Einsichtiger Volksverhetzer erhält noch eine Chance
Mit „Sieg Heil“-Rufen und Hitlergruß waren ein 23jähriger und sein Bruder im Dezember 2014 durch die Altstadt gezogen. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb wegen Volksverhetzung zu einer Vorstrafe verurteilt. In der Berufung wurde das Strafmaß jetzt reduziert.
„Ich bereue es. Ich habe da nicht nachgedacht. Das war…Scheiße.“ Als Marc U. dieses Schlusswort in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Regensburg formuliert, ist er bereits etwas erleichtert. Denn zuvor haben sein Rechtsanwalt, Staatsanwaltschaft und Gericht sich darauf verständigt, dass seine Strafe von 120 auf 90 Tagessätze reduziert wird. Damit erhält der 23jährige keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und gilt im landläufigen Sinne als nicht vorbestraft.