Fast 800 Euro für verkehrliche Sicherungsmaßnahmen forderte die Stadt Weiden vom Anmelder zweier Kundgebungen. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht entschied.
„Es liegt uns fern, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken“, betont die Rechtsrätin der Stadt Weiden. Doch auf welcher Grundlage man dem Anmelder zweier Kundgebungen auf dem Parkplatz Naabwiesen Kostenbescheide über insgesamt 797,81 Euro hat zukommen lassen, vermag die Juristin bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg nicht wirklich schlüssig dazulegen.
Der Kläger mit dem Cowboyhut und dem markanten Schnauzer ist kein Unbekannter. Helmut Bauer gehörte während der Hochphase der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen zu den bekannteren Gesichtern. Er bezeichnete sich in der Vergangenheit selbst als „Querdenker mit Leib und Seele“.