28 Okt2019
Schwarzfahrerjustiz - Teil II
Schwarzfahrer muss nichts mehr zahlen
Der Einspruch gegen die weit überhöhte Geldstrafe für einen Schwarzfahrer war erfolgreich. Doch dem Betroffenen nützt das nichts mehr.
Ein tragisches Ende hat das Strafverfahren gegen einen Schwarzfahrer am Regensburger Amtsgericht genommen. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft fiktiv ein weit überhöhtes Monatseinkommen von 1.200 Euro angenommen, aus der sich die Höhe der Geldstrafe errechnen sollte. Und zwar obwohl die Polizei laut Verfahrensakte ermittelt hatte, dass der Schwarzfahrer obdachlos und erwerbslos war.