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Beiträge mit Tag ‘Mietpreisbremse’

Ein Mietanteil, der zu Mietbeginn mehr als zehn Prozent über dem Regensburger Mietspiegel liegt, muss künftig nicht bezahlt werden – sofern man dagegen klagt.

Am 1. Juni 2015 trat das Bundesgesetz zur Einführung der Mietpreisbremse in Kraft. Erst über vier Jahre später, am 7. August 2019, ist auf Grund der 2. Mieterschutzverordnung des Freistaates die Mietpreisbremse in 162 Städten und Gemeinden Bayerns auch bayerisches Recht geworden. In der Oberpfalz gilt die Mietpreisbremse nur für Regensburg – für ein Jahr.

Von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Wieso dauerte es über vier Jahre, bis der Schutz, den die „Mietpreisbremse“ in § 556 d BGB Mietern vor überhöhten Mieten geben soll, in Bayern Recht geworden ist? Wenige Monate, nachdem am 1. Juni 2015 das Bundesgesetz zur Einführung der Mietpreisbremse in Kraft getreten war, erließ im November desselben Jahres die Bayerische Staatsregierung eine 1. Mieterschutzverordnung zu deren Umsetzung. Im Bundesgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass und wie genau eine Landesverordnung begründen muss, warum am jeweiligen Ort ein „angespannter Wohnungsmarkt“ herrscht. Die Staatsregierung aber begründete die Bremse so dürftig, dass die Verordnung sogar rückwirkend nichtig war.

Jobcenter zieht Bilanz

Viele positive Zahlen und Tatenlosigkeit bei Mietwucher-Verdacht

Bei der Jahrespressekonferenz des Jobcenters Regensburg kann Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit einigen positiven Entwicklungen aufwarten. Auf Nachfragen zu möglichen Wuchermieten bei Wohnungen für Hartz IV-Bezieher zeigen sich sowohl sie als auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ratlos. Man könne da nichts tun. Ist das tatsächlich so?

Geschäftsmodelle auf dem überlaufenem Wohnungsmarkt

Wohnungen für Hartz IV-Empfänger: Wer auf die Warteliste will, zahlt 50 Euro

Die Amann Verwaltungs GmbH gehört zu den größeren Playern auf dem Mietmarkt für die Empfänger von Transferleistungen. Wegen der großen Nachfrage verlangt das Unternehmen eine Gebühr von Wohnungssuchenden, die sich auf eine Warteliste setzen lassen wollen. Zu Kritik daran sagt Johannes Amann: „Ich bin ein Kaufmann und kann meine Geschäfte so tätigen, wie ich das für richtig halte.“

Klage gegen Jobcenter wegen „Mietpreisbremse“

Warum geht das Jobcenter nicht gegen Miethaie vor?

Wegen der Anwendung der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Regensburg läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Behörde begründet ihr Handeln damit, dass man Mietwucher verhindern wolle. Hier gäbe es durchaus andere und vor allem effektive Möglichkeiten – doch diese werden offenbar nicht genutzt.

Hartz IV-Abzocke

Vom Puff zum Wohnklo

Nettomieten von bis zu 25 Euro pro Quadratmeter verlangt ein Regensburger Vermieter für schäbige Zimmerchen im ehemaligen Bordell „Moulin Rouge“. Bezahlt wird das vom Steuerzahler. Der Kniff für diese Geschäftemacherei steht im Mietvertrag: Mietpreisbremse gilt wegen Möblierung nicht.

Ignorante Haltung

Die Stadt stellt sich dumm, aber: Die Mietpreisbremse ist auch für Regensburg unwirksam

Die als Schutz der Mieter vor Abzocke angepriesene sogenannte „Mietpreisbremse“ hat sich als Luftnummer entpuppt. Sie wurde vor zwei Tagen für nichtig erklärt. Wer sich auf dieser Basis mit seinem Vermieter angelegt hat, wird verlieren. Die Stadt Regensburg will davon aber nicht nur nichts wissen, bizarrer Weise wird die zum Mieterschutz gedachte Regelung vom Jobcenter weiter gegen Wohnungssuchende eingesetzt.

Kein Witz

Die Mietpreisbremse schützt – das Jobcenter

Die Mietpreisbremse war dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall in Regensburg.

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