„Eigentlich“ war auch das Bayerische Landespflegegeld, ähnlich wie das Familiengeld, ein vergiftetes Wahlgeschenk der CSU. Aber nun hat die SPD kapiert: Wer selber nichts anzubieten hat, der kann bei den Wählern nur verlieren.
Von Rechtsanwalt Otmar Spirk
Pünktlich vor den Wahlen wird nun auch das Bayerische Landespflegegeld erstmalig ausbezahlt: 1.000 EUR pro Jahr für alle Menschen mit Wohnsitz in Bayern, die mindestens den Pflegegrad 2 zuerkannt haben. Und zwar ohne dass der Tausender mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird. So steht es im
Bayerischen Pflegegeldgesetz. Stimmt das? Vor einigen Tagen erklärte das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) noch dazu:
„Derzeit wird die Frage der Anrechnung des Bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung geprüft. Erst danach kann eine abschließende Bewertung erfolgen.“
Die Bundesagentur für Arbeit Bayern hingegen hatte sich schon klar positioniert: Das Pflegegeld werde in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II als Einnahme angerechnet, da es keine zweckbestimmte Einnahme sei. Insgesamt haben etwa 360.000 Menschen in Bayern den Pflegegrad 2, bei dem der Betroffene „in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sein muss, oder einen höheren Pflegegrad. Also Menschen, die das Geld meist durchaus brauchen.
Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Am Dienstag bringt der Stadtrat den Bebauungsplan für ein „Urbanes Gebiet“ an der Kirchmeierstraße auf den Weg. Alle dort entstehenden Wohnungen sollen öffentlich gefördert sein. Doch die Sache hat einen Haken.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Beim sozialpolitischen Aschermittwoch in Regensburg geißelt der Armutsforscher Christoph Butterwegge die “politische Zivilreligion” des Neoliberalismus und fordert eine Umverteilung des Vermögens. Im aktuellen Koalitionsvertrag sieht der 67jährige einen weiteren Beleg dafür, dass die SPD als innovative und fortschrittliche politische Kraft ausfalle und nurmehr ein Reparaturbetrieb für die eigenen Fehler sei.
Fast zwei Jahre musste sich ein Schwerstbehinderter mit dem Bezirk Oberpfalz um eine monatliche Beihilfe von 50 Euro streiten, ehe ihm das Sozialgericht recht gab.
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
Daniela K. (Name geändert) sucht für sich und ihre Kinder dringend eine Wohnung in Regensburg. Doch obwohl sie zahlungskräftig wäre und keine besonderen Ansprüche hat, verläuft ihre Suche erfolglos. Ein Interview.
„Gefühlt“ findet der Oberbürgermeister manche Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zwar nicht in Ordnung, aber offenbar sieht man nach wie vor keinen Handlungsbedarf.
Keine Erhöhung der Sozialwohnungsquote, keine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, Vertrauen auf den freien Markt – diese Haltung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sorgt für harsche Kritik vom Mieterbund. „So einen Unfug habe ich noch von keinem sozialdemokratischen Oberbürgermeister gehört“, sagt der Vorsitzende Kurt Schindler.
Ohne eigenes Fahrzeug ist der schwerstbehinderte Franz K. weitgehend isoliert. Er kann weder seine Verwandten besuchen, noch sonst am sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen. Doch der Bezirk Oberpfalz verweigert dem 50jährigen die entsprechende Beihilfe für den Unterhalt seines Autos. K.s Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei nicht gewichtig genug.
In der Vergangenheit wurden Obdachlose in Regensburg lediglich als „ordnungspolitisches Problem“ behandelt. Mit einer neuen Fachstelle und einem Sozialdienst ist nun der erste große Schritt in eine andere Richtung getan. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun.
Soll die Quote für sozialen Wohnungsbau unter bestimmten Umständen von 20 auf 30 Prozent erhöht werden? Das Thema wird innerhalb der Koalition derzeit heiß diskutiert. Die Fronten verlaufen dabei zwischen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl und Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.