Zehn Jahre Haft für Totschläger
Ein 54-jähriger Nittendorfer wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den notorischen Stalker angeordnet sowie eine Hinterbliebenenzahlung von 15.000 Euro festgelegt. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Heizungsbauer im Dezember 2019 seine damals schon Ex-Partnerin in deren Wohnung erwürgte. Ein Mord konnte dabei nicht nachgewiesen werden.
„Einsicht ist nicht zu erkennen.“ In der knapp anderthalb Stunden dauernden Urteilsbegründung verwendet der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer viel Zeit darauf, die Vorgeschichte des gerade verurteilten Totschlägers Dieter E. nachzuzeichnen. Zwar hat diese mit der Tötung seiner Ex-Partnerin Nataliya L. nicht unmittelbar zu tun, mittelbar aber sehr wohl. Für das Schwurgericht ist das Vorleben das argumentative Fundament für die angeordnete vorbehaltliche Sicherungsverwahrung (nach § 66a Strafgesetzbuch).