Auch wegen Regensburger Stadtrat – Verfassungsschutz darf bayerische AfD weiter beobachten
Pauschale Hetze gegen Muslime, Angstmacherei, eine unglaubwürdige und teils unrichtige Distanzierung, trotzdem nach wie vor ein Platz im AfD-Landesvorstand: Stadtrat Erhard Brucker gilt dem Verwaltungsgericht München als ein wichtiger Beleg dafür, dass der bayerische Landesverband der Partei weiter als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden darf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die bayerische AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das entschied das Verwaltungsgericht München am 20. Juni und wies damit eine Klage des Landesverbands der Rechtsaußen-Partei ab.
Seit kurzem liegt nun die 174 Seiten umfassende Urteilsbegründung vor (hier als PDF). Aus der geht hervor, dass auch der Regensburger AfD-Stadtrat Erhard Brucker für die Entscheidung eine tragende Rolle spielte. Unter anderem geht es um gemeinsame Auftritte Bruckers mit Jürgen Elsässer, Macher des rechtsextreme Verschwörungsblatts Compact. Vor allem aber um verschiedene Äußerungen, die der selbsternannte Islamexperte in der Vergangenheit von sich gab – und von denen die Partei selbst sich weder zeitnah noch öffentlich distanziert habe.