25 Sep2009
Teilerfolg für Erdgasrebellen
Für jene REWAG-Kunden, die Widerspruch gegen die Preiserhöhungen beim Erdgas eingelegt haben, ist das Urteil, das das Landgericht Regensburg bereits Ende Juli gefällt hat, ein Erfolg. Eine Preisanpassungsklausel in den Verträgen der REWAG ist dem Urteil zufolge unwirksam (Download des Urteils als PDF).
„Die genannten Preise können – wenn sich die Kostenlage ändert – durch die REWAG anhand der für Sondervertragkunden geregelten Preisgleitklausel geändert werden”, lautet der Vertragspassus, den die 3. Kammer des Regensburger Landgerichts als unwirksam ansieht. Durch die Formulierung werde dem Energieversorger zwar das Recht zur Preiserhöhung eingeräumt, allerdings gebe es im Gegenzug keine Verpflichtung, die Preise bei fallenden Kosten auch zu senken, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Regelung sei nicht klar und verständlich, zudem würden betroffene Kunden gegenüber der REWAG unangemessen benachteiligt. (Mehr dazu: Sondervertragskunde oder Tarifkunde)
Für die Klägerin sind damit alle Preiserhöhungen ab dem Zeitpunkt unwirksam, ab dem sie Widerspruch eingelegt hat. Rückwirkend gilt das nicht So lange die Erhöhungen hingenommen und bezahlt wurden, sei ein gültiger Vertrag zustande gekommen
Für die als „Erdgasrebellen” bekannten REWAG-Kunden, die sich zum Teil seit Jahren weigern, die Preiserhöhungen hinzunehmen, dürfte das Urteil dennoch Signalwirkung haben. Sie können sich – im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung – nun auf eine unwirksame Preisanpassungsklausel berufen.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Joachim Datko
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Keine „Erdgasrebellen”
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Danke für den Artikel. Es handelt sich allerdings nicht um Rebellen, sondern um normale Bürger, die lediglich ihr gutes Recht haben wollen.
Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen Kunden Recht gegeben, die Preiserhöhungen nicht akzeptiert haben:
Einige weitere Links zum Preis-Problem:
http://www.monopole.de (Erdgas REWAG)
http://energieverbraucher.de
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=211
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Wichtig ist mir auch der folgende Punkt
aus dem Urteil OLG Hamm – AZ. 19 U 52/08 vom 29.05.2009 :
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2009/19_U_52_08urteil20090529.html
“Die widerspruchslose Hinnahme und Begleichung von Rechnungen mit erhöhten Preisen und der Weiterbezug von Energie führt in Vertragsverhältnissen mit Sonderkunden nicht ohne weiteres zu einer konkludenten Einigung auf die erhöhten Preise.”
Damit bleibt meiner Ansicht nach fraglich, ob nicht alle bisherigen Erdgas-Rechnungen an mich ab der ersten Preiserhöhung zu meinen Gunsten zu ändern sind.
Außerdem habe ich mich schon 1994 bei der REWAG über die Preise beschwert und wurde nur abgewimmelt.
Siehe:
http://www.monopole.de/REWAG-Datko-Gewinne-Erdgasversorgung-19-12-1994.html
Jochen Schweizer
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Danke für den Artikel H. Aigner. Es handelt sich nicht um “Erdgasrebellen” sondern um Bürger die nur Ihre Rechte gemäß dem geschlossenem Vertrag und den gültigen Gesetzen gegenüber einem Versorgungsunternehmen wahrnehmen.
Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen mit einer Monopolstellung bei der Erdgasversorgung im Stadtgebiet von Regensburg und angrenzenden Gebieten, hier die REWAG & Co KG, dem Kunden seinen Preis mitteilt und davon ausgeht, dass dieser diesen unwidersprochen zu akzeptieren hat.
Es stellt sich weiter die Frage, warum soll ein Kunde der REWAG & Co KG, welcher Erdgas bezieht, mit seinen Zahlungen für das bezogene Erdgas, auch noch die Regensburger Badebetriebe und die Regensburger Verkehrsbetriebe mitfinanzieren?
