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Tödliche Schüsse: Beamte im Innendienst

Tennessee5Das bayerische Innenministerium hat auf den öffentlichen Druck reagiert. Nachdem mehrere Medien darüber berichtet hatten (regensburg-digital berichtete am 22. Juli), dass die beiden Polizeibeamten, die die tödlichen Schüsse auf den Studenten Tennessee Eisenberg abgegeben haben, wieder ihren normalen Dienst versehen, wurden die beiden in den Innendienst versetzt. Das bestätigte ein Sprecher von Innenminister Joachim Herrmann am Freitag. Noch am Mittwoch hatte Herrmann gegenüber dem Politmagazin „kontrovers” erklärt, dass er darin kein Problem sehe: „Ich warte auf das Ergebnis, aber solange es sonst keine besonderen Erkenntnisse gibt, ist es doch richtig, dass sie ihren Dienst tun.“ Kurz darauf hat Herrmann beim Polizeipräsidium auf die Versetzung der beiden Beamten in den Innendienst gedrungen. Ein Polizeisprecher hatte erklärt, dass die ersten Erklärungen der Staatsanwaltschaft den Ausschlag dafür gegeben hätten, die beiden Beamten zunächst wieder im Streifendienst einzusetzen. „Es war sehr wichtig, dass dort von Notwehr oder Nothilfe die Rede war, das bedeutet für uns, dass sie nicht aus dem Dienst genommen werden müssen”, so Polizeisprecher Michael Rebele gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Eisenberg war bei einem Polizeieinsatz am 30. April von zwölf Kugeln getroffen worden. Dabei kamen sieben Schüsse von hinten. Zuvor soll er seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat zum Verlauf des Polizeieinsatzes bislang keine Informationen bekannt gegeben. Auch zur Frage Notwehr oder nicht, gibt der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel mittlerweile keine Stellungnahme mehr ab. Erst wenn ein Privatgutachten, das die Familie in Auftrag gegeben hat, vorliegt, will sich Ruckdäschel näher äußern. Das wird nicht vor Mitte August der Fall sein. anzeige1

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Kommentare (23)

  • masterofdesaster

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    Hat man bei den Polizisten eigentlich eine Probe nach Betäubungsmitteln gemacht ? Wenn jemand sein Magazin auf jemanden leerschiesst, wäre das naheliegend. Und ein psychologischer Test, ob jemand dazu in der Lage ist, eine Waffe sicher zu führen, wäre auch sinnvoll. Das schuldet man der Sicherheit der Bürger.

    Insofern der richtige Schritt, bis zur Klärung der Fragen eine Umsetzung in den Innendienst zu veranlassen.

    Schade nur, dass das den Behörden offenbar alles wirklich richtig wurst ist. Hier zeigt sich die tragende Rolle der Presse für die Demokratie. Die Politik und die Behörden würden uns in kürzester Zeit in den Katastrophenstaat steuern, und das nicht einmal aus bösem Willen, sondern im Wesentlichen aus Unfähigkeit und Gleichgültigkeit mit einem Schuss Klüngelwirtschaft.

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  • grace

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    @ masterofdesaster am 24. Jul 2009, 14:56 Uhr

    Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu!!!

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  • Karry

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    Die Polizisten handeln in Notwehr und werden gleich wieder an den Pranger gestellt. Es ist nunmal den ihr Job das Leben unschuldiger zu schützen.

    Das ist echt arm was unser Staat da macht die Polizisten riskieren Tag für Tag ihr Leben und bekommens nicht ansatzweise gedankt. Ist wie auf Demos wo sie sich mit Steinen beschmeißen lassen müssen aber wehe sie wehren sich dann ist aber was los.

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  • Jens

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    So viele Schüsse in den Rücken ? Da ist doch etwas oberfaul man hätte
    umgehend den Blutalkohol der Beamten messen müssen. Diese Beamten dürfen auf Lebenszeit keine Waffe mehr führen. Hoffentlich wird das
    nicht – wie so oft – alles unter den Teppich gekehrt.

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  • Roswita Hallhuber

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    @Karry

    Tja, lieber Karry,

    anscheinend haben Sie auf der Polizeischule nur den Einsatz von Schlagstöcken und Schusswaffen gelernt, nicht aber den Gebrauch von Satzzeichen.

