Bevor die Mehrheit der Stadträte grünes Licht für die zweite Instanz im Rechtsstreit mit Schmack gab, wurde nichtöffentlich die höchst optimistische Einschätzung einer Berliner Großkanzlei zu den Erfolgsaussichten präsentiert. Von deren Prognose traf am Ende nichts zu.
Die Planungen im Gleisdreieeck haben für ein tiefes Zerwürfnis zwischen der Schmack GmbH und (Teilen) der Stadtverwaltung gesorgt. Foto: Herbert Stolz
„Wir Juristen können vielleicht keine Berge versetzen, aber manchmal können wir dafür sorgen, dass sie stehen bleiben“, lacht Thomas Troidl. Und man vermeint, der Stimme des bundesweit bekannten Regensburger Verwaltungsrechtlers einen Hauch von Häme entnehmen zu können.
Kein Wunder. Beim Streit um den besagten Berg im Gleisdreieck, wo die Stadt Regensburg nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Schmack GmbH das Nachsehen hatte, hat Troidl die Bauträger vertreten. Der 12. Senat des VGH habe „nur drei Seiten gebraucht, um den immerhin 43 Seiten langen Schriftsatz einer Berliner Großkanzlei“ abzulehnen, mit dem die Stadt den Antrag auf Zulassung der Berufung durchsetzen wollte, so Troidl. „Ein absolutes Unikum“ sei diese Entscheidung. Das zeige sich auch in „Duktus und Wortwahl“ des Beschlusses.
Mit deutlichen Worten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Stadt Regensburg abgewiesen. Es ging um den Erdwall der Schmack GmbH im Gleisdreieck. OB und Rechtsreferent glauben dennoch: Man hat alles richtig gemacht.
Trotz Warnungen des Bund Naturschutz haben sich die Stadträtinnen im Planungsausschuss am Dienstag mit großer Mehrheit für ein neues Vorgehen in Sachen Berg und Gleisdreieck entschieden.
Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.
Seit acht Jahren streitet Martin Schmack, Bauträger und Nebenerwerbsimker, mit der Stadt Regensburg um die Errichtung einer Bienenbeobachtungsstation. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun beide Seiten zu einer vorläufigen Einigung gebracht.
Im Boden des REWAG-Areals, das die Stadt kürzlich erworben hat, schlummert Einiges an giftigen Altlasten. Deren Ausbreitung reicht mindestens bis ins Candis-Viertel hinein. Aktiv informiert wurden potentiell Betroffene darüber kaum. In der Vergangenheit verpflichtete die REWAG das Bauträgerunternehmen Schmack darüber sogar zum Stillschweigen – und übernahm im Gegenzug Haftungsrisiken im Millionenbereich.
Während beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof derzeit ein Berufungsverfahren mit der Stadt Regensburg anhängig ist, gehen die Bauträger Ferdinand und Martin Schmack im Berg-Streit in die Offensive.
Dass sie in der Bauwagen-Siedlung auf der Schäferwiese im Gleisdreieck wohnt, kostete eine Landschaftsarchitektin ihren Job beim Umweltamt der Stadt Regensburg. Sie sieht sich als Spielball in einem Streit zwischen der Stadt und den Schmacks, mit dem sie nichts zu tun hat.
Die Stadt will ihre Beseitigungsanordnung des Schmack-Bergs im Gleisdreieck durchsetzen und geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung. Gegen die Stimmen von CSU und Brücke bewilligte der Finanzausschuss des Stadtrats dafür eine sechsstellige Summe.
Nach dem Urteil im Rechtsstreit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck wirft CSU-Stadträtin Bernadette Dechant dem Umweltamt einen „Kreuzzug“ gegen die Interessen der Anwohner vor und mahnt beamtenrechtliche Konsequenzen an. Auch der Rest der Koalition wird deutlich. Die Oberbürgermeisterin verteidigt das Vorgehen.
Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.
Acht Jahre ist es her, seit der damalige Oberbürgermeister mit den Schmack-Brüdern das Stadtviertel „Dreibrücken“ vorgestellt hat. Seitdem ging es mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren, das sagt die Stadt selbst, „substantiell nicht wesentlich“ voran. Über eine gewichtige Frage entscheidet nun das Gericht.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Die Verurteilung des Bauträgers Ferdinand Schmack wegen Bestechung ist damit rechtens.
Nach dem langen Verhandlungstag am Mittwoch und der ausführlichen Aussage von Bauträger Thomas Dietlmeier folgten tags darauf die Reaktionen der Verfahrensbeteiligten. Der leitende Ermittler musste sich erstmals im Prozess den Nachfragen der Verteidiger stellen und mit dem „Nördlichen Rübenhof“ wurde im letzten Verhandlungstag 2019 der dritte Themenkomplex gestartet.
Die Stadt Regensburg unterliegt vor dem Verwaltungsgericht gegen Bauträger Schmack. Es geht um Ausnahmen vom Bebauungsplan für das Zuckerfabrik-Areal, die man dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ gewährt hat. Trotz Vermittlungsversuchen des Gerichts beharrten die städtischen Vertreter auf einem Urteil.
Am fünften Verhandlungstag kommen die Mitangeklagten zu Wort und Joachim Wolbergs beantwortet Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Reibereien bleiben erneut nicht aus. Dem anonymen Schreiben über den Chefermittler der Kripo, das letzte Woche präsentiert wurde, will das Gericht mangels Substanz nicht nachgehen. Rechtsanwalt Peter Witting reagiert nicht nur darauf erzürnt.
Die Angeklagten, die Rechtsanwälte, die Vorwürfe – die wichtigsten Informationen zum zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs, der am 1. Oktober beginnt.
Was haben ein Bienenhäuschen, ein Berg und eine Wagenburg miteinander zu tun? Es sind alles Schauplätze einer Auseinandersetzung zwischen der Regensburger Stadtverwaltung und den Bauträger-Brüdern Schmack um die künftige Entwicklung im Gleisdreieck im Stadtosten Regensburgs. Ein Ende scheint nicht absehbar.
Ab 1. Oktober muss Joachim Wolbergs erneut im Gerichtssaal Platz nehmen. Das Landgericht Regensburg hat sämtliche Anklagen gegen ihn zugelassen und zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden. Mit Wolbergs sitzen zwei Immobilienunternehmer und der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Konzerns auf der Anklagebank.