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Tennessee Eisenberg: Demo zum Jahrestag

Bereits zum Jahrestag 2010 demonstrierten mehrere hundert Menschen und forderten Aufklärung. Foto: Archiv
Offiziell ist der Fall abgeschlossen. Am Samstag ist es genau zwei Jahre her, seit der Musikstudent Tennessee Eisenberg bei einem Polizeieinsatz in Regensburg erschossen wurde. Zwei Beamte feuerten ihre Magazine leer und trafen die 24jährigen insgesamt zwölf Mal. Die letzten vier Schüsse waren tödlich. Für Samstag, 14 Uhr, haben Studierende der Uni Regensburg zu einer Demonstration vom Domplatz zum Gerichtsgebäude in der Augustenstraße aufgerufen. „Wir wollen vor allem dafür sorgen, dass der Fall nicht in Vergessenheit gerät“, sagt der Student Raimund Lehle.

„Fordern dasselbe wie Amnesty International“

Einerseits sei das Ganze als Trauermarsch geplant. Andererseits schließen sich die Anmelder aber auch den Forderungen von Amnesty International nach einer unabhängigen Untersuchungsinstanz für die Polizei an. Die Diskussion über eine solche Kontrollinstanz und eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte läuft schon länger (mehr dazu hier). Bislang sperren sich Polizei und Politik gegen entsprechende Vorstöße. Der „Fall“ Tennessee Eisenberg hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eisenberg hatte seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht. Der flüchtete und alarmierte die Polizei. Die Polizeibeamten – insgesamt acht – trafen in seiner Wohnung im ersten Stock auf den 24jährigen, der ihnen mit dem Messer in der Hand entgegen ging. Sie zogen sich über die Treppe zurück – Pfefferspray und Schlagstock sollen ihren Aussagen zufolge keine Wirkung gezeigt haben. Im Eingangsbereich des Hauses kam es schließlich zu den tödlichen Schüssen. Zum genauen Ablauf des Einsatzes gibt es bis heute erhebliche Widersprüche.

Noch nichts Neues aus Karlsruhe

Die Familie finanzierte über Spenden ein eigenes Gutachten zum Tathergang und erzwang dadurch schließlich eine Nachstellung des Polizeieinsatzes. Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Verfahren nach monatelangen Ermittlungen aber schließlich ein – in dubio pro reo. Eine Beschwerde der Familie beim Generalstaatsanwalt in Nürnberg blieb ebenso erfolglos wie ein darauffolgender Klageerzwingungsantrag. Die Beamten hätten „mit so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt“, dass „kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ geboten sei, so das Oberlandesgericht Nürnberg im Oktober 2010. Seitdem läuft nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Oberlandesgericht habe sich „zu Unrecht“ auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ berufen und damit die Grundrechte der Familie verletzt, so der Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl. Er ist einer der drei Juristen, die von Eisenbergs Familie mit der Verfassungsbeschwerde betraut wurden, die am 24. November eingereicht wurde. Bislang gibt es aber nicht einmal eine Wasserstandsmeldung aus Karlsruhe. „Das ist nichts ungewöhnliches“, sagt Bockemühl. Bis zu einer Entscheidung könnten Jahre vergehen. Alle Artikel zu Tennessee Eisenberg gibt es hier.

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