Auch Obdachlose haben Grundrechte. Zum Beispiel das Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung und auf Freizügigkeit. Die Stadtverwaltung sieht das anders: Ortsfremde Obdachlose haben in Regensburg nichts zu suchen. Für sie ist selbst eine Schlafstelle länger als eine Nacht zu viel des Guten.
Das Obdachlosenasyl “UFO” in der Landshuter Straße. Wer ortsfremd ist, darf dort maximal eine Nacht bleiben. Foto: Stadt Regensburg, Bilddokumentation
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk
Die Stadtverwaltung vertreibt de facto ortsfremde Obdachlose aus Regensburg. regensburg-digital fragte aus aktuellem Anlass bei der Stadt nach, ob es richtig ist, dass ortsfremde Obdachlose in Regensburg nicht einmal eine Schlafstelle in der Obdachlosenunterkunft bekommen. Die Stadt antwortete:
„Grundsätzlich gilt: Wer in die Obdachlosenunterkunft kommt, wird nicht abgewiesen. Allerdings muss die Stadt überprüfen, ob tatsächlich eine Obdachlosigkeit vorliegt und falls ja, ob der die Betreffende in Regensburg gemeldet ist, d.h. ob die Zuständigkeit bei der Stadt Regensburg liegt oder einer anderen Kommune.“
Nach einem Wohnungsbrand verlor Ernst Müller fast alles. Mit seiner Bitte um vorläufige Unterbringung in einer städtischen Notwohnung wurde er abgewiesen. Im Ergebnis war er ein ganzes Jahr lang obdachlos. Die Stadt Regensburg glaubt dennoch, alles richtig gemacht zu haben.
Seit November hat die neue Unterkunft für Obdachlose in der Landshuterstraße geöffnet. Wir haben mit Ben Peter über die Situation dieser Menschen gesprochen. Peter ist seit zehn Jahren Streetworker für die Caritas in Regensburg. In seiner Arbeit ist der 42jährige ganz nah dran an den Problemen der Menschen, die in Regensburg kein eigenes Dach über dem Kopf haben. Im Interview mit regensburg-digital spricht er über einige positive Entwicklungen und bestehende Probleme.
Als destruktiv, teuer und insbesondere erfolglos bewertet unser Gastautor die „harte Linie“ der bayerische Drogenpolitik, ganz besonders sichtbar in Regensburg. Als Alternative stellt er das Modell Portugals zur Diskussion.
Die Stadt verletzt systematisch ihre Pflicht, unfreiwillig Obdachlose in Notunterkünften unterzubringen. So der Vorwurf des Rechtsanwalts Otmar Spirk, der sich seit langem in diesem Bereich engagiert.
„Die meisten Leute gehen an dir vorbei mit verächtlichen Blicken. Wenn wir sie um einen Euro bitten, zucken sie zusammen, als würden wir sie gleich ausrauben.“, erzählt der Obdachlose. Sein Spitzname ist Jethroe. Er will seine Geschichte öffentlich machen – den sexuellen Missbrauch, seine Depressionen, den Kampf gegen die Sucht. „Die Menschen sollen mal mitbekommen, dass die am Bahnhof mehr sind als irgendwelche Assis.“
Zunächst hatte die Stadt Regensburg die Unterbringung einer schwerkranken Obdachlosen in einer Notunterkunft zum Hindernislauf gemacht. Nachdem ihr Rechtsanwalt dagegen Klage erhoben hat, lenkt die Stadt fürs erste ein.
Im Kontaktladen von “DrugStop” wird Drogenabhängigen, ehemaligen Süchtigen und Obdachlosen geholfen. Seit November erhalten Menschen, die nicht regulär krankenversichert sind, dort kostenfreie medizinische Hilfe. Streetworker Jonas Pöschl hält ständig Kontakt mit den Betroffenen.
Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.
Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Seit August 2017 wusste das Regensburger Sozialamt, dass der schwerbehinderte Gustav L. in erheblichen Schwierigkeiten steckte. Gehandelt wurde erst, als der Rentner aus seiner Wohnung geflogen war. Wegen der Folgen musste L. zwei Mal operiert werden.
Eine frühere Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge soll Ende 2018 für 116.000 Euro umgebaut werden. Die Verwaltung bezeichnet dies als „notwendig und dringend“.
Unter der Überschrift „CSU-Fraktion fordert Beendigung der Benachteiligung Obdachloser in Regensburg“ tritt man – ganz neu – für die Belange Obdachloser ein.
Die Stadt reagiert auf die Anregungen verschiedener Initiativen und bietet probeweise ein Kälteschutzprojekt an. Damit kommen Investitionen und Spenden für Flüchtlinge nun auch obdachlosen Menschen in Regensburg zugute.
Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.