Emanuel Berlinger beim Dreh mit dem Team des BR-Magazins Quer. Foto: privat
Das Ehepaar, das in Folge eines rechtswidrigen Bescheids der AOK Regensburg über Monate faktisch mittellos war und deshalb obdachlos geworden ist, hat nach monatelangem Ringen nun endlich eine gute Nachricht zu vermelden: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nun endlich das komplette Krankengeld, dass Emanuel Berlinger zusteht. regensburg-digital hatte den Fall seit August begleitet. Nun hat auch das BR-Magazin Quer darüber berichtet.
Ein weiteres Attest hat nun endlich gereicht: Nach der monatelangen Verweigerung von Krankengeld, nach einem eindeutigen Urteil des Sozialgerichts Regensburg und nach anfänglichen weiteren Nicklichkeiten hat sich die AOK Regensburg bereit erklärt, dem 29jährigen Emanuel Berlinger das ihm zustehende Krankengeld komplett auszubezahlen.
Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.
„Eigentlich“ war auch das Bayerische Landespflegegeld, ähnlich wie das Familiengeld, ein vergiftetes Wahlgeschenk der CSU. Aber nun hat die SPD kapiert: Wer selber nichts anzubieten hat, der kann bei den Wählern nur verlieren.
Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Am Dienstag bringt der Stadtrat den Bebauungsplan für ein „Urbanes Gebiet“ an der Kirchmeierstraße auf den Weg. Alle dort entstehenden Wohnungen sollen öffentlich gefördert sein. Doch die Sache hat einen Haken.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Beim sozialpolitischen Aschermittwoch in Regensburg geißelt der Armutsforscher Christoph Butterwegge die “politische Zivilreligion” des Neoliberalismus und fordert eine Umverteilung des Vermögens. Im aktuellen Koalitionsvertrag sieht der 67jährige einen weiteren Beleg dafür, dass die SPD als innovative und fortschrittliche politische Kraft ausfalle und nurmehr ein Reparaturbetrieb für die eigenen Fehler sei.
Fast zwei Jahre musste sich ein Schwerstbehinderter mit dem Bezirk Oberpfalz um eine monatliche Beihilfe von 50 Euro streiten, ehe ihm das Sozialgericht recht gab.
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
Daniela K. (Name geändert) sucht für sich und ihre Kinder dringend eine Wohnung in Regensburg. Doch obwohl sie zahlungskräftig wäre und keine besonderen Ansprüche hat, verläuft ihre Suche erfolglos. Ein Interview.
„Gefühlt“ findet der Oberbürgermeister manche Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zwar nicht in Ordnung, aber offenbar sieht man nach wie vor keinen Handlungsbedarf.
Keine Erhöhung der Sozialwohnungsquote, keine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, Vertrauen auf den freien Markt – diese Haltung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sorgt für harsche Kritik vom Mieterbund. „So einen Unfug habe ich noch von keinem sozialdemokratischen Oberbürgermeister gehört“, sagt der Vorsitzende Kurt Schindler.
Ohne eigenes Fahrzeug ist der schwerstbehinderte Franz K. weitgehend isoliert. Er kann weder seine Verwandten besuchen, noch sonst am sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen. Doch der Bezirk Oberpfalz verweigert dem 50jährigen die entsprechende Beihilfe für den Unterhalt seines Autos. K.s Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei nicht gewichtig genug.