Gustl Mollath ist nicht zufrieden: Gegen das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren hat er am Donnerstag Revision einlegen lassen. Mit seinem Rechtsanwalt aus dem Regensburger Prozess, Gerhard Strate, schien das nicht zu machen zu sein.
Von David Liese
Kämpft weiter für einen “Freispruch ohne Wenn und Aber”: Gustl Mollath. Foto: ld
Laut einer Meldung des Bayerischen Rundfunks ging Mollaths Fax bei der Justiz am Donnerstag ein – quasi auf den letzten Drücker, da die Frist für eine Revision mit dem heutigen Freitag bereits verstrichen wäre.
Gustl Mollath war im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg zwar freigesprochen worden, jedoch sah es die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher für erwiesen an, dass Mollath seine Ex-Frau Petra M. im August 2002 mehrfach geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt hat.
Dass Mollath zum Tatzeitpunkt unter einer wahnhaften Störung litt, hielt das Gericht zumindest für möglich. Es folgte deshalb dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” und ging von einer Schuldunfähigkeit Gustl Mollaths zum Tatzeitpunkt aus.
Mollaths Freispruch stand im Regensburger Prozess von vornherein fest, da ein Angeklagter in einem Wiederaufnahmeverfahren kein für ihn schlechteres Urteil erhalten darf als im Ausgangsverfahren. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2006 stand am Ende zwar Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie, allerdings war er als schuldunfähig, weil wahnkrank freigesprochen worden.
Mit ihm will Mollath in Revision gehen: Adam Ahmed. Foto: Archiv/as.
Ob Mollath, der sich eine vollständige Rehabilitation und einen „Freispruch ohne Wenn und Aber” wünschte, mit seiner Revision Erfolg hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Dass ein solcher Schritt mit Mollaths Anwälten aus dem Wiederaufnahmeverfahren, Gerhard Strate und Johannes Rauwald, nicht zu machen sein würde, lag nahe. Zwischen dem Angeklagten und seinen Verteidigern kam es schon während des Regensburger Prozesses zu Zerwürfnissen. Erst Ende letzter Woche hatte Strate seinen Ex-Mandanten noch einmal öffentlich für sein Verhalten vor Gericht kritisiert.
Nicht verwunderlich, aber in der Deutlichkeit überraschend: Nebenklage und Verteidigung zeichneten in ihren Plädoyers zwei gegensätzliche Bilder von Mollaths Ex-Frau.
Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass Mollath für ihn zweifellos schuldig sei.
Die Kluft zwischen Gustl Mollath und seinen Rechtsanwälten hat sich weiter vertieft: Am Montag lehnte das Landgericht einen neuerlichen Antrag ab, Gerhard Strate und Johannes Rauwald von ihrem Mandat zu entbinden. Am Ende kündigte Mollath an, nun doch aussagen zu wollen.
Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“
Zwei Psychiater, zwei Meinungen. Der eine hielt Mollath für völlig gesund, der andere schickte ihn in die geschlossene Psychiatrie. Der zwölfte Verhandlungstag.
Ein spektakuläres Zerwürfnis zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern bleibt für den Prozess folgenlos. Für das öffentliche Bild von Mollath ist es fatal. Und manche Unterstützer sollten sich fragen, ob sie tatsächlich in seinem Sinn agieren.
Vielleicht hat Gustl Mollath seine Frau geschlagen, gebissen und gewürgt. Beweisen lässt es sich allerdings nicht. Am zehnten Verhandlungstag legte der medizinische Sachverständige sein Gutachten vor und zerlegte das damals als Beweis vorgelegte Attest.
Der Richter, der Gustl Mollath 2006 einweisen ließ, will heute von nichts mehr wissen. Ein Psychiater hielt Mollath 2004 zwar für skurril, aber nicht gefährlich. Und auch der Angeklagte selbst kommt zu Wort – persönlich und in älteren Schriftstücken, die verlesen wurden. Tag neun des Wiederaufnahmeverfahrens.
Zeugen, die Gustl Mollath als wunderlich oder bedrohlich beschreiben, gibt es zu Genüge. Dass er früher wie Adolf Hitler aussehen habe wollen, ist hingegen neu. Die erste Hälfte des 8. Prozesstages.
Gustl Mollath gewann am Dienstagvormittag an Glaubwürdigkeit. Ein Vorfall in Bad Pyrmont zum Jahreswechsel verpuffte. Bei den Reifenstechereien aus dem Jahr 2005 kamen zumindest erhebliche Zweifel an Mollaths Täterschaft auf.
Das Bild vom friedlichen Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte. Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg.
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath musste heute der neue Ehemann von Mollaths Ex-Frau aussagen. Die Nebenklage will unterdessen neue Vorwürfe in Form von Ermittlungsakten ins Spiel bringen.
Während Otto Brixner, der Vorsitzende Richter aus dem Mollath-Prozess von 2006, aus Zeitdruck umgeladen wurde, äußerte sich heute dessen Beisitzerin. Dabei wurde klar: So genau hat man es damals auf der Richterbank nicht genommen.
Ein wichtiger Zeuge beschädigt ohne Not die eigene Glaubwürdigkeit. Ein Ärztin, die Mollath für psychisch krank erklärt hat, ohne ihn je gesehen zu haben, zieht sich ganz gut aus der Affäre. Vierter Tag im Mollath-Prozess.
Am Mittwoch hat Gustl Mollath sich entgegen seiner Ankündigung doch vor Gericht geäußert. Anlass waren die Schilderungen seines früheren Pflichtverteidigers. Der sprach von Angst vor Mollath und seinen Unterstützern.
Ein weiterer Zeuge, der seine Aussage verweigert, und eine Attest-Kopie mit fraglicher Herkunft: Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath bleibt spannend.