor für Spekulationen. Können Rechtsmediziner nichts übersehen? (Wundmale an Stirn und Schläfe).”

    Solche Verletzungen übersieht ein Rechtsmediziner nicht. Schon aus Kostengründen ist es sinnvoll, nur einen Rechtsmediziner zu beschäftigen, wenn es keinen besonderen Anlaß für eine Zweitbegutachtung gibt. Das ist kein “Tür und Tor für Spekulationen”, sondern effiziente Steuerverwendung.

    0
    0
  • Mr. T.

    |

    auch_ein_regensburger, man ist eben immer noch auf der Suche nach dem ersten Hanfopfer. Was wäre das für ein Durchbruch in der Drogenpolitik, wenn man endlich jemanden finden würde, die oder der sich totgekifft hat. Dann würde eine berechtigte Hoffnung bestehen, dass Hanf auch in die Riege der legalen und letalen Drogen wie Alkohol und Tabak aufgenommen wrden kann.

    0
    0
  • Hans

    |

    Schade dass die Polizist*innen keine Body Cams tragen welche von unabhängigen Stellen bewertet oder im besten Fall einfach öffentlich zugänglich sind. Die Polizei hat ja bestimmt nichts zu verbergen.

    Mir macht es Angst dass ein Mensch der sich in Gewahrsam der Polizei befindet und scheinbar von 4 Beamten gefesselt wird „plötzlich“ stirbt und niemand kann es sich erklären.

    Dazu dass die Familie über 2 Tage nicht informiert wird, obwohl sie sogar eine Vermisstenanzeige aufgibt. Die seltsamen Ermittlungen in Richtung einer Substanz welche man in einem Jahr in jeder Apotheke erwerben kann und an der noch nie ein Mensch verstorben ist. Das hört sich alles sehr gruselig an!

    0
    0
  • xy

    |

    “Was wäre das für ein Durchbruch in der Drogenpolitik, wenn man endlich jemanden finden würde, die oder der sich totgekifft hat. ”

    So ein Schmarrn! Kein Mensch wünscht sich “endlich” einen Toten. Ich habe Verständnis für die Forderung nach Freigabe von Cannabis. Aber dieses drogenverliebte Getue und die ungebremste Drogenanhimmelei zeigt, dass man vielleicht lieber doch kein Verständnis haben sollte.

    0
    0
  • Martin Heidingsfelder

    |

    Das erinnert mich an die Obduktion von Jürgen Mollath. Eindeutige Verletzungen am Hinterkopf mit Schlagwulst, Schwellung und leichtem Hämatom (war nicht im Obduktionsbericht) Die Leiche aus Ansbach wurde nicht ins Rechtsmedizinische Institut gefahren sondern erst nach 3 Tagen von Anfängern auf einem Friedhof in Nürnberg (20 km (20 Minuten) Entfernung zum Rechtmedizinischen Institut in Erlangen) untersucht. Wahrscheinlich war der Transport der Ärzte von Erlangen nach Nürnberg günstiger als die Leiche 20 Minuten weiter zu fahren. Ergebnis der Chefs der Rechtsmedizin: die Verletzung mit Schlagwulst und die Schwellung kommen von der Obduktion…. Noch Fragen??? Gleiches Institut…. Auch damals musste die Verbrennung verhindert werden… https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/wie-ist-juergen-mollath-ums-leben-gekommen-art-363449 Die Staatsanwaltschaft Ansbach verhinderte damals anschließend, dass sich die Leiche noch einmal von Ermittlungsbeamten angesehen wird. Die Leichenwäscherin hatte so etwas auch noch nicht gesehen und erlebt. Sie ging persönlich zur Staatsanwaltschaft und wurde ebenfalls abgewiesen.

    0
    0
  • Eva

    |

    Es wäre interessant zu wissen, ob der Verstorbene auf Grund seiner Schizophrenie Antipsychotika eingenommen hat. Es ist bekannt, dass diese Medikamente einen plötzlichen Herztod verursachen können.

    0
    0
  • Mr. T.

    |

    xy, auch wenn Sie es nicht überreißen werden, aber das wichtigste an einer Legalisierung von Hanf wäre nicht der ungehinderte Genuß, sondern die nicht mehr notwendige Kriminalisierung von unzähligen Konsumenten. Damit wird der größte Schaden angerichtet.
    Mir zum Beispiel ist der Genuß egal, mir reichen die bislang legalen Drogen. Auch wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, warum mache Drogen legal sind und manche nicht, was noch weniger nachvollziehbarer wird, da legale Drogen oft wesentlich gefährlicher sind als manche illegale.