    Wenn von Ihnen verfasste Polizeiberichte Grundlage für Gerichtsverfahren sein sollten, dann wundert es mich nicht, dass die Justiz überlastet ist…

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  • masterofdesaster

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    @karry

    in jedem job werden Fehler gemacht. Wenn aber ein Fehler tödlich endet, muss er untersucht werden, um Lehren daraus ziehen zu können. Das ist in jedem Beruf so. Jeder Polizist sollte bestmöglich ausgebildet werden. Für sein eigenes Wohl und dem der Bürger. Und man sollte die Leute auch anständig bezahlen. Dann hat die Polizei auch ein hohes Ansehen.

    Wenn es Notwehr war, war es Notwehr. Aber für viele sieht es nicht danach aus derzeit. Dafür aber nach einer ungeschickt weil halbherzig angestellten Vertuschungsaktion. Und das lasssen sich die Leute halt nicht bieten.

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  • peter Petry

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    @Karry Ein schönes Märchen erzählen Sie da von den armen ach so armen Polizisten.Die haben 7 mal in den Rücken geschossen,nur ein toter Zeuge ist ein guter Zeuge. Diese Sch… gehören in den Knast – lebenslang

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  • waldorf

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    ***Diese Sch… gehören in den Knast – lebenslang***

    Originalton: “Volkes Stimme”. Vergleichbare Zitate wären “Rübe runter”, “kurzer Prozess” usw.

    Hoffentlich läuft dir mal nicht einer wie der Tennessee mit Messer nach und will dich abstechen. Dann möcht ich dich sehen, wenn die erst mal nach München telefonieren und einen Psychologen mit zugleich Kampfkustsöortler ist anfordern.

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  • Sternenfee

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    Schon mal davon gehört, daß es in Regensburg auch gute Psychologen gibt?

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  • Sternenfee

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    Polizisten sollen sich gegen aggressive Demonstranten wehren dürfen, ich finde es genauso lächerlich, wenn diese zuschauen müssen, wenn Demeostranten ihre Wägen zerstören, diese Aggressoren sollten auch als Straftäter verurteilt werden; ich glaube auch nicht, daß solche Demonstranten in der Gesellschaft toleriert werden. Gegen Steinewerfer könnte man Wasserwerfer einsetzen. Ich würde hier auch für harte Strafen plädieren, wenn jemand fremdes Eigentum zerstört; daß hat nichts mehr mit friedlicher Demonstration zu tun, aber ich bin auch gegen Polizisten, die sich falsch verhalten und dann die Konsequenzen fürchten.

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  • masterofdesaster

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    @waldorf

    der Situation ist leicht beizukommen. man bittet ihn, sich umzudrehen und gibt ihm sieben in den Rücken. Danach noch ein bisschen Pfefferspray auf die Klamotte, fertig.

    Es tut mir leid, irgendwann wird man zynisch.

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  • Waldorf

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    ++der Situation ist leicht beizukommen. man bittet ihn, sich umzudrehen und gibt ihm sieben in den Rücken. Danach noch ein bisschen Pfefferspray auf die Klamotte, fertig.++

    +++irgendwann wird man zynisch.+++

    vor allem wird “man” erkennbar, welch´Geistes Kind man ist´und wie sehr “man” von vorurteilsbehaftet und von Hass auf Polizisten beseelt ist.

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  • hans

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    @karry
    “heul doch”. Wenn man der Meinung ist, zur Bundeswehr oder zur Polizei zu müssen (den Zwang dazu gibt es bekanntlich bei beiden nicht) muss mann sich auch nicht wegen den Konsequenzen beschweren. Berufsrisiken gibt es überall, hätte man sich mal nen anständigen Beruf gewählt als einen, um mit seine eigenen Komplexen klar zu kommen. Das geht natürlich nur dort, wo Macht ausgeübt werden kann – nicht am Band bei BMW, nicht an der Presse im Metallkonzern X. Sie sollten sich mal anschauen, welcher Schlag Mensch zu den anfangs genannten Berufsgruppen geht – dann sind solche “Hinrichtungen” zumindest nachvollziehbar…

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  • Schichtl

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    Auf dem Schulhof hat man früher gesagt: drei gegen einen – das ist feig! Beim Eisenberg waren es aber gleich acht – acht gestandne Mannsbilder gegen einen Schmächtigen. Was sagt man denn da, wenn drei gegen einen schon feig ist? – Und brauchen noch scharfe Munition! Acht gegen einen – und brauchen scharfe Munition! – Wenn aber eh einer hinter ihm gestanden hat – ein kräftiger Schubs und da liegt er! Der hinter Eisenberg hätt ja allein mit ihm fertig werden können. Was wollen denn da die anderen noch? Was? Also noch einmal umkehrt: acht Hooligans gegen einen Polizisten der ein Messer in der Hand hat – Mir braucht da keiner sagen, daß die Schußwaffen brauchen um mit einem Mann fertig zu werden.

