Corona-Schnelltests: Millionenauftrag vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht
Hat das bayerische Gesundheitsministerium bei einer Auftragsvergabe zur Lieferung von Corona-Schnelltests in eklatanter Weise gegen geltendes Recht verstoßen? Darüber muss am Freitag das Oberste Landesgericht entscheiden. Das Ministerium geht dort gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern vor, die zahlreiche Verstöße bei dem Millionenauftrag rügt.
Am morgigen Freitag wird es ernst für das bayerische Gesundheitsministerium. Das Oberste Bayerische Landesgericht in München wird sich dann mit der Beschwerde des Ministeriums gegen eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern beschäftigen. Die Kammer hatte eine Auftragsvergabe des Ministeriums zur Lieferung von 5,3 Millionen Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung in vielfacher Hinsicht gerügt. regensburg-digital hatte am 18. Oktober zunächst exklusiv über den 24seitigen Beschluss und dessen eindeutige Feststellungen berichtet.