Erfolg bei Klage gegen Stadt Regensburg: VGH stärkt Auskunftsrechte
Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.
In einem, da sind sich die Stadt Regensburg und Dr. Thomas Troidl einig: Das Urteil, das der Verwaltungsrechtler für seine Mandantin, die Ferdinand Schmack junior GmbH, vor dem 5. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München erstritten hat und das seit Ende März inklusive ausführlicher Begründung vorliegt (hier im kompletten Wortlaut), hat weitreichende Bedeutung für die Auskunftspflichten einer Kommune.