Porno-Abmahner muss Schadenersatz zahlen
Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann haftet persönlich für Kosten, die einem Betroffenen der Redtube-Massenabmahnungen entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat kürzlich ein Urteil mit Mustercharakter gefällt und sieht „ausreichend Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“.
Es ist still geworden um Thomas Urmann. Der einstmals berühmt-berüchtigte Regensburger Porno-Anwalt („Porno-Pranger“, Redtube-Abmahnungen) hat seine Lizenz – wie er behauptet – schon vor längerem „freiwillig zurückgegeben“. 2014 wurde er wegen Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer einer Augsburger Wurstfabrik verurteilt. Und seine frühere Rechtsanwaltsgesellschaft hat er in eine GmbH zur „Verwaltung eigenen Vermögens“ umgewandelt. Doch die Mühlen der Justiz mahlen weiter.