27 Nov2017
Einigung auf Widerruf vor dem Arbeitsgericht
Skandal-Krematorium: Stadt zahlt gefeuertem Mitarbeiter 17.000 Euro
Ordentliche statt fristlose Kündigung und eine Abfindung von 17.000 Euro: So sieht der Vergleich zwischen Georg B. und der Stadt Regensburg vor dem Arbeitsgericht aus. Kurz vor Abschluss bat sich die Stadt aber noch eine Widerrufsfrist aus.
„Machen wir das jetzt. Ich mag meine Ruhe haben“, sagt Georg B. um kurz nach elf. Eine gute Stunde haben er und seine Rechtsanwältin Pamela Wetzstein mit zwei Vertretern der Stadt Regensburg vor dem Arbeitsgericht um eine gütliche Einigung gerungen. Jetzt stehen eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2018 bei bis dahin weiterlaufendem Gehalt und eine Abfindung von 17.000 Euro im Raum. Doch die städtischen Vertreter zögern mit ihrer Zustimmung.