Wie zu erwarten war, wies die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg Mittwochnachmittag die Unterbringung von Jakob T. (Name geändert) an. Der 53-Jährige hatte vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet. Er bleibt dauerhaft in der Psychiatrie.
Dr. Michael Hammer hatte als Vorsitzender des Regensburger Schwurgerichts in der Vergangenheit schon des öfteren mit tragischen Schicksalen zu tun. Der Jurist gilt gemeinhin als jemand, der ein gewisses Gespür hat, stets den richtigen Ton trifft. Gerade auch in der Urteilsbegründung, dem Schlussakt eines Verfahrens. So auch vergangenen Mittwochnachmittag. Keine 30 Minuten dauert dieser letzte von vier Verhandlungstagen im Totschlagsprozess gegen Jakob T.