Juristisch verbrämte Antworten ohne ein Wort des Mitgefühls oder Bedauerns hat Manfred van Hove auf seine Bitten und Forderungen um ein Gespräch und ein angemessenes Schmerzensgeld vom Bistum Regensburg erhalten. Er wurde über Jahre bei den Domspatzen vergewaltigt. Jetzt hat er der Präventionsbeauftragten des Bistums geantwortet.
Fünf dürre Sätze. Damit hat Dr. Judith Helmig, Leiterin der Stabsstelle für Kinder- und Jugendschutz im Bistum Regensburg, ein nochmaliges außergerichtliches Vergleichsangebot der Rechtsanwälte von Manfred van Hove wegen Schmerzensgeld für die jahrelangen Vergewaltigungen, die ihm als Kind bei den Domspatzen angetan wurden, zurückgewiesen.
„Ihr Schreiben vom 05.12.2024 ist hier per Post am 9.12.2024 eingegangen.
Inhaltlich kann ich nur meine bisherigen Ausführungen wiederholen: Das Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn ist das außergerichtliche Angebot der Bistümer. Die Kommission legt Ihre Entscheidungen in Anlehnung an die Rechtsprechung fest und berücksichtigt damit auch das sogenannte Kölner Urteil.
Im Übrigen möchte ich noch erwähnen, dass es inzwischen auch klageabweisende Urteile gibt.
Höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass etwaige angefallene anwaltliche Gebühren und Kosten nicht übernommen werden.“