    Wenn der Fall Eisenberg aber folgenlos durchkommt, ich sag dann wird’s bös. Dann kann es jeden von uns erwischen. Dein Nachbar hat einen Zahn gegen dich – und schon bist du dran. Er schickt dir die Polizei. Der kann sagen was er will, weil man es sowieso nicht nachprüft ob das stimmt . . . Jeden im Land kann es erwischen. Und wenn es beim Notruf heißt: „mit dem Messer bedroht“ ist es doch klar, daß du das Messer noch in der Hand haben mußt, wenn die Polizei kommt. Und wirst weggeschafft . . . Das wird bös. Ich sag das wird bös. Da kommt eine ganz schlimme Angst auf, die alle auffrißt. Da werdens alle stad, keiner traut dem andren mehr, alle haben nur noch Angst vor der Polizei, nur die Verbrecher nicht. Die lachen und sagen, da habens ihre Magazine bei einem Studenten leergeschossen und als wir gekommen sind, haben sie keine Munition mehr gehabt . . .

    Freilich, im Urlaub darfst an so was nicht denken, denn wenn du länger drüber nachdenkst überlegst du dir schon, ob du nicht besser gleich hier bleibst.

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  • set1

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    Mag das Bild “Drei gegen Einen” aus der Grundschulzeit auch anfänglich einleuchtend wirken, so zeigt sich doch bei näherer Betrachtung, dass dieser Vergleich absolut unpassend ist. Es handelt sich nicht um Kinder, die Auseinandersetzung ist keine Prügelei o.Ä. und vor allem geht die Agression nicht von der Seite der überzähligen Gruppe aus.
    Die Polizei hat den Täter aufgefordert, die Waffe (in diesem Fall das Messer) wegzulegen, und dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen. Ab diesem Zeitpunkt ist es jeder Person erlaubt (auch der Polizei), zum Selbstschutz von der Waffe gebrauch zu machen. Laut Bericht wurde ein Polizist von Herrn Eisenberg mit dem Messer abgedrängt, so dass die restlichen Polizisten den Rücken Herrn Eisenbergs vor sich hatten. Um den abgedrängten Polizisten aus der lebensbedrohlichen Situation (und davon muss anfänglich ausgegangen werden, da Notrufe zwangsläufig ohne nähere Informationen zur Gewalttätigkeit der Persönlcihkeit abgesetzt werden), wurden mehrere Schüsse abgegeben.
    Ziel eines jeden Polizisten muss es sein, neben der Absicherung der Situation auch sein eigenes Leben zu schützen. Eine Person, welche mit einem Messer auf andere Personen losgeht(sogar in diesem Fall auf einen Freund, der verstört in einem Sonnenstudio einen Notruf absetzt – so Friedfertig scheint Herr Eisenberg wohl nicht zu sein, wie es die Presse darstellt), läuft Gefahr, aus Notwehr erschossen zu werden.
    Fraglich wird bleiben, ob die Reaktion der Polizei angemessen war, ob Tennessee Eisenberg wirklich sterben musste, aber strafrechtliche Relevanz scheint mir nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft wird ähnlich urteilen, dessen bin ich mir sicher!

    PS: An die meisten anderen Schreiber kann ich nur apellieren, mehr das Köpfchen, als den Bauch sprechen zu lassen!

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  • lebender kritischer Mensch

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    @ set1,
    ich kann Ihnen nur zustimmen und außerdem war Tennessee eine „Art Rambo“. Ein Herzschuss von Hinten, die Wirbelsäule zerfetzt und ein Schuss hat die Kniescheibe getroffen!
    Also praktisch die optimalen Voraussetzungen für einen Zwei- oder Mehrkampf!
    So etwas habe ich mein Leben noch nicht gesehen, sagte der Leiter der ersten Obduktion!
    Es liegt sehr nahe, dass Sie dabei waren. Wer sagt denn das Tennessee mit den Rücken zu den sieben Polizisten stand? Wenn diese Darstellung stimmt, wie kommt der Polizist denn überhaupt an diese Position? Hatte er überhaupt ein Messer? Wenn ja, dann war es um so dämlicher von den so genannten abgedrängten Polizisten so nahe an Tennessee heranzugehen, dass er diese Position einnehmen konnte!
    Ein verantwortungsbewusster Einsatzleiter ließe niemals einen seiner Kollegen in die Reichweite eines Messers, wenn es überhaupt eines gab.
    Aber Sie haben ja so recht und deswegen passt auch alles so gut zusammen.
    Ich hielte es für sinnvoll solche Polizisten nicht zu bewaffnen!

