Einen Strafbefehl wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz wollte sich der Chef einer traditionsreichen Bio-Brauerei nicht gefallen lassen. Das Landgericht Regensburg sah zumindest das Reinheitsgebot als nicht verletzt an.
Bauliche und hygienische Mängel, vor allem aber jede Menge Ungeziefer waren es, die den Chef einer Bio-Brauerei aus dem Altmühltal nun vor das Landgericht Regensburg geführt haben. Letzten April hatte das Amtsgericht Kelheim die Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz (§ 59 LFGB) in dem Brauhaus als so gravierend eingestuft, dass es den 43-Jährigen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 95 Euro verdonnert hatte. Das Bier sei unter Bedingungen hergestellt worden, die beim Verbraucher „Ekel oder Widerwillen“ hervorrufen würden, wenn er davon gewusst hätte, so das Gericht.
Dieses Urteil wollte der Braumeister nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung vors Landgericht Regensburg. Dort bezeichnet Richter Matthias Clausing, Vorsitzender der siebten Strafkammer, die 120 Tagessätze am Dienstag auch als „etwas happig“. Schließlich sei da der mögliche Rahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe schon zu einem Drittel ausgeschöpft worden. Doch völlig ungeschoren lässt man den Bio-Brauer auch hier nicht.