Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mehrere Anwohnerklagen gegen das 300 Meter lange Brücken-Bauwerk am Montag abgewiesen. Vorbei ist die Auseinandersetzung damit aber noch lange nicht.
So könnte die Sallerner Regenbrücke laut einerr Visualisierung der Stadt Regensburg aussehen.
Fast auf den Tag genau zehn Jahre liegt der Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014 für die Sallerner Regenbrücke zurück. Noch viel länger läuft die Debatte rund um das Bauwerk, von dem sich die Mehrheit der der Regensburger Politik vor allem eine Entlastung der Amberger Straße und eine generelle Entzerrung des Verkehrs erhoffen.
Bürgerinitiativen, Anwohner und Parteien wie ÖDP und Grüne laufen nun bald schon seit Jahrzehnten Sturm gegen die Pläne, die von Anfang der 2000er Jahre stammen (mehr Details hier). Von einem „verkehrspolitischen Dinosaurier“ ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Rede. Nun gab es für die Befürworter einen Etappensieg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag mehrere Klagen den Planfeststellungsbeschluss zur Sallerner Regenbrücke und den (gegebenenfalls dann notwendigen) Umbau des Lappersdorfer Kreisels abgewiesen.
Bevor die Mehrheit der Stadträte grünes Licht für die zweite Instanz im Rechtsstreit mit Schmack gab, wurde nichtöffentlich die höchst optimistische Einschätzung einer Berliner Großkanzlei zu den Erfolgsaussichten präsentiert. Von deren Prognose traf am Ende nichts zu.
Mit deutlichen Worten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Stadt Regensburg abgewiesen. Es ging um den Erdwall der Schmack GmbH im Gleisdreieck. OB und Rechtsreferent glauben dennoch: Man hat alles richtig gemacht.
Bewaffnete Reichsbürger haben nicht erst seit der Razzia gegen die „Patriotische Union“ Behörden, Justiz und Medien beschäftigt. Am Dienstag sollten zwei Fälle vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt werden: Der ob der Razzia prominente „Oberst Eder“ und ein christlich-sozial engagierter Jagdaufseher, der seltsame Briefe verschickt hat.
Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.
Das grüne Vorzeigeviertel am Roither Berg ist seit Beginn Gegenstand von Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Jetzt fing sich die Gemeinde Wenzenbach eine empfindliche Schlappe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.
Das Verbot von Weihnachtsmärkten nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist „voraussichtlich rechtmäßig“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden. Gegen die Verordnung geklagt hatte vor zwei Wochen der Veranstalter des „Romantischen Weihnachtsmarktes“ Peter Kittel. Ein Ausweg könnte ihm noch bleiben.
Überall im Bundesgebiet durften Tattoo-Studios bei einem lokalen Corona-Inzidenzwert unter 100 seit dem 1. März öffnen – nur nicht in Bayern. Bei einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof liefert die Staatsregierung eine bemerkenswerte Begründung für diese weiß-blaue Sonderregelung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das flächendeckende Alkoholverbot in Bayern unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag eines Regensburgers recht gegeben. Ein solches Verbot sei vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, heißt es zur Begründung.
Als „Hammer-Urteil“ bezeichnen mehrere Medien mittlerweile eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. „Tagelang unbemerkt“ geblieben sei dieses Urteil. Das könnte an der fragwürdigen Kommunikation des Gerichts liegen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit gefasst, dass mittlerweile (fast) alles ein „triftiger Grund“ ist, um die Wohnung zu verlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Die Ausgangsbeschränkungen sind damit Makulatur.
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben – und er bleibt es. Seine Beschwerde gegen die Suspendierung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Wolbergs wird damit bis zu einer möglichen Wiederwahl im März 2020 nicht mehr ins Amt zurückkehren. In einer ersten Reaktion zeigt er sich nicht überrascht, aber verbittert.