„Nie dagewesener Gesundheitsnotstand“ ist kein „Gesundheitsnotstand“
In Rekordzeit wurde Ende März das Bayerische Infektionsschutzgesetz durch den Landtag gepeitscht, um die Corona-Pandemie angemessen bekämpfen zu können. So die Begründung. Doch zur Anwendung kam dieses Gesetz nie. Folgt man einem Schreiben der Bayerischen Gesundheitsministerin scheint das Gesetz schlicht unnütz zu sein.
„Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand.“ Es waren deutliche Worte, die die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml am 25. März wählte. Damals hatte die Corona-Krise in Deutschland gerade begonnen und der Bayerische Landtag hatte einstimmig ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz beschlossen, um der Staatsregierung mehr Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Pandemie einzuräumen. Auf Basis des Gesetzes kann seitdem der erwähnte „Gesundheitsnotstand“ ausgerufen werden. Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal, die Beschlagnahme und Anordnung der Produktion dringend notwendiger Güter – zum Beispiel Schutzausrüstung – sind dadurch unter anderem möglich.