Vor vier Jahren schien die Debatte erledigt. Doch nun will das Ordnungsamt verstärkt gegen vermeintlich zu laute Musik in Bars und Kneipen vorgehen – nicht vornehmlich wegen Beschwerden, sondern aus genehmigungsrechtlichen Gründen.
Gefährlich: eine Disco-Kugel in einer Schank- und Speisewirtschaft. Foto: Archiv/Martin Meyer
„Was ist wichtiger?“, fragt Ex-Gastronom Phuc Huynh. „Den öffentlichen Angst-Raum wie Bahnhof, Parks oder den Neupfarrplatz abends durch die prophylaktische Präsenz vom KOS (Regensburgs kommunaler Ordnungsdienst, Anm. d. Red.) absichern und so Gewalttaten präventiv verhindern oder abends in den Bars kontrollieren, ob irgendwer seinen Hintern illegal zur Musik bewegt?“
Ähnlich äußern sich mehrere Wirte und Barbetreiberinnen, bei denen unsere Redaktion nachfragt. Sie allerdings wollen sie sich durchweg nicht namentlich zitieren lassen. Man habe Angst, selbst in den Fokus des „Kommunalen Ordnungsservice“ zu geraten und Objekt von dessen „Willkür“ zu werden, heißt es. „Willkür“, die man bei der „Jagd“ der Ordnungshüter nach nicht adäquater, heißt: nicht von der Betriebsgenehmigung gedeckter Musik befürchtet. Diese hat in Schankwirtschaften laut städtischer Definition „unauffällig, beiläufig und nicht betriebsprägend“ zu sein.
Rechtsreferent Walter Bockeh hat den ersten Tätigkeitsbericht des Regensburger Ordnungsdienstes seit über zwölf Jahren vorgelegt. Es gibt viele Zahlen, manches, was sich mit Zahlen nicht untermauern lässt und ein paar Wünsche – nicht nur an die Stadt Regensburg.
Früher waren es nur sechs, dann waren es acht bis zehn und künftig sollen es alle zwölf Monate sein, an denen es Regensburger Gastronomen erlaubt ist, draußen Tische und Stühle aufzustellen.
Zu aufwändig und zu teuer sei es, wenn die Stadt Regensburg ihre Parkautomaten künftig selbst leeren würde, argumentiert die Verwaltung. Deshalb wurde dieser Auftrag erneut an den Sicherheitsdienst des Regensburger AfD-Vorsitzenden vergeben.
Die geänderte Verkehrsführung für Busse am Stobäusplatz und in der Luitpoldstraße birgt erhebliche Gefahren für Fußgänger. Das belegen drei Unfälle, nach denen das Regensburger Ordnungsamt nun reagiert hat. Gewarnt davor wurde schon vor einem Monat – doch die E-Mail-Adresse auf den Stadtseiten lief offenbar ins Leere.
Nach der peinlichen Schlappe, die die Stadt Regensburg bei einem Bußgeldverfahren gegen den Initiator einer Gedenkaktion erlitten hat, gibt es einen Antrag im Integrationsbeirat, dem Betroffenen die Anwaltskosten zu ersetzen. Doch der könne mangels Dringlichkeit nicht auf die Tagesordnung, sagt ein Verwaltungsmitarbeiter.
Im Rechtsstreit um einen Bußgeldbescheid der Stadt wegen falsch aufgehängter Gedenkplakate hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren eingestellt. Eine Ahndung der Vorwürfe sei „nicht geboten“. Dennoch bleibt der Betroffene auf den Anwaltskosten sitzen.
Im Streit um einen Bußgeldbescheid, den das Regensburger Ordnungsamt in Zusammenhang mit einer Gedenkaktion erlassen hat, ist nun ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Der moniert so Einiges am Vorgehen der Stadt.
Im Streit um ein Bußgeld wegen „illegal“ aufgehängter Plakate für die Opfer von Rassismus gibt es deutliche Kritik an Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Sie stehe persönlich in der Verantwortung und müsse als Verwaltungschefin „so einen Humbug“ stoppen, heißt es am Mittwoch im Bildungsausschuss.
Das Ordnungsamt der Stadt Regensburg überzieht den Initiator einer antirassistischen Plakataktion mit einem Bußgeld und lässt es zur Gerichtsverhandlung kommen. Die städtische Stabsstelle für Erinnerungskultur hebt dieselbe Aktion lobend hervor und lässt den Organisator unerwähnt. Die Oberbürgermeisterin hält sich wie üblich raus und lässt ihre Verwaltung machen. Das ist peinlich, traurig und einfach nur ärgerlich.
Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen.
Mit einer Plakataktion erinnerten im letzten Jahr mehrere, auch städtische Organisationen an Fatih Saraçoğlu. Der frühere Regensburger wurde bei dem rassistischen Terroranschlag in Hanau ermordet. Das Ordnungsamt verhängte wegen falsch gehängter Plakate einen Bußgeldbescheid. Dabei ist völlig unklar, wer sie aufgehängt hat.
Fridays for Future klagte gegen die Stadt Regensburg, weil das Ordnungsamt verbieten wollte, dass der Lappersdorfer Kreisel Ort der Raddemo am kommenden Sonntag wird. Heute einigte man sich auf einen Vergleich. Der Kreisel darf unter Auflagen als Kundgebungsort genutzt werden. Die Stadt machte es dabei mit ihrer bis zuletzt rigorosen Haltung Protestierenden nicht zum ersten Mal schwer.
Radelnd und den Hund nicht angeleint: Irmgard Schmidt (77) geriet im Inselpark mit vier Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes aneinander. Schmidts Verstöße sind das eine, doch der Umgang der Ordnungshüter mit ihr ist etwas anderes. Die Stadt bügelte sämtliche Beschwerden ab.
Gegen einen Außendienstmitarbeiter des Regensburger Ordnungsdienstes gab es schon mehrfach Beschwerden – ohne Ergebnis. Nun soll der frühere Polizist sich unter Pseudonym bei Betroffenen mit negativen Google-Rezensionen für deren Unternehmen gerächt haben.
Am vergangenen Wochenende sollte eigentlich ein Marketing-Frauenlauf des Nahrungsergänzungsmittelherstellers Spoosty durch die Altstadt über die Bühne gehen. Doch dazu kam es nicht, weil das Gartenamt eine bereits erfolgte Zusage des Ordnungsamts wieder kassierte.
Beleidigungen sind an der Tagesordnung, Maskenverweigerer und übervolle Märkte auch – Supermarkt-Beschäftigte aus Regensburg schildern, wie sie seit Beginn der Corona-Pandemie unter Druck stehen. Von den Behörden fühlen sie sich alleingelassen. „Die Kunden dürfen alles. Wir dürfen nichts.“
Seit 2018 sind die Außendienstmitarbeiter des Regensburger Ordnungsamtes ausgerüstet mit dem „Jet Protector JPX 2“, ein „nicht-tödliches Abwehrgerät für Spezialeinheiten und Polizei“, das mit 650 km/h und einer Reichweite von sieben Metern „Flüssigreizstoff“ verschießt. Manche erinnert das Gerät an eine Pistole. Das BKA stuft den „Jet Protector“ in seiner Behördenversion als Waffe ein.