Im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bemüht sich das Gericht, den Terminplan zu straffen. Zumindest bis Ende April ist ein Urteil – nach derzeitigem Stand – möglich. Es gibt aber noch jede Menge Beweisanträge abzuarbeiten. Unter anderem soll nun der frühere Mitangeklagte Martin Schmack als Zeuge vernommen werden.
Am Dienstag monieren Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting ein möglicherweise “schlicht erfundenes” Gespräch… Foto: Archiv/om
„Nach dem Urteil des ersten Verfahrens und dem jetzigen Stand der Beweisaufnahme im zweiten Verfahren vor dem Regensburger Landgericht ist es für mich nicht vorstellbar, dass es zu einer Bestrafung kommen kann, die das Ausüben des Amtes verhindern würde. Wer etwas anderes behauptet, unternimmt wieder den Versuch, mich mit unlauteren Methoden verhindern zu wollen.“
Die ganze Korruptionsaffäre auf einem Bild – mit einer großflächigen Plakatwand bricht die „Ribisl-Partie“ den bisherigen Wahlkampf-Konsens, über das Thema besser nicht zu reden. Entworfen hat das Plakat zur „abartigen Nähe zwischen Politik und Bauträgern“ der freie Journalist Hubertus Wiendl. Er plant einen Film über die Affäre.
Verärgert reagiert die Stadtspitze auf Aussagen von „Transparency International“ gegenüber regensburg-digital und sieht sich zu einer Richtigstellung veranlasst. Bei der Debatte des jährlichen Antikorruptionsberichts ist man auch ansonsten nicht begeistert von der vereinzelt vorgetragenen Kritik.
Wegen Bestechung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs verurteilte die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg einen früheren Geschäftsführer des Immobilienkonzerns „Sontowski & Partner“. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, dass damit keine Vorentscheidung über Wolbergs’ Schuld oder Unschuld im noch laufenden Prozess getroffen sei. Allein der Versuch, einen Amtsträger mit geldwerten Vorteilen zu beeinflussen, sei strafbar.
Zu einem Schlagabtausch um die zeitliche Planung kam es am 23. Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs. Das Gericht bat „vorsorglich“ um Terminvorschläge für Juni und Juli. Da platzte Wolbergs und seinem Verteidiger der Kragen.
Im abgetrennten Verfahren des zweiten Korruptionsprozesses fällt am Freitag das Urteil für den wegen Bestechung angeklagten früheren Geschäftsführer von Sontowski & Partner. Es geht um eine Spende von 5.000 Euro. Ein Punkt ist auch für die Entscheidung im Fall Wolbergs von einiger Bedeutung.
Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl nimmt Joachim Wolbergs bei seiner Zeugenaussage gegen den Vorwurf der Einflussnahme zugunsten von Schmack-Projekten in Schutz. Er habe nur längst von der Koalition gefällte Beschlüsse umgesetzt. Die frühere Leiterin von Wolbergs’ Wahlkampfbüro gibt erneut zu Spenden, Darlehen und Geldflüssen Auskunft.
Dass die Stadt nicht mit „Transparency International“ zusammenarbeiten will ist nur konsequent. Im Wahlkampf will schließlich auch keiner über das Thema Korruption reden. Warum also handeln…
Unter dem Eindruck der Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts war es eine groß angekündigte Konsequenz der Stadt Regensburg: eine Mitgliedschaft bei der NGO Transparency International. Doch mittlerweile scheint man diese Zusammenarbeit heimlich still und leise beerdigen zu wollen. Unter anderem das ergibt sich aus den Antworten der Organisation auf einen umfangreichen Fragenkatalog unserer Redaktion.
Bereits im Mai 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen den einstigen CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl, Anfang Januar folgte eine Anklage gegen den-Landtagsabgeordneten und früheren Regensburger CSU-Chef Franz Rieger. Wann über deren Zulassung entschieden wird, ist aber weiter nicht absehbar. Auch die Prüfung der möglichen Befangenheit von Richterin Elke Escher dauert mittlerweile schon über einen Monat.
Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten im Korruptionsprozess wird abgetrennt und auch der dritte Befangenheitsantrag von Joachim Wolbergs wird abgelehnt. Außerdem wird am Freitag Anja Wolbergs vernommen – es geht um das Darlehen, mit dem Wahlkampfschulden getilgt wurden und darum, wie sie das alles erlebt hat. Auch die Scheinrechnung über 30.000 Euro ist erneut Thema.
Selbst wenn Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister wiedergewählt werden würde – mindestens bis zu einem Urteil im aktuellen Prozess bliebe er suspendiert. Und auch im Falle eines Freispruchs ist längst nicht klar, dass er das Amt dann ausüben dürfte.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine städtischen Spitzenbeamten wegen Verdachts auf Falschaussage eingeleitet, Norbert Hartl wird als Zeuge geladen und Wolbergs-Verteidiger Peter Witting stellt seinen dritten Befangenheitsantrag. Interessant für das Verfahren war am 19. Tag im Korruptionsprozess aber die Aussage des Leiters des städtischen Umweltamtes.
Für die Chefin des Planungsamtes war eigentlich klar: Im Landschaftsschutzgebiet „Auf der Platte“ wird nicht gebaut. Doch dann gab es „Gespräche auf Referentenebene“, sagt sie am Freitag vor Gericht. Bürgermeister Jürgen Huber weiß von alledem nichts.
Nicht alltäglich, aber auch nicht unmöglich war Planungsreferentin Christine Schimpfermann zufolge die Lösung, mit der ein Bauvorhaben des „Immobilien Zentrum Regensburg“ im Landschaftsschutzgebiet ermöglicht werden sollte. Joachim Wolbergs habe das Projekt zwar stets befürwortet, aber keine Weisung erteilt, nach dem Motto „Koste es, was es wolle“.
Das Gericht will sich den Ton, den Joachim Wolbergs bisweilen anschlägt, nicht länger bieten lassen und hat ihm nun unmissverständlich Ordnungsmaßnahmen angedroht. Derweil bestätigt ein Zeuge, dass das „Immobilien Zentrum Regensburg“ 30.000 Euro an Wahlkampfkosten über eine Scheinrechnung bezahlt hat. Wolbergs räumt einen Fehler ein – und fordert im Gegenzug Ermittlungen gegen andere Parteien und Medien.
Erneut hat Joachim Wolbergs über seinen Verteidiger die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt. Nun muss zum zweiten Mal eine andere Kammer über diesen Antrag entscheiden. Derweil schildert ein Zeuge, dass die Bundes-SPD vorsorglich bereits sämtliche Regensburger Bauträger-Spenden – rund 700.000 Euro – an die Bundestagsverwaltung abgeführt hat, um höhere Sanktionen im Falle einer Verurteilung zu vermeiden.
Dass eine Spende von 5.000 Euro für den Wolbergs-Wahlkampf unzulässig war, will ein mitverantwortlicher Geschäftsführer von Sontowski & Partner bereits früh erkannt haben. „Das hätte ich unterbinden müssen“, sagt er am Freitag vor Gericht. Stichhaltige Belege, dass Joachim Wolbergs davon wusste, fehlen aber.
Wie eine verbotene Silvesterrakete startet der Feinsender ins neue Jahrzehnt. Die Themen in Folge 109 bergen auch reichlich Zündstoff: Anklage gegen Franz Rieger, Bonpflicht und eine mögliche Bebauung des Dultplatzes. Der Feinsender im Jahr 2020 – jetzt noch besser!
Zustimmung in der Koalition, Ablehnung in der Verwaltung: So stellt sich im zweiten Korruptionsprozess bislang die Situation bei der Diskussion um größere Einzelhandelsflächen am „Nördlichen Rübenhof“ dar. Einen anrüchigen Einsatz von Wolbergs für dieses Projekt der Unternehmer Schmack und Sontowski & Partner sehen weder Spitzenbeamte der Verwaltung noch Stadträte.