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  • Manfred Veits

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    Die unterschiedlichen Spekulationen über den Ablauf des tatsächlichen Geschehens helfen nicht weiter. Dagegen machen die nachfolgend zitierten Urteile klar, worauf es je ankommen mag, wenn der Sachverhalt feststeht.

    1.
    Zur Frage der Verursachung der (behaupteten) Notwehrlage verweise ich auf
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-490-01.pdf
    (Leitsatz, Nr.3)

    2.
    Weiters gibt bereits ein Zivilurteil des BGH die Richtung vor

    BGH Urteil – VI ZR 132/06
    Vom: 30.10.2007
    Verteidiger bei Schlägerei muss bei Schädigung seine Notwehrlage beweisen
    BGB § 227

    a) Bei mehreren Schädigungshandlungen trifft den Verteidiger für jede einzelne die Beweislast, dass die Voraussetzungen einer Notwehrlage vorlagen.

    b) Ist streitig, welche Schadensfolgen die einzelnen Verletzungshandlungen nach sich gezogen haben, und sind nur einige dieser Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt, muss der Geschädigte beweisen, dass gerade die Verletzungshandlung für die Entstehung seines Schadens ursächlich war, deretwegen sich der Verteidiger nicht auf Notwehr berufen kann.

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  • thorsten graf

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    @manfred veits

    Heisst das im umkehrschluss, dass jemand einen anderen bedrohen oder ihn sogar abstechen darf und sich der andere nur weil er stärker ist nicht wehren darf? Der messerstecher muss doch wissen was seine handlung für eine gegenreaktion hervorrufen kann. Die haben ihn erst an- und dann erschossen. Sonst wären keine schüsse in den beinen oder armen gewesen.

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  • grace

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    der letzte schuss ging ins herz; wie erklären Sie das?

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  • grace

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    will mir jemand erzählen, nach 15 Treffern wäre Herr Eisenberg noch mit dem Messer auf die Polizisten losgegangen, oder hätte eine Gefahr dargestellt? (Infoquelle dafür und den vorang. comment: spiegel.tv auf rtl letzten So.; Wdh am 13.9.)

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  • kritischer Bürger

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    @ thorsten graf

    Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von Jedem !

    Lesen Sie den Beitrag von „lebender kritischer Mensch am 07. Sep 2009, 22:15 Uhr“ dann erledigt sich ihre fragende Darstellung von ganz alleine.

    Woher wissen Sie, dass „Die ihn zuerst angeschossen und dann erschossen“ haben ?

    Glauben Sie der Staatsanwaltschaft und der Polizei nach dieser “Vertuschungs- und Verzögerungstaktik” noch?

    Waren Sie auch dabei?

    Vorausgesetzt, der letzte Schuss war der Schuss ins Herz, wohlgemerkt von hinten, wie erklären Sie ihren Kindern das „Rambo“ mit einen Schuss in die Kniescheibe noch stehen konnte?

    Wie bitte erklären Sie mir wie ein Mensch mit einem Schuss in die Wirbelsäulen noch laufen kann?

    Das hat ein wenig mit Heiligen Geist zu tun !

    Wir wollen wissen und nicht glauben oder mutmaßen!

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  • Sternenfee

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    Wer sagt denn, daß der Mitbewhner ein Freund war? Es war immer nur die rede von einem Mitbewohner. Was, wenn dieser Mitbewohner crazy drauf war und die Situation verkannt hatte, aus welchem Grund auch immer? Der wird mit sicherheit auch nicht damit gerechnet haben, daß hier jemand erschossen wird.

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  • Sternenfee

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    @set 1
    une wenn Tennessee mit dem Rücken zu anderen Polizisten steht, ist es doch wirklich ein leichtes, in jedem Szenariobeispiel, ihn ohne Schußabgabe zu überwältigen.
    wieviele sagten Sie, standen hinter ihm?

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