Ausgeklügelte Konstrukte zur Verschleierung von Wahlkampfspenden, mehr als verwunderliche Erinnerungslücken und Männerfreundschaften, die von viel Geld, Misstrauen und mangelndem Unrechtsbewusstsein geprägt waren – der zweite Tag im Korruptionsprozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl liefert einen Einblick in das, was einige Unternehmer und Politiker in Regensburg offenbar seit Jahren für völlig unproblematisch hielten.
Das Macher-Image des langjährigen Regensburger Oberbürgermeisters Hans Schaidinger war bei der Wahlkampfstrategie von Christian Schlegl ein wichtiges Element. Doch nicht nur das “Machen” war laut einigen Zeugenaussagen seit längerem “Usus” in Regensburg. Foto: Wahlplakat CSU Regensburg 2014
„Sie haben mit Herrn Dietlmeier nicht genau besprochen, was mit dem Geld passiert, oder? Also, Sie haben nicht gesagt: ‘Ich mache Plakate, oder Schlegl hat Hunger’?“ Seit fast einer Stunde diskutieren die Prozessbeteiligten mit dem früheren Wahlkampfmanager Jochen M. nun schon über dessen Scheinrechnungen an das „Immobilien Zentrum Regensburg“ und über das, was Richter Fritz Kammerer selbst „ein Schmankerl“ nennt. Wohl um die Debatte etwas abzukürzen, spitzt der Kammervorsitzende das bisher Gesagte ein wenig zu.
„Was beim Segeln die Regatta ist, ist in der Politik der Wahlkampf. In beiden Fällen werden Sie nur erfolgreich sein, wenn Sie sich intensiv vorbereiten, den richtigen Kurs einschlagen und auf das richtige Team setzen.“ So lautet ein Slogan der Wahlkampfagentur des früheren CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl. Sein Team bestand unter anderem aus Architekten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vorstands- und Vereinsvorsitzenden, Bauträgern und -investoren. Der „richtige Kurs“ brachte der heillos zerstrittenen Regensburger CSU 2014 die größte Niederlage ihrer Geschichte und Christian Schlegl einen Prozess vor dem Landgericht Regensburg, der heute begonnen hat.
Vergangenen Juni wurde ein SEK-Beamter bei einem Einsatz in Regensburg schwer verletzt. Seit Dienstag muss sich deshalb ein 42-Jähriger vor dem Landgericht unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten.
Die Unterlassungsklage des Tretzel-Konzerns gegen unsere Redaktion wurde am Freitag am Landgericht Regensburg verhandelt. Da kein Vergleich erzielt werden konnte, entscheidet nun das Gericht und verkündet am 9. April das Urteil.
Der niederbayerische Sektenführer Aryah G. wurde am Mittwoch wegen 75fachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Täter nutzte nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine Machtstellung hochmanipulativ und planvoll aus, um jahrelang „verschiedene sexuelle Handlungen“ an der Tochter einer Anhängerin zu vollziehen.
Während die Zeugenladung im Strafprozess gegen Bauunternehmer Karl S. auch an diesem Freitag schwierig bleibt, ist die Hauptverhandlung für seinen Sohn Tobias beendet. Das Verfahren gegen den Junior wird gegen eine Auflage von 35.000 Euro vorläufig eingestellt.
Einen Freispruch für den Bauunternehmer Karl S. wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Doch im Prozess um die Millionenpleite bei einem Bauvorhaben auf dem Candis-Viertel im Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass mit die schwerwiegendsten Vorwürfe wohl nicht zu halten sein werden. Auf ihr Geld warten viele Handwerker in dem nach wie vor nicht abgeschlossenem Insolvenzverfahren bis heute.
Ein 65-Jähriger Rattenberger (Landkreis Straubing-Bogen) hat am Montag vor dem Landgericht mehrjährigen sexuellen Kindesmissbrauch eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen fungierte der verurteilte Steuerhinterzieher (zwei Jahre und drei Monate) als obskurer Sektenführer und nutze sein „Meister-Dasein“ bei Anhängerinnen aus, um mindestens ein Kind schwer zu vergewaltigen.
Ein 65-jähriger aus dem Landkreis Straubing-Bogen sitzt seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg auf der Anklagebank, weil er über einige Jahre ein Mädchen schwer sexuell missbraucht haben soll. Im gleichen Zeitraum verdiente er durch Schulungen in der spiritistischen Szene und Wellness-Produkthandel viel Geld und schleuste dabei einiges am Fiskus vorbei.
Am Freitag fiel am Landgericht Regensburg das Urteil gegen zwei Drogendealer und einen Freund, der ihnen Anfang 2020 in Königswiesen seine Wohnung für die Geschäfte bereitgestellt haben soll. Sie wurden mit Freiheitsstrafen zwischen zwei bis fünf Jahren belegt. Alle drei sind selbst suchtkrank, zwei kommen in den Maßregelvollzug und können eine Therapie absolvieren, einer muss ins Gefängnis.
Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes nach drei Verhandlungstagen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Klinik für den suchtkranken Täter an. Ein Zeuge wurde wegen einer Covid-19-Erkrankung per Videoschalte vernommen.
Mitte April 2020 hat die Polizei eine Drogenwohnung in Königswiesen hochgenommen. Drei Regensburger müssen sich seit Freitag wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Den selbst suchtkranken Dealern droht teilweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Aufgeflogen ist das Geschäft aufgrund eines Hinweises durch eine Userin und (ehemalige) Freundin eines Angeklagten.
Ein schwerer Raub im Regensburger Drogenmilieu wird derzeit vor der 7. Kammer des Landgerichts verhandelt. Hatte man nach einem (Teil-)Geständnis des 26-jährigen Angeklagten zunächst Hoffnung, den Prozess zügig abschließen und den Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik unterbringen zu können, gestaltet sich der Verlauf sehr zäh.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.
Im August 2015 raubten vier Litauer in einer spektakulären Aktion in einem Regensburger Juweliergeschäft Uhren im Wert von rund 390.000 Euro. Am Donnerstag wurde nun auch der vierte und somit letzte Täter wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt.
Ein 54-jähriger Nittendorfer wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den notorischen Stalker angeordnet sowie eine Hinterbliebenenzahlung von 15.000 Euro festgelegt. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Heizungsbauer im Dezember 2019 seine damals schon Ex-Partnerin in deren Wohnung erwürgte. Ein Mord konnte dabei nicht nachgewiesen werden.
Die Betriebsschließungsversicherung, die ein Regensburger Gastronom 2013 bei der Dialog AG abgeschlossen hatte, um sich gegen entsprechende Folgen abzusichern, muss nicht für dessen Corona-Ausfälle zahlen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Freitag. Es geht um die Versicherungsklauseln im Detail.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.