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Beiträge mit Tag ‘Wolbergs-Tretzel-Prozess’

Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.

Verbotsirrtum bei illegalen Spenden, das generelle Absehen von Strafe und Straffreiheit für Spenden vor seinem Amtsantritt – all diese Ansichten der sechsten Strafkammer ließen Joachim Wolbergs nach seiner Verurteilung am 3. Juni 2019 von einem „faktischen Freispruch“ reden. Den überprüft jetzt der Bundesgerichtshof. Foto: Archiv/om

Am kommenden Donnerstag ist es nun endlich so weit: Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig beschäftigt sich in einer öffentlichen Verhandlung mit dem „Fall Wolbergs“, genauer gesagt mit den Urteilen im ersten Korruptionsprozess. Die Revisionsentscheidung hat Bedeutung über Regensburg hinaus. Geht es doch auch um grundsätzliche Fragen in Sachen Parteispenden.

Nachwirkungen des Wolbergs-Prozesses

Keine Ermittlungen gegen CSU-Stadtrat Eberwein

Nach einer Zeugenaussage von Anja Wolbergs im Regensburger Korruptionsprozess hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Vorermittlungen gegen den CSU-Stadtrat und Polizeibeamten Jürgen Eberwein eingeleitet. Wolbergs hatte im Januar vor dem Landgericht Regensburg nahegelegt, dass Eberwein Dienstgeheimnisse ausgeplaudert haben könnte. Weil es laut Staatsanwaltschaft dafür aber keine Anhaltspunkte gebe, wurde Ende August verfügt, keine Ermittlungen einzuleiten. Bereits im Juli musste Eberwein nach einer Niederlage beim CSU-Mitgliedervotum seine Oberbürgermeister-Ambitionen begraben.

Gastbeitrag über Wolbergs war zulässig

Generalstaatsanwaltschaft: Meinungsfreiheit gilt auch für Richter im Ruhestand

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat die Beschwerde von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting gegen einen Gastbeitrag des Richters a.D. Werner Ebner bei regensburg-digital abgewiesen. Die Aussagen des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg seien durchweg vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebner hatte die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister bezweifelt und musste dafür jede Menge Prügel einstecken – auch von der Kammervorsitzenden Elke Escher.

Ausführlich: Die Verhandlung Tretzel contra Staatsanwaltschaft

Wenige Stunden zwischen Recht und Unrecht

Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft am Tag der Anklageerhebung gegen Volker Tretzel war rechtswidrig. So urteilte am gestrigen Dienstag das Regensburger Verwaltungsgericht und gab damit einer schon lange anhängigen Klage des Bauträgers statt. Das Urteil beanstandet aber nicht Art und Inhalt der Pressearbeit, sondern deren zeitlichen Ablauf. Ein ausführlicher Bericht.

Rechtswidrige Medienarbeit

Nach dem Korruptionsprozess: Tretzel gewinnt Klage gegen Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft war im Juli 2018 weder zu einer Pressemitteilung unmittelbar nach der Anklageerhebung gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und andere berechtigt, noch zu einer anschließenden Pressekonferenz. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg gerade entschieden. Der im Korruptionsprozess angeklagte und (nicht rechtskräftig) verurteilte Unternehmer hatte wegen der Medienarbeit der Ermittlungsbehörde geklagt.

Nach Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs: Früherer Landgerichtsvize zu den Reaktionen auf seinen Gastbeitrag

Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.

Letzter Tag im Wolbergs-Prozess

Straffreiheit, Strafmaß und Freisprüche – so begründet das Gericht seine weiteren Entscheidungen

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

Tag 60: Urteil im Wolbergs-Prozess

Trotz Schuldspruch: Ehrenerklärung statt Strafe für Wolbergs

Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.

Reaktionen zum Urteil

Staatsanwaltschaft geht in Revision, Wolbergs bleibt vorerst suspendiert

Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.

Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs knapp am Freispruch vorbei

Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.

Tag 59 im Wolbergs-Prozess

„Sie brauchen gar nicht so dämlich zu lachen.“

Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.

Tag 58 im Wolbergs-Prozess

Letzte Worte: Wolbergs rechnet ab, Tretzel droht

Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.

Tag 57 im Wolbergs-Prozess

„Herr Hartl kann E-Mails schreiben, wie er will.“

Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.

Tag 55 im Wolbergs-Prozess

Freispruch für Tretzel gefordert: „Moral ist im Strafrecht kein Maßstab“

Die Verteidigung des Unternehmers Volker Tretzel fordert Freispruch in allen Anklagepunkten und geißelt mit deutlichen Worten noch einmal die Fehler der Staatsanwaltschaft. Bei den Wahlkampfspenden für Wolbergs’ Ortsverein habe es kein Strohmann-System gegeben. Alles sei im Rahmen von Recht und Gesetz gelaufen. Eine abseits davon laufende moralisierende Argumentation sei im Strafrecht nicht legitim.

Tag 54 im Wolbergs-Prozess

„Ein bisserl Heuchelei“

Mit Verweis auf das Grundgesetz und den Verfassungsrang, den die Staatsferne von Parteien habe, beantragt Wolbergs-Verteidiger Peter Witting auch mit Blick auf die sechsstelligen Spenden aus dem Umfeld des Bauunternehmers Volker Tretzel Freispruch für seinen Mandanten. Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts legt Witting nahe, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu überdenken und fortzuschreiben.

Tag 53 im Wolbergs-Prozess

Wolbergs-Verteidiger fordert Freispruch statt “Wahnsinn”

Im ersten Teil eines angriffslustigen Plädoyers fordert Strafverteidiger Peter Witting am Montag für Joachim Wolbergs “Freispruch in allen Punkten”. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von viereinhalb Jahren sei “ein Wahnsinn”, das Vorgehen der Ermittler vernichtend für seinen Mandanten. Mit Blick auf die konkreten Vorwürfe wiederholt und vertieft Witting im wesentlichen die bereits vorgebrachten Argumente. Die Arbeitshypothese der Staatsanwaltschaft vom korrupten Politiker werde dem Menschen Wolbergs nicht gerecht.

Tag 52 im Wolbergs-Prozess

„Hohe kriminelle Energie“: Haftstrafen im Wolbergs-Prozess gefordert

Jeweils viereinhalb Jahre für Joachim Wolbergs und Volker Tretzel, drei Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe für ihre Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Korruptionsprozess. Es habe ein jahrelanges, komplexes korruptives System mit einem „Spiritus Rector“ Tretzel gegeben.

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