Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.
Ungleichbehandlung auf dem Candis-Areal? Diese Vermutung steckt hinter der Schmack-Klage – und hat nun Jahre später eine weitreichende Entscheidung nach sich gezogen. Foto: Archiv/as
In einem, da sind sich die Stadt Regensburg und Dr. Thomas Troidl einig: Das Urteil, das der Verwaltungsrechtler für seine Mandantin, die Ferdinand Schmack junior GmbH, vor dem 5. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München erstritten hat und das seit Ende März inklusive ausführlicher Begründung vorliegt (hier im kompletten Wortlaut), hat weitreichende Bedeutung für die Auskunftspflichten einer Kommune.
Heftige Vorwürfe gegen Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter. In Zusammenhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft in Nittenau durch die Fechter-Unternehmensgruppe gibt es Ungereimtheiten beim Brandschutz und eine Strafanzeige. Die Regierung hat eine Überprüfung angeordnet.
Das „Quartier West“ des „Immobilien Zentrum Regensburg“ geht weiter seinen gewohnten Gang. Am Gelände gibt es Proteste, im Stadtrat eine Mehrheit für die Bebauung.
Die städtische Tourismus-Tochter RTG hat aus Spargründen massiv Personal abgebaut – nun wird deshalb die Tourist-Info geschlossen. Ein gehöriger Teil des jährlichen Millionendefizits der RTG fließt in das Veranstaltungszentrum im sogenannten „Marina Quartier“.
Die Stadt Regensburg wird verpflichtet, die denkmalrechtliche Erlaubnis für 20 Solarmodule zu erteilen, die ein Ehepaar auf einem Anbau in der Ganghofersiedlung anbringen will.
Wozu der bereits vor Jahren aufgeweichte Denkmalschutz in der Ganghofersiedlung und anschließend beschlossene unklare Regelungen zu Solaranlagen führen, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Eine wichtige Trinkwasserleitung für Regensburg hätte beschädigt werden können, einem Bauunternehmer entstand ein sechsstelliger Schaden und die entsprechenden Wohnungen wurden deutlich teurer: Dass die Stadt Regensburg beim Verkauf eines Grundstücks einiges verbockt hat, scheint klar. Ob sie dafür zur Verantwortung gezogen wird, bislang nicht.
Erwartungsgemäß passiert der Siegerentwurf für die Bebauung des Biotops in der Lilienthalstraße am Dienstag mehrheitlich den Planungsausschuss. Die Kritik der Naturschutzverbände dagegen hält weiter an.
Das Preisgericht hat entschieden: Mit einigen Bearbeitungshinweisen versehen hat bei der geplanten Bebauung eines Wäldchens in der Lilienthalstraße ein Entwurf das Rennen gemacht, der im Wesentlichen den Wünschen des „Immobilien Zentrum Regensburg“ entspricht.
Die Auseinandersetzung um die mögliche Bebauung eines kleinen Wäldchens im Stadtwesten von Regensburg verschärft sich. Der Bund Naturschutz will notfalls gegen das Vorhaben klagen – mit Rückendeckung des Landesverbandes. Den Fall werde man bayernweit bekannt machen, so die Ankündigung.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Prozess gegen den wegen Erpressung angeklagten CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird es voraussichtlich schon am Donnerstag ein Urteil geben. Beide haben über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse abgelegt.
Das Interesse der Stadt Regensburg am Schloss Pürkelgut hält sich in engen Grenzen. Von einem Vorkaufsrecht der Stadt geht man ohnehin nicht aus. Auch gebe es nicht den finanziellen Spielraum, um einen Erwerb ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Interessant wären ohnehin andere Flächen und die gehören Thurn und Taxis.
Der Skandal-Tierarzt Roland Fechter will laut Medienberichten das Schloss Pürkelgut im Stadtosten von Regensburg kaufen. Der dortige Bürgerverein fordert nun die Stadt auf, selbst in die Verhandlungen einzusteigen und sich insbesondere die dortigen Grünflächen zu sichern.
Koalition, Brücke und AfD bringen am Donnerstag den Bebauungsplan für das „Quartier West“ auf den Weg. Das Vorhaben der „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe hatte seit November für Proteste gesorgt.
Über fünfeinhalb Jahre nach dem ersten Grundsatzbeschluss legt das Planungsreferat dem Regensburger Stadtrat kommende Woche den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans vor, der Wohnbebauung auf einer Biotopfläche im Stadtwesten ermöglichen soll. Naturschützer gehen dagegen seit Monaten auf die Barrikaden.
Nach monatelangen Protesten gegen die Bebauungspläne des IZ trafen sich am Donnerstag Naturschützer und Stadträtinnen bei der zur Disposition stehenden Waldfläche im Stadtwesten zum Gespräch.
Der Werbespot eines Regensburger Bauträgers unter dem Motto „Fair Wohnen“ wirkt vor dem Hintergrund der veranschlagten Miete wie Realsatire. Allerdings finden berechtigte Mieter hier tatsächlich günstigen Wohnraum – die einkommensorientierte Förderung des Freistaats subventioniert nämlich „marktübliche“ Mieten, die sich fast zwei Drittel der Bevölkerung nicht mehr leisten können.