Aus einem vergleichsweise nichtigen Grund gefährdete das Jobcenter der Stadt Regensburg fünf Monate lang mit einem totalen Leistungsentzug die Gesundheit einer schwerkranken Frau. Am Schluss hatte die Betroffene nicht einmal mehr eine Heizung. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem.
Frau Müller (Name geändert) ist von klein auf viel Schlimmes zugestoßen. Infolge dessen leidet sie neben anderen schweren Erkrankungen an chronischer Depression. Sie ist langzeitarbeitslos, lebt von Sozialleistungen des Jobcenters und ist in der städtischen Notwohnanlage in der Aussiger Straße untergebracht. Ihr Halt ist die Beziehung zu ihrem Kind, das in einem Heim lebt, und das sie aufwachsen sehen möchte.
Wie passt das zusammen? Einerseits gründet der Landkreis einen „Landkreis mit Herz e.V.“, um einigen ausgewählten „unverschuldet“ Bedürftigen zu helfen. Andererseits kürzte er 2018 knapp 40 Prozent seiner Hartz 4-Empfänger den Mietzuschuss. Und wie groß ist das Herz des “Landkreis mit Herz e.V.” tatsächlich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Staat darf Hartz 4-Bezieher zwar sanktionieren, bei der Höhe und Dauer aber hat man es bisher gewaltig übertrieben.
Der Landkreis Regensburg verfügt bis heute über kein schlüssiges Konzept, auf dessen Basis die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger festgelegt werden. Und es gibt weitere Anhaltspunkte dafür, dass der hohe Prozentsatz nicht anerkannter Mietkosten darauf zurückzuführen ist, dass hier bewusst Geld gespart werden soll. Die zumindest politische Verantwortung dafür trägt die Landrätin.
Eine Presseerklärung der SPD, ein Wutausbruch des persönlichen Referenten von Landrätin Tanja Schweiger und eine teils irreführende Stellungnahme des Landratsamtes – unser Bericht über die Kürzung der Mietzuschüsse für Hartz IV-Empfänger im Landkreis Regensburg sorgt für Reaktionen. Am Ende bleibt aber doch: Das Jobcenter des Landkreises sticht mit seinen Zahlen auch bundesweit deutlich heraus.
Knapp 40 Prozent der Leistungsbezieher wurden vom Jobcenter des Landkreises Regensburg die Mietzuschüsse gekürzt. Gleichzeitig sammelt Landrätin Tanja Schweiger über ihren gemeinnützigen Verein „Landkreis mit Herz“ mit großem medialen Rummel Almosen – für „unverschuldet“ Bedürftige.
Bei der Jahrespressekonferenz des Jobcenters Regensburg kann Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit einigen positiven Entwicklungen aufwarten. Auf Nachfragen zu möglichen Wuchermieten bei Wohnungen für Hartz IV-Bezieher zeigen sich sowohl sie als auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ratlos. Man könne da nichts tun. Ist das tatsächlich so?
Die Verwaltungskosten der Jobcenter Regensburg Stadt und Landkreis steigen erneut stark an, obwohl die Arbeitslosenzahlen deutlich gefallen sind. Wofür wird dieses Geld verbraten?
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Regelwerk. Nun haben Jobcenter und Bundesagenturen für Arbeit in der Oberpfalz einen Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk Oberpfalz und dem Bezirkskrankenhaus Regensburg geschlossen: Der hilfreiche Umgang mit psychisch Kranken soll gelernt werden.
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt die Justiz laufen“. Ein Vorurteil? Diese Frage stellt sich zu einem Strafbefehl, den eine Regensburger Amtsrichterin erlassen hat. Der Tatvorwurf: Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 17,15 Euro.
Die Amann Verwaltungs GmbH gehört zu den größeren Playern auf dem Mietmarkt für die Empfänger von Transferleistungen. Wegen der großen Nachfrage verlangt das Unternehmen eine Gebühr von Wohnungssuchenden, die sich auf eine Warteliste setzen lassen wollen. Zu Kritik daran sagt Johannes Amann: „Ich bin ein Kaufmann und kann meine Geschäfte so tätigen, wie ich das für richtig halte.“
Wegen der Anwendung der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Regensburg läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Behörde begründet ihr Handeln damit, dass man Mietwucher verhindern wolle. Hier gäbe es durchaus andere und vor allem effektive Möglichkeiten – doch diese werden offenbar nicht genutzt.
Nettomieten von bis zu 25 Euro pro Quadratmeter verlangt ein Regensburger Vermieter für schäbige Zimmerchen im ehemaligen Bordell „Moulin Rouge“. Bezahlt wird das vom Steuerzahler. Der Kniff für diese Geschäftemacherei steht im Mietvertrag: Mietpreisbremse gilt wegen Möblierung nicht.
Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.
Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.