Testpflicht: Keine Extrawurst mehr für Prüfungen
Prüflinge, etwa bei der IHK, mussten bislang keinerlei Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – vorlegen, um an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Begründungen, warum dies so sei, sind mannigfach. Die Aussagen dazu teils widersprüchlich. Nun legt die Staatsregierung eine Kehrtwende hin: Was bislang nicht ging, geht nun doch – für Prüfungen gilt künftig 3G plus.
Für Werner Müller (Name geändert) war es von Anfang an ein Unding. Müller ist ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK Regensburg. „Bei schriftlichen Prüfungen sitzen da 20 bis 30 Leute zwei Stunden lang im selben Raum.“ Die mündlichen Prüfungen müssen jeweils einzeln vor drei Prüfern abgelegt werden. Doch während in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mindestens eine 3G-Regel galt, war dies bei diesen Prüfungen nicht der Fall. „Ich weiß nicht, ob die Person, die mir gegenübersitzt geimpft ist oder nicht. Auch einen negativen Corona-Test muss niemand vorlegen.“