Denn das tut er!
REWAG Kunde
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Warum sollen Bürger die Erdgas von der REWAG beziehen in Regensburg und im Landkreis eigentlich die Bäderbetriebe und den nahverkehr mitfinanzieren, obwohl sie deren Leistungen eventuell nie in Anspruch nehmen? Bürger die ihren Wärmebedarf über Erdöl, Holz oder Kohle decken tun dies nicht!
Joachim Datko
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Zu “27. Sep 2009, 09:57”
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Außerdem ist meiner Meinung nach der Erdgasmarkt seit Jahren in einem Oligopol organisiert. So gehört die REWAG zu ungefähr 35% der E.ON Bayern.
Siehe:
http://www.rewag.de/innen.php?id=56
Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Politisch sind meiner Ansicht nach vor allem CSU/CDU und SPD schuld.
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Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft
http://www.monopole.de
Kein-REWAG-Kunde-mehr
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Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht: Wenn ich als Kunde mit den Erdgaspreisen der REWAG nicht einverstanden bin, wechsle ich zu einem anderen Anbieter. Wettbewerber gibt´s inzwischen genug. Das ist bei Strom, Telefon und Internet nicht anders.
Eine klare Ansage unseres früheren Ministers Herr M. Gloß zu den stetig steigenden Strompreisen: Nicht jammern, sondern den Anbieter wechseln.
Jahrelange Rechtsstreite vor den Gerichten um juristische Spitzfindigkeiten bei der Auslegung von Vertragsklauseln bringen uns sicher nicht weiter und machen auch die Gaspreise nicht wirklich günstiger.
Nur ein funktionierender Wettbewerb kann´s richten, daran sollten wir arbeiten.
Joachim Datko
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Augenwischerei – Erdgas – Oligopol?
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Zu “28. Sep 2009, 19:37”
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Wettbewerb kann natürlich auch vorgespielt sein. Siehe z.B.:
http://www.monopole.de/Donaustrudl-REWAG-Datko-05-2008.html
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Aus den Medien ist bekannt, wie die Verflechtung der Gaswirtschaft funktioniert.
Siehe z.B.:
09.07.2009 : Bundeskartellamt sieht Defizite im Gasmarkt
“Das Bundeskartellamt hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht. Das Ergebnis der Behörde lautet, dass auch in den vergangenen beiden Jahren insbesondere neue Gasanbieter signifikanten Diskriminierungen ausgesetzt waren. Auch der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) sieht sich im Wettbewerb auf dem Gasmarkt behindert.”
Siehe:
http://www.verivox.de/nachrichten/bundeskartellamt-sieht-defizite-im-gasmarkt-42656.aspx
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Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft
http://www.monopole.de
Joachim Datko
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Post von der REWAG : Änderungskündigung des bisherigen Gas-Sondervertrages erhalten
Aus meiner Sicht der Dinge will die REWAG ihre alten Sonderverträge los werden. Am 29.09.09 erhielt ich eine Änderungskündigung.
Hoffentlich wurde mir nicht jahrelang zu viel Geld abgenommen.
Monopolkommission
Süddeutsche Zeitung: 05.08.2009
“Zu wenig Wettbewerb bei Strom und Gas
Monopolkommission kritisiert hohe Konzentration auf Energiemärkten. Experten fordern stärkere Überwachung der Strombörse”
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Das ist meiner Ansicht nach noch vorsichtig ausgedrückt, ich würde da wesentlich härter urteilen.
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Siehe auch:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12633&hilightuser=3872
und
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12416
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Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft
http://www.monopole.de
REWAG-Kunde
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Interessant ist, dass die MZ keinen Bericht über die REWAG und diesen Prozess brachte. Desweiteren wird auch in der MZ nicht darüber berichtet, dass die REWAG nun beginnt Änderungskündigungen des Erdgasliefervertrages an Ihre Kunden zu verschicken. Gibt es hier zu viele Abhängigkeiten zwischen der REWAG und der MZ die dies verhindern?