Die Dependenz des armen, kleinen Würstchens
Seit dem 6. Mai 2013 tuckert er in München unbeirrt vor sich hin: der NSU-Prozeß. Nach vier Jahren sind nun die Plädoyers in Sichtweite. Doch vorher landete die Zschäpe-Verteidigung noch einen Coup: ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt Beate Zschäpe, sie sei von ihrem Freund Uwe Böhnhardt systematisch mißhandelt worden. Diagnose: pathologisch dependente Persönlichkeitsstörung. Da liegt eine verminderte Schuldfähigkeit nahe. Außer die Sache liegt doch ein bißchen anders.
NSU-Prozeß? Echt? Den gibt‘s immer noch? – Ja, den gibt‘s immer noch. Seit genau vier Jahren wird vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegen den Nationalsozialistischen Untergrund verhandelt, gegen Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des NSU-Trios, sowie vier Mitangeklagte, die beschuldigt werden, dem Mordkommando unmittelbar unter die Arme gegriffen zu haben (Waffen-, Wohnungs-, Identitätsbeschaffung etc.). Das Ende der Beweisaufnahme steht unmittelbar bevor, das heißt: der Mammutprozeß wird dieses Jahr zu einem Urteil finden.