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Kolumne

Tot, aber mit Kleidungserstausstattung – und andere Behördengeschichten

In seiner Kolumne berichtet Rechtsanwalt Otmar Spirk dieses Mal davon, was aus einigen “Fällen” geworden ist.

Doch keine 1.200 Euro Strafe für 17,65 Euro Lebensmittelklau

1.200 Euro sollte eine Frau zahlen, die beim Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 17,65 EUR in der NORMA erwischt wurde, oder aber 30 Tage lang ins Gefängnis gesperrt werden. So lautete ein Strafbefehl des Amtsgericht Regensburg, über den regensburg-digital Ende April berichtet hatte. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt und mich nun mit der Amtsrichterin stattdessen auf die Zahlung von 300 Euro geeinigt. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Einigung zu. Die Strafe kann mit Raten von 30 Euro monatlich abbezahlt werden – ein Betrag, den die erwerbsunfähige Grundsicherungsempfängerin hinbekommt. Ich hoffe, dass Staatsanwälte und Richter zukünftig genauer hinschauen, wen und was genau sie hier bestrafen. Denn: Armut ist nichts, was besonders abschreckend bestraft werden darf.

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Tot, aber mit Kleidungserstausstattung

Für einen jungen Menschen, der unverschuldet fast nichts als die Kleider auf dem Leib besaß, hatte ich eine sogenannte Kleidungserstausstattung beim Jobcenter der Stadt Regensburg beantragt. Das Jobcenter lehnte den Antrag ohne jede Begründung ab – obwohl das Gesetz vorschreibt, dass ablehnende Behördenbescheide immer sowohl die Rechtsgrundlage für die Ablehnung, wie auch die Tatsachen dafür benennen müssen (§ 35 SGB X). regensburg-digital hatte Anfang Mai darüber berichtet. Vor kurzem, knapp drei Monate nach meinem Widerspruch gegen die Ablehnung, hat mir das Jobcenter Recht gegeben. Nur leider hat der junge Mann nichts mehr davon. Er ist vorher gestorben.

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Nach über zwei Monaten: Das Jobcenter lässt nicht mehr hungern

Zwei Monate und eine gute Woche hat es gedauert, bis das Jobcenter Stadt einen Antrag auf SGB II-Leistungen bewilligt hat. Und das, obwohl beim Antragsteller kein Vermögen vorhanden war und Wohnungslosigkeit vorliegt. Ich hatte über diesen beispielhaften „Fall“ unter der Überschrift „Jobcenter und Stadt lassen jungen Menschen hungern“ Ende Juni auf regensburg-digital berichtet. In diesen bald zehn Wochen habe ich als Betreuer des Betroffenen fleißig mit angeschoben, um die Masse an Unterlagen beizubringen, die vom Jobcenter gefordert wurden – darunter auch solche, um die sich das Jobcenter selbst hätte kümmern müssen. Einen Tag, nachdem die letzte Frist abgelaufen war, die ich dem Jobcenter gesetzt hatte, habe ich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung vorläufiger Leistungen gestellt, hilfsweise auf einen Vorschuss. Tags darauf kam der Bewilligungsbescheid. Tja, viel Arbeit für nichts, erst für mich und jetzt für die Widerspruchsstelle des Jobcenters: Kommunikation mit ihren „Kunden“ ist nach meiner Erfahrung ein Fremdwort für die Leistungsabteilung des Jobcenters.

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Für Jobcenter-Fehler haftet – der “Kunde”!

Folgende aktuelle Geschichte hat sich kürzlich im Jobcenter der Stadt Regensburg zugetragen: Das Jobcenter zahlte versehentlich den Regelunterhalt statt an den Empfänger an dessen Vermieter aus. Als der Leistungsberechtigte das bemerkte, forderte er natürlich die Überweisung der Zahlung an sich. Zunächst wurde ihm gesagt, er müsse warten, bis der Vermieter das Geld an das Jobcenter zurückzahle. Damit war der Berechtigte nicht einverstanden. Als nächstes hieß es, man habe entschieden, ihm zum Überleben erst einmal Lebensmittelgutscheine zu geben, den „Rest“ seines Geldes bekomme er, sobald der Vermieter zurückgezahlt habe.

Der Betroffene ging daraufhin zur öffentlichen Beratungsstelle des Sozialgerichts (Safferlingstrasse 23), um dort ein Schnellverfahren – die sogenannte einstweilige Anordnung – auf Zahlung seines Lebensunterhalts gegen das Jobcenter zu beantragen. Aufgabe der Beratungsstelle ist es, Hilfesuchenden bei der rechtlich korrekten Formulierung ihrer Anträge behilflich zu sein. Die Beratungsstelle des Sozialgerichts fragte daraufhin beim Jobcenter nach, ob man wirklich eine Klage deswegen riskieren wolle. Es wollte nicht. Der Betroffene bekam seinen Lebensunterhalt vom Jobcenter ausgezahlt.

Hinweis: Rechtsanwalt Otmar Spirk berät und vertritt – außer für seine Betreuten – nur im Bereich Sozialrecht.

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Kommentare (6)

  • erich

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    das Ganze hat System, kürzlich war zu lesen:
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report” – “Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”

    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3.100.000 – 4.900.000 Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut und erscheinen in keiner Statistik mehr.
    z.B. Mittelschicht die erst ihr geerbtes Haus oder Vermögenswerte veräußern muss und zur Unterschicht werden muss um Untersützung zu erhalten.

    In diesem Zusammenhang auch interessant, zwei kürzlich zu lesen gewesende Meldungen:

    Hartz IV: Im Vergleich zum österreichischen Sozialsystem ein Witz!

    Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland so groß wie vor 100 Jahren

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  • Lothgaßler

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    Die Beispiele zeigen, dass die Behörde(n) entweder ein Problem mit bestimmten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern haben, die nach Gusto entscheiden, oder aber ein strukurelles Problem vorliegt, z.B. indem eilige Angelegenheiten nicht als solche bewertet und entschieden werden.
    Sollte die Vorgehensweise allerdings von “oben” nach unten so vorgegeben werden, d.h. absichtlich Sozialleistungen rechtswidrig verzögert oder vorenthalten werden, dann fehlt eine funktionierende Fachaufsicht bzw. die juristische Konsequenz.
    Aus der Fallsammlung müsste eine strukturierte Aufstellung werden: welches Amt, welche Abteilung, welcher Mitarbeiter, welche Notfälle/beantragten Hilfeleistungen. Daraus könnte dann gezielter vorgegangen werden. Dazu müssten sich allerdings die mit diesen Fällen betrauten RA zusammenschließen (und den Datenschutz beachten).

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  • erik

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    “Doch keine 1.200 Euro Strafe für 17,65 Euro Lebensmittelklau”

    was hätten dann die Politiker, Manager, Funktionäre im BayernLB-Skandal und den damit verbundenen Milliardenschäden zu Lasten für den Staat und die Bürgergemeinschaft erst zahlen müssen, wenn in diesem Bayern eine unabhängige, funktionierende, rechtsstaatliche, demokratische Justiz vorhanden wäre?
    So wie es gelaufen ist, wurden sie noch mit Posten, Geldregen oder königlich, kaiserlich feudalen Altersversorgungen belohnt, auch mit Orden, Huldigungen oder auf Leinwand gebrachte Ebenbilder wurde nicht gespart, anstatt anständig bestraft zu werden!

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  • Regensburgerin

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    Wieviel Fälle bleiben noch ungedeckt und werden nicht aufgeklärt, wenn es mit einem Anwalt / Betreuer nicht nach Gesetz funktioniert?
    Absolute Behördenwillkür und Machtmissbrauch! Leider nimmt es rasant zu! Leiden wie immer: Alleinerziehende, Sucht- oder Psychischkranke, Rentner, Ausländer und andere Menschen, die Schutz und Hilfe brauchen.
    Wurde ein Mitarbeiter schon ermahnt oder angezeigt? Wie können sie zuhause in den Spiegel schauen und mit ihren Kindern spielen, wenn sie wissen: vielleicht verhungert grade einer oder friert, weil nichts zum Anziehen hat?
    Was sagt die Leiterin vom Jobcenter Stadt Regensburg? Was sagt die Bürgermeisterin?
    An alle Betreuer und Sozialarbeiter: Trauen Sie sich! Bringen Sie solche Fälle weiter! Klären Sie es auf! Machen Sie es öffentlich! Vielen Dank Ihnen!

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  • Piedro

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    Herr Spirk,

    vielen Dank für die weiteren Schilderungen. Gut, dass der Strafbefehl aufgehoben wurde. Manchen Kommentatoren hätte zwar eine Haftstrafe gefallen, aber zum Glück können solche groben Schnitzer auch korrigiert werden. Wenn sie Betroffene wehren und die nötige Hilfe dazu finden.

    Das Versterben des Leistungsberechtigten hat einen völlig unwürdigen Vorgang beendet. Monatelang werden einem Bürger Grundrechte verweigert, ohne jede Rechtsgrundlage, und wenn diese Willkür korrigiert wird ist der Mensch tot. So manch böses Wort zur Existenzsicherung scheint hier bestätigen.

    Zwei Monate für das Feststellens des Anspruchs auf Existenzsicherung- in der JC-Statistik schon eine bemerkenswerte Leistung. In dieser Zeit einem hilfsbedürftigen Menschen jede Hilfe zu verweigern sieht unser Grundgesetz eigentlich nicht vor. Ein weiterer Fall der Aufzeigt, dass unser derzeitiges Grundsicherungssystem weit davon entfernt den Ansprüchen unseres Grundgesetzes zu genügen.

    Der aktuelle Fall beseitigt einmal mehr die Zweifel an der Kompetenz und der Zielsetzung des Jobcenters. Selbstverständlich ist der Regelsatz zum Leistungsberechtigten auszuzahlen, und zwar bis zum 1. des Monats. Was wem und warum sonst noch gezahlt wurde spielt überhaupt keine Rolle, solche Blödheiten hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Hier zeigt sich das krudes Selbstverständnis eines Sachbearbeiters, der nicht mal in der Lage ist eine Überweisung ordentlich abzuwickeln.

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  • Thik

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    “Vor kurzem, knapp drei Monate nach meinem Widerspruch gegen die Ablehnung, hat mir das Jobcenter Recht gegeben. Nur leider hat der junge Mann nichts mehr davon”

    Den Bescheid wird das Jobcenter wohl wieder aufheben müssen, denn mit seinem Tod hat der junge Mann nicht nur “nichts mehr davon”, sondern gar nichts mehr. Insbesondere kein Recht. Es handelt sich um einen sogenannten höchstpersönlichen Bedarf, der mit dem Tod nicht mehr besteht. Im Gegensatz zu Schulden, die andere bei einem Toten haben und die selbstverständlich den Tod überdauern und auf die Erben übergehen, ist das beim Jobcenter nicht so. Gerade die Behörde, die am meisten Schaden durch Verzögerung bei Menschen anrichten kann, hat nichts zu befürchten, sondern noch Gewinn und ist vollkommen im Recht, wenn sie auf den Tod des Armen hofft.

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