Eine Akteneinsicht bei der städtischen „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ bringt ans Licht: Das Sozialamt hat einer Reihe schwer lungenkranker Obdachloser die Unterbringung in einer Notwohnung verweigert und sie auf Schlafstellen im Übernachtungsasyl Taunusstraße verwiesen. Darunter waren Erkrankte, die ein Beatmungsgerät benötigten.
Das Obdachlosenasyl in der Taunnusstraße.
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk
COPD bedeutet chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, auch „Raucherlunge“ genannt. Bei den Betroffenen sterben die Schleimhäute ab. COPD ist unheilbar und geht einher mit Auswurf und Husten und vor allem zunehmender Atemnot der Erkrankten, bis sie nur noch mit Beatmungsgeräten atmen können. Weltweit ist COPD die dritthäufigste Todesursache.
Nach einem Wohnungsbrand verlor Ernst Müller fast alles. Mit seiner Bitte um vorläufige Unterbringung in einer städtischen Notwohnung wurde er abgewiesen. Im Ergebnis war er ein ganzes Jahr lang obdachlos. Die Stadt Regensburg glaubt dennoch, alles richtig gemacht zu haben.
Die Stadt verletzt systematisch ihre Pflicht, unfreiwillig Obdachlose in Notunterkünften unterzubringen. So der Vorwurf des Rechtsanwalts Otmar Spirk, der sich seit langem in diesem Bereich engagiert.
Das Landratsamt Regensburg vergisst schlichtweg die Existenz eines Hilfsbedürftigen, für den es zuständig ist. Als es von dessen Betreuer in die Fürsorgepflicht genommen wird, reagiert das Sozialamt mit neuerlichen Schikanen gegenüber dem Kranken und mit Vorwürfen gegen den Betreuer.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Seit August 2017 wusste das Regensburger Sozialamt, dass der schwerbehinderte Gustav L. in erheblichen Schwierigkeiten steckte. Gehandelt wurde erst, als der Rentner aus seiner Wohnung geflogen war. Wegen der Folgen musste L. zwei Mal operiert werden.
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
In der Vergangenheit wurden Obdachlose in Regensburg lediglich als „ordnungspolitisches Problem“ behandelt. Mit einer neuen Fachstelle und einem Sozialdienst ist nun der erste große Schritt in eine andere Richtung getan. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun.
Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.