Ursprünglich war geplant, mit der Neuverhandlung des Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I bereits im Februar zu beginnen. „Aufgrund eiliger und vorrangig zu bearbeitender Haftsachen“ wird der Prozess nun in den Herbst verschoben.
Rechtsanwalt Peter Witting und sein Mandant Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/as
Vor fünfeinhalb Jahren verurteilte die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg den ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen, sprach ihn von weiteren Vorwürfen frei und verzichtete auf eine Strafe. Vor über drei Jahren zerriss der sechste Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig dieses Urteil mit scharfen Worten in der Luft.
Der BGH kritisierte die „konsequent falschen“ und „nicht tragfähigen“ Begründungen der Regensburger Richter und verwies viele Anklagepunkte zur Neuverhandlung an das Landgericht München I. Wolbergs’ Anwalt Peter Witting nannte dies einen „Super-GAU“ und legte Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch im letzten September abgelehnt wurde. Die Neuverhandlung in München sollte ursprünglich im Februar beginnen, verzögert sich jedoch. Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur bestätigte unserer Redaktion, dass die Hauptverhandlung wegen dringender Haftsachen voraussichtlich erst im September startet.
Zunächst hatte der Unternehmer noch Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I wegen Vorteilsgewährung eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen. In einem Prozess gegen Joachim Wolbergs müsste Tretzel als Zeuge aussagen.
Bereits im Vorfeld einer Abstimmung im Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt einen Bewerber für das Amts des Jugendschöffen aussortiert. Begründung: Er ist Klimakleber.
Der Unternehmer Volker Tretzel hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht München I Revision eingelegt. Damit muss sich der BGH erneut mit der Regensburger Korruptionsaffäre befassen.
Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1,5 Millionen Euro Geldstrafe – so lautet das Urteil gegen den Unternehmer Volker Tretzel. Er habe sich mit verschleierten Geldzuwendungen das Wohlwollen des früheren Regensburger Oberbürgermeisters erkauft.
Eine wichtige Trinkwasserleitung für Regensburg hätte beschädigt werden können, einem Bauunternehmer entstand ein sechsstelliger Schaden und die entsprechenden Wohnungen wurden deutlich teurer: Dass die Stadt Regensburg beim Verkauf eines Grundstücks einiges verbockt hat, scheint klar. Ob sie dafür zur Verantwortung gezogen wird, bislang nicht.
Die Mitte 2020 von US-Behörden abgeschaltete Kinderporno-Plattform „TweenFanIsland“ beschäftigte bereits letzten Herbst das Regensburger Landgericht. Nun steht ein weiterer Angeklagter vor Gericht.
Ein Spur durch ganz Ostbayern zog ein 38-Jähriger bei diversen Raubzügen zwischen 2017 und 2018. Am Donnerstag standen er und seine damalige Partnerin vor dem Landgericht Regensburg.
Wie zu erwarten war, wies die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg Mittwochnachmittag die Unterbringung von Jakob T. (Name geändert) an. Der 53-Jährige hatte vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet. Er bleibt dauerhaft in der Psychiatrie.
Seit Anfang April läuft vor dem Regensburger Landgericht ein nicht ganz alltäglicher Prozess gegen vier junge Männer, die mit Drogen im Millionenwert hantiert haben sollen. Der Prozess ist auch das Ergebnis eines spektakulären Ermittlungserfolgs europäischer Sicherheitsbehörden gegen die sogenannten EncroChats.
Wegen einer Auseinandersetzung in der Gemeinschaftsunterkunft am Weinweg muss sich seit Mittwoch der 30-jährige Goran K. vor Gericht verantworten. Er soll versucht haben, mit einem Schraubenzieher auf einen Mitbewohner einzustechen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Doch der Fall ist kompliziert. In der GU kursierte zuvor ein heimlich gefilmtes Video, das den fast erblindeten Angeklagten beim Onanieren zeigen soll.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Prozess gegen den wegen Erpressung angeklagten CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird es voraussichtlich schon am Donnerstag ein Urteil geben. Beide haben über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse abgelegt.
Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.
Am kommenden Montag beginnt am Landgericht Regensburg der vierte Prozess in der Regensburger Parteispenden- und Korruptionsaffäre. Auf der Anklagebank sitzen diesmal der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Franz Rieger sowie Parteifreund und Veranstaltungsmanager Peter Kittel. Es geht um verschleierte Parteispenden, Scheinrechnungen, hinterzogene Steuern und bei Rieger zusätzlich um den Vorwurf der Erpressung.
Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.
Ein kommunistischer Aktivist beleidigte nach einer Flyerverteilaktion vor dem Regensburger Continental-Werk einen Polizisten. Im Frühjahr wurde er dafür in der ersten Instanz zunächst zu 70 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht stellte das Verfahren nun jedoch gegen Geldauflage ein. Im Zentrum der Verhandlung stand auch die Frage: Was darf die Polizei?
Insolvenzverschleppung, Untreue und betrügerischer Bankrott – der frühere Geschäftsführer des Luxus-Krematoriums in Hemau steht vor den Trümmern seiner Existenz und vor Gericht. Ein umfassendes Geständnis bewahrt ihn am Ende vor einer Haftstrafe.
2017 wurde ein hochrangiges Mitglied der Regensburger DITIB-Gemeinde Opfer einer „Sexpressung“. Während der Fall die türkische Community bis hinauf zum Generalkonsul beschäftigte, bekam der Rest der Regensburger Gesellschaft davon nichts mit. Bei einem Zivilverfahren kam der Fall nun nochmal zur Sprache.
Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Regensburg das Urteil im Rechtsstreit zwischen den beiden Regensburger AfD-Politikern Erhard Brucker und Sebastian Durden gefällt. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die der Stadtrat zunächst gegen seinen Parteifreund erwirkt hatte. Brucker wollte nicht als „Alkoholiker“ bezeichnet werden.