Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Der Angeklagte meidet vehement die Öffentlichkeit. Foto: om
Weiterhin zäh gestaltet sich der Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K., dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Nachdem die Besetzung der Kammer von Verteidiger Hubertus Werner bereits am ersten Verhandlungstag (unser Bericht) mehrfach, aber erfolglos in Zweifel gezogen wurde – unter anderem wegen Besorgnis der Befangenheit – findet am zweiten Tag nun doch eine Umbesetzung statt. Allerdings aus anderen Gründen: Die Vorsitzende Richterin Elke Escher scheidet krankheitsbedingt aus, Richter Martin Krogmann übernimmt den Vorsitz und Dr. Britta Wankerl ergänzt den Spruchkörper.
Am Donnerstag begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 55-jährigen Regensburger, der in den Jahren 2017 bis 2019 mehrfach zwei Mädchen vergewaltigt haben soll. Den Beginn der Hauptverhandlung dominieren mehrere Anträge der Verteidigung. Noch ist unklar, ob vor der Jugendschutzkammer möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Auch das hat die Verteidigung beantragt.
Die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Nittendorfer Stalker, der im Dezember 2019 seine Regensburger Ex-Partnerin genötigt und getötet haben soll, wird bis Anfang Dezember unterbrochen. Hintergrund ist ein richterlicher Hinweis, wonach im Falle einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe in Betracht komme. Zur drohenden Aussetzung und damit Wiederholung der Hauptverhandlung kommt es zunächst nicht.
Seit Anfang dieser Woche muss sich ein Nittendorfer Installateur vor dem Landgericht Regensburg wegen Nötigung und Totschlags verantworten. Er soll Anfang Dezember 2019 seine (damals bereits) Ex-Partnerin in ihrer Wohnung in Regensburg erwürgt haben. Der Fall sorgte damals für Aufsehen, auch weil der mutmaßliche Täter kurze Zeit darauf mit selbstzugefügten Schnittwunden in einem Gebüsch gefunden wurde. Wie Zeuginnen und Zeugen am Dienstag vor Gericht schildern, sei der Mann „krankhaft eifersüchtig“ und habe der Getöteten bereits längere Zeit nachgestellt.
Am einzigen Verhandlungstag in dieser Woche gibt es im Prozess gegen Christian F., der an Pfingsten 2012 seine damalige Verlobte Maria Baumer ermordet haben soll, keine neuen Erkenntnisse zum möglichen Tatgeschehen. Stattdessen berichteten mehrere Zeugen aus dem (entfernteren) Umfeld von F. und Baumer über Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Charakterzüge. Demnach sei der Angeklagte ruhig, angenehm und hilfsbereit gewesen. In ungefähr drei Wochen will die Verteidigung eine Erklärung abgeben.
Neben der Leiche der 2012 getöteten und im Wald verscharrten Maria Baumer wurden vier Haare gefunden. Die daraus extrahierte DNA stammt laut Aussage eines Sachverständigen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihrem früheren Verlobten Christian F.
Von großem Medien- und Publikumsinteresse begleitet begann am Mittwoch der Mordprozess gegen den früheren Verlobten der 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer. Die Staatsanwaltschaft fährt eine Reihe von Indizien auf, um ihre Anklage zu untermauern. Auf Freispruch plädieren hingegen die drei Verteidiger des Angeklagten, darunter der Frankfurter Strafrechtler Michael Euler. Er hatte im „Fall Peggy“ einen spektakulären Freispruch für Ulvi Kulac erstritten, der zuvor zehn Jahre wegen Mordes im Gefängnis saß.
Urteil im PG Bikes-Prozess am Landgericht Regensburg. Der frühere Geschäftsführer des Regensburger E-Bike-Unternehmens wurde wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die zahlreichen Betrugsvorwürfe, die sich in der bisherigen Beweisaufnahme nicht bestätigen ließen, wurden zuvor bereits fallengelassen.
Nach dem langen Verhandlungstag am Mittwoch und der ausführlichen Aussage von Bauträger Thomas Dietlmeier folgten tags darauf die Reaktionen der Verfahrensbeteiligten. Der leitende Ermittler musste sich erstmals im Prozess den Nachfragen der Verteidiger stellen und mit dem „Nördlichen Rübenhof“ wurde im letzten Verhandlungstag 2019 der dritte Themenkomplex gestartet.
Gegen den Geschäftsführer der medienwirksamen Regensburger Fahrradfirma PG Bikes läuft derzeit am Landgericht Regensburg ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und zahlreichen Betrugsfällen. Die vergangenen Zeugeneinvernahmen waren „nicht besonders ergiebig“ (Richterin Escher), doch der heutige Zeuge konnte einen genaueren Einblick in die Geschäftswelt von PG Bikes liefern.
Ein Regensburger Fahrradunternehmer muss sich derzeit vor dem Landgericht wegen Insolvenzverschleppung und Betrug in 96 Fällen verantworten. Nun gibt es eine zweite Anklage gegen ihn, erneut wegen Insolvenzverschleppung.
Wegen Insolvenzverschleppung und 96 Betrugsfällen mit einer Gesamtschadenshöhe von fast 1,5 Millionen Euro muss sich seit Dienstag ein Regensburger E-Bike-Unternehmer vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Trotz Pleite soll er über mehrere Jahre Liquidität vorgetäuscht und massenhaft Kunden und Lieferanten geprellt haben. Die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher hat für den Prozess 16 Verhandlungstage angesetzt.
Die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer im zweiten Wolbergs-Prozess sind nicht befangen. Das beschloss heute die zuständige Ablehnungskammer des Landgerichts Regensburg. Joachim Wolbergs ließ am zweiten Verhandlungstag seinen Verteidiger Peter Witting einen entsprechenden Antrag auf Befangenheit stellen. Unterdessen prüft die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Aussagen eines Schöffen im ersten Wolbergs-Prozess. Der Mann ist Mitglied der Brücke.
Das Landgericht Regensburg verhandelt derzeit den Nachfolgefall des Machetenangriffs im Februar 2016. Damals war der 23-jährige Tobias B. mit einer Machete bewaffnet in ein Asylbewerberheim in Kelheim gestürmt und hatte einen Asylsuchenden angegriffen, der nur durch Zufall nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Seit diesem Prozess und vor allem aufgrund einer Zeugenaussage steht jedoch auch ein anderer im Visier der Justiz: Andreas J. Er soll B. zur Tat angestachelt haben und muss sich nun wegen versuchtem Mord vor Gericht verantworten. Die Anklage steht auf wackligen Beinen, nicht nur weil der mögliche Hauptbelastungszeuge inzwischen und noch vor seiner Vernehmung verstorben ist. Der geschädigte Asylbewerber leidet derweil weiterhin an den Folgen des Angriffs.
Laut Anklage lief im Februar dieses Jahres ein 23-jähriger Kelheimer mit einer Machete bewaffnet in eine Asylbewerberunterkunft in Kelheim und wollte einen Asylbewerber ermorden. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Regensburg nicht, sondern verurteilte den Täter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Es wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er freigesprochen. Insgesamt ist es sehr glücklichen Umständen geschuldet, dass der geschädigte Asylbewerber aus Sierra Leone bei dem Angriff nicht schwerwiegend verletzt oder eben sogar getötet wurde.