Schlossherr in spe scheitert auch mit Unterlassungsklage
Die juristischen Schritte der Fechter-Gruppe gegen unsere Redaktion bleiben bislang erfolglos. Am Mittwoch wurde die zweite Klage abgewiesen.
Erneut hat das Landgericht Regensburg unserer Redaktion recht gegeben. Bereits Anfang Mai waren Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter bzw. die Fechter-Unternehmensgruppe in erster Instanz mit der Forderung einer Gegendarstellung gescheitert (Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim OLG Nürnberg eingelegt.).
Nun hat das Landgericht Regensburg am vergangenen Mittwoch auch diverse Unterlassungsforderungen zurückgewiesen, die Fechter per Einstweiliger Verfügung hatte durchsetzen wollen. Dabei scheiterten die Kläger bereits am Formalen. Der Unterlassungsantrag wurde vom Gericht als unzulässig abgewiesen, nachdem der Berliner Rechtsanwalt der Fechter-Gruppe bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keine Vertretungsvollmacht vorlegen konnte.