Im Prozess gegen einen 57 und einen 54 Jahre alte Angeklagten sprach am Donnerstag das Landgericht Regensburg das Urteil. Laut der 5. Strafkammer haben sich beide der bandenmäßigen Veröffentlichung von einer Vielzahl kinderpornografischer Schriften schuldig gemacht. Der 54-jährige Berliner wurde zudem wegen sieben Fällen des sexuellen in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Beide hatten sich früh geständig gezeigt, was das Gericht als „sehr werthaltig“ ansah.
Die Angeklagten müssen in Haft. Foto: bm
Hinter jedem einzelnen Bild stecke ein ganz persönliches Schicksal. Daran möchte Richter Thomas Zenger keinerlei Zweifel säen. Dass das Gericht die beiden Angeklagten letztlich nicht wegen der Verbreitung kinderpornografischen Materials, sondern deren öffentlichen Zugänglichmachens schuldig spricht, sei eher ein Thema für die juristische Theorie, sagt Zenger. Am Strafmaß ändert dieser Umstand nichts.
Seit Dienstag stehen ein ehemaliger Regensburger Rechtsanwalt (57) und ein 54-jähriger Berliner Kaufmann vor dem Landgericht Regensburg. Über eine Plattform im Darknet sollen sie massenhaft kinderpornografisches Material verbreitet haben.
Weil AfD-Stadtrat Erhard Brucker nicht „Alkoholiker“ genannt werden will, verklagte er seinen Parteikollegen Sebastian Durden. Ein Urteil gab es am Dienstag am Landgericht Regensburg noch nicht, doch das Gericht ließ mehr als deutlich durchblicken, dass Brucker mit seinem Anliegen scheitern wird. Die Zivilverhandlung gewährte auch einen Einblick in das Innenleben des zutiefst zerstrittenen Regensburger Kreisverbandes der Rechtsaußenpartei.
Fast 230.000 Euro soll ein 54jähriger vom Konto seiner Ex geklaut haben. Vom Amtsgericht wurde er dafür wegen Computerbetrugs verurteilt. Doch im Berufungsverfahren stellt sich der Fall nicht so eindeutig dar, wie man glauben könnte.
Die 25-Jährige, die an Weihnachten 2020 ihr Baby tötete und in einer Mülltonne im Stadtosten entsorgte, wurde heute vom Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach sie der fahrlässigen Tötung schuldig, weil ein Vorsatz – nötig für Totschlag oder Mord – nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Im Prozess um das tote Baby, das zu Weihnachten 2020 in einer Mülltonne gefunden wurde, geht es vor dem Landgericht Regensburg vor allem darum, ob die Mutter wissen konnte, dass ihr Kind nach der Geburt auf einer Toilette zunächst noch gelebt hat. Der Mordvorwurf wird sich wohl nicht halten lassen.
Am Mittwochnachmittag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 56-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte im Oktober 2020 seine Ehefrau auf brutale Weise mit etlichen Messerstichen getötet.
Der Prozess gegen einen 56-Jährigen, der im Oktober 2020 seine Frau erstochen hat, steht kurz vor dem Abschluss. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes fordern, plädiert der Verteidiger auf Totschlag und eine deutlich geringere Strafe aufgrund verminderter Schuldfähigkeit.
Am zweiten und dritten Verhandlungstag im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mörder sagten vor allem Verwandte aus. Darunter auch die drei Kinder von ihm und der Getöteten. Sie berichten von Unterdrückung und Gewalt. Der Angeklagte soll im Oktober 2020 seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Das Wort „Vater“ nimmt kein Kind in den Mund.
Seit Montag muss sich ein 56-jähriger Mann vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Im Oktober 2020 tötete er in der gemeinsamen Wohnung im Regensburger Stadtsüden seine 47-jährige Ehefrau mit etlichen Messerstichen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Der Bauunternehmer Karl S. kommt im Verfahren um eine Millionenpleite bei einem Großauftrag am heutigen Candis-Viertel mit einer Bewährungsstrafe davon. Vom Betrugsvorwurf sprach ihn die Kammer frei.
Ende letzter Woche wurde der „Abholer“ einer Trickbetrügerbande, die sich als falsche Polizei ausgab, vom Landgericht Regensburg wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Herbst 2020 hatten die Betrüger in Regensburg und Bad Abbach über 60.000 Euro von Seniorinnen erbeutet. Die Haupttäter, deren Identität der Verurteilte gar nicht kennt, sind weiterhin auf freiem Fuß.
Ein „Abholer“ einer überregionalen Trickbetrügerbande muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Der geständige Angeklagte soll sich als Polizist ausgegeben und im Herbst und Winter 2020 fünf Seniorinnen in Regensburg und Bad Abbach um insgesamt 47.000 Euro gebracht haben.
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat das Landgericht Regensburg Christian Schlegl zu einer Geldstrafe verurteilt. Der frühere Oberbürgermeisterkandidat der Regensburger CSU hat bereits erklärt, diese Strafe zu akzeptieren.
Freispruch oder 42.000 Euro Geldstrafe – so sehen die Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den früheren Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl aus. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nutzte sein Plädoyer, um noch einmal die Dimension der gesamten Affäre darzustellen. Er spricht von einem „der größten Spendenskandale in Bayern“.
Die Beweisaufnahme im Prozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl ist weitgehend abgeschlossen. Voraussichtlich am 11. Mai soll das Urteil fallen. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier verliert am Dienstag deutliche Worte zu den Aussagen der honorigen Strohmänner und Helfershelfer bei den Spendenverschleierungsaktionen.
Am Dienstag sprach die Zweite Strafkammer des Landgerichts Regensburg das Urteil im SEK-Prozess wegen versuchten Mordes. Die Kammer ist überzeugt, dass Markus S. vergangenes Jahr eine Brandfalle gebaut und damit den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen hat.
Vergangenen Freitag wurden im Prozess wegen versuchten Mordes an einem SEK-Beamten die Plädoyers gesprochen. Zuvor hatte das Schwurgericht sämtliche Mitglieder des Sondereinsatzkommandos erneut vorgeladen.
Der Prozess um die Millionenpleite des Bauunternehmers Karl S. steht vor einer Neuauflage. Hintergrund sind unterschiedliche Einschätzungen von Kammer und Staatsanwaltschaft zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung.