„Befehlsnotstand“ im Jobcenter: Schwerkranker erhält erneut keine Leistungen
Zum sechsten Mal in Folge verweigert das Jobcenter der Stadt Regensburg dem schwerkranken Adriano M. Arbeitslosengeld II. Wieder muss das Sozialgericht entscheiden. Dort hat die Behörde bislang jedes Mal verloren. Doch das scheint egal zu sein. In einer Stellungnahme argumentiert Jobcenter-Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit „Befehlsnotstand“. Verantwortlich sei die Bundesagentur für Arbeit. Bericht und anschließender Kommentar.
Wieder einmal muss Rechtsanwalt Otmar Spirk für seinen Mandanten im Schnellverfahren der einstweiligen Anordnung gegen das Jobcenter der Stadt Regensburg vor Gericht vorgehen. Am Montag hat die Behörde den Antrag von Adriano M. auf Arbeitslosengeld II ab November abgelehnt – zum mittlerweile sechsten Mal in Folge. Erneut wird die Angelegenheit vor Gericht gehen, wo das Jobcenter bislang jedes Mal verloren hat – auf Kosten des Steuerzahlers.