Sorgte für Debatten, wurde in den Verfahrensakten des Wolbergs-Prozesses verewigt und war absolut zulässig: der Gastbeitrag von Werner Ebner.
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat die Beschwerde von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting gegen einen Gastbeitrag des Richters a.D. Werner Ebner bei regensburg-digital abgewiesen. Die Aussagen des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg seien durchweg vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebner hatte die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister bezweifelt und musste dafür jede Menge Prügel einstecken – auch von der Kammervorsitzenden Elke Escher.
„Auf die ‘Beschwerde’ von Rechtsanwalt Witting vom 05.03.2019 wird festgestellt, dass die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen VizepräsLG a.D. Ebner zu unterbleiben hat.“
Mit dieser klaren Feststellung beginnt eine Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bereits am 10. Mai, also noch während des damals noch laufenden Strafverfahrens vor dem Landgericht Regensburg, hat die Behörde entschieden, dass die Beschwerde des Verteidigers von Joachim Wolbergs gegen den Gastbeitrag von Werner Ebner bei regensburg-digital („Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?“) in sämtlichen Punkten haltlos ist.
Nach fast 18 Jahren im Regensburger Stadtrat will der frühere OB-Kandidat der CSU seine „politische Phase“ aus „beruflichen und familiären Gründen (…) zumindest unterbrechen“. Zuletzt geriet Christian Schlegl als Belastungszeuge beim Prozess gegen Joachim Wolbergs in den Fokus und sieht sich seit Anfang Mai selbst mit einer Anklage konfrontiert.
Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.
Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.
Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.
Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.
Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.
Bei einem Zusatztermin am kommenden Montag wird das Landgericht Regensburg kurzfristig noch einmal in die Verhandlung eintreten. Joachim Wolbergs will zur „Vermeidung von Fehlinterpretationen“ noch einmal aussagen. Hintergrund ist eine Äußerung von Volker Tretzel bei dessen Schlusswort.
Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.
Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.
Das dritte Plädoyer, die dritte Forderung nach einem Freispruch: Die Verteidiger von Franz W. geißeln Fehler der Staatsanwaltschaft und räumen insbesondere den Belastungen für ihren Mandanten breiten Raum ein. Die einschlägige BGH-Rechtsprechung sei auf diesen Fall nicht anwendbar.
Nach der vorläufigen Insolvenz seines Generalunternehmers will das „Immobilien Zentrum Regensburg“ offenbar einen „Rettungsschirm“ für die Bauherren am Brandlberg aufspannen. Etwas weiter entfernt vom Firmensitz – in Olching – verhält sich das Bauträger-Unternehmen aber völlig anders. Und im Vorfeld der „überraschenden“ SiWo-Pleite hat sich beim IZ auch noch einiges getan.
Die Verteidigung des Unternehmers Volker Tretzel fordert Freispruch in allen Anklagepunkten und geißelt mit deutlichen Worten noch einmal die Fehler der Staatsanwaltschaft. Bei den Wahlkampfspenden für Wolbergs’ Ortsverein habe es kein Strohmann-System gegeben. Alles sei im Rahmen von Recht und Gesetz gelaufen. Eine abseits davon laufende moralisierende Argumentation sei im Strafrecht nicht legitim.
Ein Vergleich der 20 größten Städte in Bayern zeigt: Nirgendwo hat die SPD bei der Europawahl größere Verluste eingefahren als in Regensburg. Und das obwohl der Grünen-Hype hier nicht ganz so stark durchschlägt wie in anderen Großstädten.
Mit Verweis auf das Grundgesetz und den Verfassungsrang, den die Staatsferne von Parteien habe, beantragt Wolbergs-Verteidiger Peter Witting auch mit Blick auf die sechsstelligen Spenden aus dem Umfeld des Bauunternehmers Volker Tretzel Freispruch für seinen Mandanten. Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts legt Witting nahe, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu überdenken und fortzuschreiben.
Im ersten Teil eines angriffslustigen Plädoyers fordert Strafverteidiger Peter Witting am Montag für Joachim Wolbergs “Freispruch in allen Punkten”. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von viereinhalb Jahren sei “ein Wahnsinn”, das Vorgehen der Ermittler vernichtend für seinen Mandanten. Mit Blick auf die konkreten Vorwürfe wiederholt und vertieft Witting im wesentlichen die bereits vorgebrachten Argumente. Die Arbeitshypothese der Staatsanwaltschaft vom korrupten Politiker werde dem Menschen Wolbergs nicht gerecht.
Jeweils viereinhalb Jahre für Joachim Wolbergs und Volker Tretzel, drei Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe für ihre Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Korruptionsprozess. Es habe ein jahrelanges, komplexes korruptives System mit einem „Spiritus Rector“ Tretzel gegeben.
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen den CSU-Stadtrat und früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl erhoben.
Der demokratische Rechtsstaat ist ein komplexes Gebilde. Wenn Personen des öffentlichen Lebens seine Regeln falsch darstellen, dann ist das öffentliche Interesse groß, den Darstellungen wird vielfach geglaubt und das Ansehen des Rechtsstaats kann Schaden nehmen. Unter anderem zwei Vorwürfe, die Joachim Wolbergs anlässlich des derzeit laufenden Prozesses erhoben hat, haben unsere Leser hier im Forum, aber auch auf anderen Plattformen beschäftigt. Mit Unterstützung von Juristen, bei denen wir nachgefragt haben, hat regensburg-digital einen näheren Blick darauf geworfen.
Die Anklage gegen Joachim Wolbergs, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch den Boss des “Immobilien Zentrum Regensburg”, wird nun doch zugelassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die erstistanzliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben.