Generalstaatsanwaltschaft: Meinungsfreiheit gilt auch für Richter im Ruhestand
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat die Beschwerde von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting gegen einen Gastbeitrag des Richters a.D. Werner Ebner bei regensburg-digital abgewiesen. Die Aussagen des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg seien durchweg vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebner hatte die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister bezweifelt und musste dafür jede Menge Prügel einstecken – auch von der Kammervorsitzenden Elke Escher.
„Auf die ‘Beschwerde’ von Rechtsanwalt Witting vom 05.03.2019 wird festgestellt, dass die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen VizepräsLG a.D. Ebner zu unterbleiben hat.“
Mit dieser klaren Feststellung beginnt eine Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bereits am 10. Mai, also noch während des damals noch laufenden Strafverfahrens vor dem Landgericht Regensburg, hat die Behörde entschieden, dass die Beschwerde des Verteidigers von Joachim Wolbergs gegen den Gastbeitrag von Werner Ebner bei regensburg-digital („Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?“) in sämtlichen Punkten haltlos ist.