    0
    0
  • xy

    |

    @Mr. T., mit einer Kriminalisierung wird kein “Schaden” angerichtet, wenn man sich einfach an die Gesetzeslage hält. Ein “Schaden” wird erst dann “angerichtet”, wenn Leute meinen, sich nicht an das Gesetz halten zu müssen, was sich durch Gesetzestreue ganz leicht vermeiden läßt.
    Hier (https://www.dw.com/de/vorteile-und-risiken-einer-cannabis-legalisierung/a-60475403) finden Sie eine Auflistung der “Vorteile und Risiken einer Cannabis-Legalisierung”. Die “nicht mehr notwendige Kriminalisierung”, der Ihrer Ansicht nach “wichtigste” Vorteil, ist nicht als Vorteil gelistet. “Überreißen” Sie das?

    0
    0
  • Dieter

    |

    @xy:

    Mit Verlaub, sie schreiben hier Quatsch.
    Natürlich wird im Artikel die Entkriminalisierung als Vorteil erwähnt. Es geht hier im kompletten Artikel allerdings nur um die gesundheitlichen Aspekte – rechtliches und wirtschaftliches wird hier komplett außen vor gelassen.

    Und mit ihrer Argumentation, dass Kriminalisierung keinen Schaden anrichtet, wenn man sich dann einfach nur an die Gesetze hält, könnte man gleich alles verbieten: Fleischkonsum, Abtreibung, Alkohol an öffentlichen Plätzen, gelbes Limo.
    Wie wenig sinnvoll allein schon die Prohibition war, lässt sich historisch belegen.

    0
    0
  • xy

    |

    @Dieter, natürlich geht es in dem Artikel nur “nur um die gesundheitlichen Aspekte”, denn das sind die wesentlichen Aspekte. Wenn die “gesundheitlichen Aspekte” ein Cannabis-Verbot rechtfertigen, dann darf es der demokratische-rechtsstaatliche Gesetzgeber, wenn er will, aussprechen, andernfalls eben nicht. Das Ganze verhält sich wie bei der Diskussion um die Covid19-Impflicht oder die verschiedenen Anordnungen nach dem IfSG. Da hat mW (bisher!) noch niemand argumentiert, es gehe um die “nicht mehr notwendige Kriminalisierung von unzähligen Impfpassfälschern”. Lächerliches Argument! Es geht, wie immer, hier wie dort, um die Gesundheit!

    0
    0
  • Stefan Aigner

    |

    Könnten bitte alle mal wieder zum Thema kommen?

    Die Kripo hat in der Wohnung des Toten – warum auch immer – nach Cannabis gesucht. Das steht in diesem Text. Gesundheitliche Gründe werden es nicht gewesen sein.

    0
    0
  • xy

    |

    “Gesundheitliche Gründe werden es nicht gewesen sein. ”

    @Stefan Aigner, das verstehe ich nicht. Selbstverständlich könnten Drogen, so man welche gefunden hätte, Auswirkungen auf die Gesundheit, bzw. den Tod des Verstorbenen, gehabt haben. Oder wie darf man Sie verstehen?

    0
    0
  • Stefan Aigner

    |

    @xy

    Tod durch Cannabis – oder wie?

    Es wurde explizit danach gesucht, aufgrund eines Bob Marley-Shirts/-Bildes im Zimmer.

    Und wenn etwas gefunden worden wäre – wofür wäre das dann ein Beleg?

    Es geht hier nicht um ein pro und contra Legalisierung, sondern die Frage des Anwalts, was mit diesem Ermittlungsansatz bezweckt werden sollte. Alles andere ist Derailing.

    0
    0
  • xy

    |

    @Stefan Aigner, ich bin ja kein Mediziner, kann aber im oben zitierten Artikel lesen: “Ein intensiver Cannabis-Konsum kann vor allem bei Jugendlichen Psychosen auslösen. Wer täglich kifft, hat dreimal so häufig psychotische Schübe verglichen mit Menschen ohne Kontakt zu Cannabis, zeigte 2020 eine europaweite Studie.”

    Ich schließe daraus, dass bei einem ohnehin psychotischen und entsprechend medikamentierten Patienten ein zusätzlicher Genuß von THC zu zusätzlichen psyhotischen Schüben und gefährlichen Nebenwirkungen führen wird. Erst Recht gilt das für andere Drogen, nach denen man gesucht hat. Auf jeden Fall mußte man das abklären, wenn man zum Tod des Betroffenen tragfähige Aussagen machen will. Eine solche Abklärung zu unterlassen, wäre ein fahrlässiger und unentschuldbarer polizeilicher Fehler.

    0
    0
  • Stefan Aigner

    |

    @xy

    Und ich lese, dass es ein toxikologisches Gutachten geben wird, in dem so etwas stehen wird. Steht auch im Text.

    Aber natürlich kann jeder, nicht nur Sie, das Forum dazu benutzen, um seine persönlichen Themen zu posten. Und natürlich kann man jedewedes Hinterfragen des Einsatzes einfach mal delegitimieren.

    Und damit schließe ich diesen Thread, weil mir das Moderieren zu ärgerlich wird.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin