Lebenslänglich für Mord an Lebensgefährtin
Lebenslänglich. So lautet das Urteil im Neutraublinger Mordprozess. Die Schwurkammer am Landgericht Regensburg bewertet die Tat als heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen. Von einer besonderen Schwere der Schuld geht das Gericht aber nicht aus.
„Wenn du das eingehst, mich dann aber hintergehst, dann passieren schlimme Sachen. Sowas muss dir bewusst sein.“ Zahlreiche Chats hat das Landgericht Regensburg im Prozess um die Tötung einer 27-Jährigen ausgewertet. Hunderte Nachrichten musste die Schwurkammer durchlesen und zueinander in Bezug setzen. Doch diese eine Nachricht, die der heute 37-jährige Angeklagte 2018 an sein späteres Opfer schrieb, stellt für das Gericht eine entscheidende Wegmarke dar.