Atomare Abrüstung: Deutschland ziert sich
Am heutigen 22. Januar tritt der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Dieser verbietet künftig den Besitz und die Entwicklung von Atomwaffen und soll den seit 1967 geltenden Atomwaffensperrvertrag ergänzen. Bisher haben nur etwas mehr als 50 Staaten das Vertragswerk ratifiziert – Deutschland ist nicht darunter. Kritik daran gibt es auch aus Regensburg.
Es ist ein neuer Versuch, das Thema Abrüstung auf die internationale Agenda zu bringen. Mit dem ab diesem Freitag geltenden Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) untersagen die Vereinten Nationen künftig auf völkerrechtlicher Ebene den Besitz, die Entwicklung und die Lagerung von Atomwaffen sowie die Drohung eines Einsatzes der Vernichtungswaffen. Der AVV soll damit den seit 1967 geltenden Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) fortschreiben. Es besteht aber auch ein Problem. Denn bisher haben lediglich etwas mehr als 50 von 193 UN-Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland und die Atommächte sind nicht darunter.