Einen Vergleich gibt es in der Schadenersatzklage der Gemeinde Wenzenbach gegen die Witwe von Altbürgermeister Josef Schmid. Die erste Kammer am Verwaltungsgericht findet teils deutliche Worte.
Hält der Vergleich? Im Bibliothekssaal des Verwaltungsgerichts Regensburg saßen sich am Donnerstag Hans E. (rechts, mit Rechtsanwalt Thomas Troidl), Schmids Anwälte Andreas Brey und Reinhard Mühlbauer und Bürgermeister Sebastian Koch (mit Rechtsanwalt Klaus-R. Luckow, nicht im Bild) gegenüber. Foto: as
Geschlagene sieben Stunden dauert es, ehe sich die Parteien in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg einig sind und einen Schlussstrich ziehen unter das, was vor neun Jahren als Finanzskandal Wenzenbach Schlagzeilen machte. Ein Schlussstrich mit Vorbehalt allerdings, denn die Beteiligten haben noch bis Anfang Oktober Zeit, um den mühselig zusammengezimmerten Vergleich zu widerrufen.
Unrechtmäßige Leistungsprämien und Urlaubsabgeltungen für Beamte, eine üppige Reisekostenpauschale für den mittlerweile verstorbenen Bürgermeister Josef Schmid und private Steuerschulden, die aus der Gemeindekasse beglichen wurden, waren es, die dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bei einem Besuch in Wenzenbach aufgefallen waren. Der Schaden für die Kommune wurde seinerzeit auf bis zu 170.000 Euro beziffert.
Neun Jahre nach Bekanntwerden der Affäre und zwei Jahre nach dem Tod des Wenzenbacher Altbürgermeisters Josef Schmid geht es vor dem Verwaltungsgericht Regensburg nun noch einmal um unrechtmäßige Prämien, hohe Pauschalen und private Steuerschulden, die aus der Gemeindekasse beglichen wurden.
Beim Tod eines 31-Jährigen während einer Festnahme im März haben die Polizeibeamten alles richtig gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Angehörigen prüfen nun eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Das grüne Vorzeigeviertel am Roither Berg ist seit Beginn Gegenstand von Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Jetzt fing sich die Gemeinde Wenzenbach eine empfindliche Schlappe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.
Zum nach wie vor ungeklärten Tod eines 31-Jährigen bei einem Polizeieinsatz in Grünthal liefert der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige eine mögliche Erklärung und spricht von akutem Herzversagen. Eine eindeutige Todesursache gibt es allerdings weiterhin nicht. Und es gibt Widersprüche zum privat beauftragten Gutachten der LMU München.
Ein anonymer Spender bezahlt der Familie des 31-Jährigen, der am 20. März bei einer Festnahme ums Leben kam, eine zweite Obduktion. Bei einer ersten Untersuchung konnte bislang keine Todesursache festgestellt werden.
Bevor Daniel S. bei einem Polizeieinsatz aus bislang nicht geklärter Ursache starb, soll er einen Mann „möglicherweise“ mit einer Eisenstange geschlagen haben. So wurde es zumindest zunächst von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Doch diese Eisenstange gab es offenbar überhaupt nicht.
Einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl 160 Tagessätze wegen uneidlicher Falschaussage hat Hans E. bereits Anfang Juli vom Amtsgericht Regensburg kassiert. Er war Hauptbelastungszeuge im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid. Schmid wurde Ende 2017 vom Landgericht vom Untreue-Vorwurf freigesprochen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden: Hans E., jahrzehntelang Herr über die Geschicke der Gemeinde Wenzenbach, wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid vom Untreuevorwurf freigesprochen. Ausdrücklich betonte Richterin Elke Escher aber: „Das ist kein Freibrief für Bürgermeister, der Verwaltung blind zu vertrauen.“ Es gehe um die Besonderheiten des Falles, vor allem um den bereits verurteilten Geschäftsstellenleiter Hans E..
Im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid plädierte die Verteidigung am Dienstag auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft dafür, die Verurteilung des Amtsgericht aufrechtzuerhalten. Weitgehend einig war man sich dagegen bei der Rolle des früheren Gemeindegeschäftsführers.
Der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach hat bei seiner Zeugenaussage im Berufungsprozess gegen Altbürgermeister Josef Schmid offensichtlich mehrfach die Unwahrheit gesagt. Nach dem Motto „Willst Du auch sowas?“ scheint er nahezu strategisch andere in unrechtmäßige Auszahlungen der Gemeinde verstrickt zu haben.
Hat der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach einen ahnungslosen Bürgermeister Josef Schmid bewusst zu Straftaten verleitet? Diese Verteidigungslinie verfolgen Schmids Rechtsanwälte im Berufungsprozess um den 2014 aufgedeckten Finanzskandal. In einer neunseitigen Erklärung rechnet Jan Bockemühl am Mittwoch mit Hans E. ab und kündigt an, dass dessen Rolle noch einigen Raum im Verfahren einnehmen werde.
Bei der Berufungsverhandlung um den Finanzskandal in Wenzenbach nimmt die Verteidigung von Ex-Bürgermeister Josef Schmid den früheren Geschäftsführer ins Visier. Der, Hans E., hat bereits in erster Instanz einen günstigen Deal für sich ausgehandelt und kann mit einem Privatdossier an Gemeindeunterlagen aufwarten.
Im Prozess gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach zeichnet sich weiter ab, dass Josef Schmid alles unbesehen unterschrieb, was ihm vorgelegt wurde. Zumindest scheint das seine Verteidigungsstrategie zu sein.„Man könnte sich auch die Frage stellen, wozu der Bürgermeister überhaupt unterschreiben muss.“ Am Mittwoch sieht sich Richter Dr. Alexander Guth wieder einmal zu einer etwas […]
Bischof Rudolf Voderholzer, der Wenzenbacher Bürgermeister Sebastian Koch und die Jüdische Gemeinde erhielten im vergangenen Jahr mehrere anonyme Postkarten mit Beschimpfungen und Hetze gegen Flüchtlinge. Die Kripo hat nun herausgefunden: die Autorin ist eine pensionierte Lehrerin aus Regensburg.
Der Termin für den Strafprozess zum Finanzskandal in Wenzenbach steht fest. Die ursprüngliche Schadenssumme wurde vermutlich aus verfahrensökonomischen Gründen halbiert. Das “System Schmid/ E.” bestand aber über viele Jahre.
Das Amtsgericht Regensburg hat die Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach zugelassen. Auch der derzeit suspendierte Geschäftsführer muss sich vor Gericht verantworten.