Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen. Das Verwaltungsgericht urteilte: Infektionsschutz ist kein Freibrief.
Wer nicht anmeldet, hat mehr von der Demo: Montagsspaziergang im letzten Winter. Foto: om
Wer in der Vergangenheit eine angemeldete Demonstration in der Regensburger Altstadt durchführen wollte, der biss beim hiesigen Ordnungsamt in aller Regel auf Granit. Während die nicht angemeldeten Montagsspaziergänge von Corona-Maßnahmen-Gegnern unbehelligt im Kernbereich der Altstadt unterwegs waren, wurden andere Demonstrationen in diesem Gebiet regelmäßig untersagt – Begründung: Infektionsschutz.
Die Stadt Regensburg hat am Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um ein (vermeintliches) Müllhäuschen gewonnen. Das im Neubaugebiet am Brandlberg außerhalb der zulässigen Baugrenzen aufgestellte Corpus Delicti muss weg.
Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Ende Dezember 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt. Der frühere oberste Denkmalschützer Bayerns Egon Greipl muss dem Freistaat über 730.000 Euro zahlen. Er hat, so die Gerichte, grob fahrlässig und schuldhaft Dienstpflichten verletzt.
Fridays for Future klagte gegen die Stadt Regensburg, weil das Ordnungsamt verbieten wollte, dass der Lappersdorfer Kreisel Ort der Raddemo am kommenden Sonntag wird. Heute einigte man sich auf einen Vergleich. Der Kreisel darf unter Auflagen als Kundgebungsort genutzt werden. Die Stadt machte es dabei mit ihrer bis zuletzt rigorosen Haltung Protestierenden nicht zum ersten Mal schwer.
Ein Regensburger Unternehmer klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil er von der Stadt Regensburg vom Vergabeverfahren für ein vergünstigtes Grundstück in Burgweinting ausgeschlossen wurde. Das Gericht wies die Klage ab.
Das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der gesamten Regensburger Innenstadt ist von keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Das hat das hiesige Verwaltungsgericht heute entschieden und damit dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das von der Stadt angeord nete Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben.
Eine Entscheidung der Stadtspitze über Vorschläge zur Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie in Regensburg steht immer noch aus. Unter anderem CSU und Brücke versprechen sich davon eine Entzerrung und ein besseres Einhegen des Alkoholkonsums in Regensburg. Derweil gibt es nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Vor dem Verwaltungsgericht sind am Dienstag drei Klagen auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus gescheitert. Die Beschäftigten – ein Behindertenbetreuer, eine Krankenschwester und ein Physiotherapeut – bekommen den im April 2020 von der Bayerischen Staatsregierung groß angekündigten Bonus nicht. Dabei gehen Verwaltungspraxis und politischen Verlautbarungen zum Zweck der einmaligen Sonderzahlung auseinander.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Zwei Regensburger haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt, um vor dem Hintergrund der niedrigen Corona-Inzidenzwerte eine Aufhebung der Ausgangssperre in Regensburg zu erreichen. Die Stadt reagiert auf den Eilantrag mit der Bitte um Fristverlängerung. Man wolle das Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abwarten.
Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Eine 2017 eingereichte Klage von Wohnungseigentümern in der Malergasse gegen den Fanladen des SSV Jahn Regensburg scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Trotzdem kritisierte die Zweite Kammer die „unbestimmte“ Baugenehmigung, die die Stadt Regensburg für das Fanprojekt erteilt hatte.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern ein im Jahr 2017 ausgeübtes „besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt Regensburg an einem Grundstück bei Leoprechting aufgehoben. Es gebe keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen, die ein solches Vorkaufsrecht rechtfertigen würden. Das Urteil könnte auch Folgen für weitere Grundstücke haben, denn das Gericht argumentiert grundsätzlicher.
Ein Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis kann schmerzhafte Konsequenzen haben. So verloren zwei Schützen aus dem Landkreis Cham vor zwei Jahren ihre Waffenbesitzkarten, weil sie das Landratsamt deshalb für Reichsbürger hält. Dagegen klagten sie nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben – und er bleibt es. Seine Beschwerde gegen die Suspendierung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Wolbergs wird damit bis zu einer möglichen Wiederwahl im März 2020 nicht mehr ins Amt zurückkehren. In einer ersten Reaktion zeigt er sich nicht überrascht, aber verbittert.
Kämpferisch bis verzweifelt reagiert Joachim Wolbergs bei einer Pressekonferenz am Donnerstag darauf, dass seine Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters in Kraft bleibt. Das Urteil des Landgerichts Regensburg sei ein „faktischer Freispruch“ und die Haltung der Landesanwaltschaft nicht nachzuvollziehen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag von Joachim Wolbergs abgewiesen, seine vorläufige Suspendierung aufzuheben. Bereits die Verurteilung wegen Vorteilsannahme reicht in den Augen des Gerichts aus, um mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer späteren dauerhaften Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszugehen.
Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft am Tag der Anklageerhebung gegen Volker Tretzel war rechtswidrig. So urteilte am gestrigen Dienstag das Regensburger Verwaltungsgericht und gab damit einer schon lange anhängigen Klage des Bauträgers statt. Das Urteil beanstandet aber nicht Art und Inhalt der Pressearbeit, sondern deren zeitlichen Ablauf. Ein ausführlicher Bericht.
Der frühere Regensburger Kulturreferent Egon Greipl soll in seiner Zeit als Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (1999-2013) massenhaft dienstpflichtwidrig “Scheinwerkverträge” abgeschlossen haben. Der Freistaat Bayern fordert von ihm nun 730.000 Euro Schadensersatz.