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Beiträge mit Tag ‘Gustl Mollath’

Schriftliches Urteil liegt vor

Mollath: Revision muss jetzt begründet werden

Das schriftliche Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath liegt vor. Jetzt muss sein neuer Verteidiger die eingelegte Revision begründen. Ob er damit Erfolg hat, ist fraglich. Von David Liese
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Gustl Mollaths neuer Verteidiger muss nun die eingelegte Revision begründen. Foto: Archiv / ld.

Die Urteilsbegründung im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist da. Auf etwa 120 DIN A4-Seiten legt die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher den Freispruch Mollaths ausführlich dar. Damit kann jetzt auch das formale Verfahren der Revision, die Mollaths neuer Verteidiger Adam Ahmed eine Woche nach dem Urteilsspruch eingelegt hatte, beginnen. Sobald das schriftliche begründete Urteil Ahmed erreicht, hat er einen Monat Zeit, die Revision beim Landgericht Regensburg zu begründen. Daraufhin kann die Staatsanwaltschaft eine Gegenerklärung abgeben. Zuständiges Revisionsgericht wäre der Bundesgerichtshof.

Zulassung der Revision ist eher unwahrscheinlich

Ob Gustl Mollath mit seinem Freispruch überhaupt Chancen auf eine Revision hat, ist fraglich. Denn notwendige Voraussetzung für deren Zulassung ist, dass der Angeklagte einer sogenannten „Beschwer“ unterliegt. Nach Meinung vieler Rechtsexperten gilt ein Freispruch – egal aus welchen Gründen – gemeinhin nicht als „Beschwer“ und kann damit auch keine Grundlage für eingelegte Rechtsmittel sein. Mollath wurde im Wiederaufnahmeverfahren von den Vorwürfen, seine Ex-Frau geschlagen, gewürgt und gebissen zu haben, freigesprochen. Das Gericht sah die Taten jedoch als erwiesen an: Lediglich der Umstand, dass eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht ausgeschlossen werden konnte, führte zu einem Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“. Auch in den übrigen ihm zur Last gelegten Straftaten – Reifenstechereien und Freiheitsberaubung – wurde Gustl Mollath in Regensburg freigesprochen.

Mollaths neuer Anwalt strebt weiteren Wiederaufnahmeantrag an

Das Wiederaufnahmeverfahren war auf Betreiben von Mollaths damaligem Anwalt Gerhard Strate zustandegekommen und der Anlass, dass Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der forensischen Psychiatrie entlassen wurde. Während des neuen Prozesses überwarf er sich mit Strate. Sein neuer Anwalt Adam Ahmed dachte auch über ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall der Psychiatriepatientin Ilona Haslbauer nach, um diese zu rehabilitieren. Letztere tourt mittlerweile mit Nina Hagen durch Deutchland. Alle Berichte zum Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath finden Sie hier.
Gustl Mollath ist nicht gefährlich

Gutachter zu Mollath: „Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“

Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“

Freiheit nach sieben Jahren Forensik

Nina Hagen und die zweite Mollath

Ist unverhältnismäßig lange Unterbringung in der Forensik Alltag? Der Fall der Regensburgerin Ilona Haslbauer sei „krasser als der von Mollath“, sagt Rechtsanwalt Adam Ahmed. Ihr Schicksal hat sogar Nina Hagen auf den Plan gerufen. Nach siebeneinhalb Jahren wird die Sozialpädagogin jetzt aus der geschlossenen Psychiatrie entlassen. Dort landete sie wegen eines Delikts, für das ihr das Gericht zunächst „nur“ vier Monate Haft aufgebrummt hatte.

Sieben Jahre wegen Einkaufswagen-Attacke

Sie sitzt länger in der Psychiatrie als Gustl Mollath

Am Dienstag entscheidet sich bei einer Anhörung vor dem Landgericht Landshut, ob die Regensburgerin Ilona Haslbauer weiter in der psychiatrischen Forensik bleiben muss. Dort sitzt sie seit sieben Jahren. Zu einer dort angemeldeten Kundgebung kommt auch Nina Hagen. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir einen etwas älteren Artikel über einen Besuch bei Frau Haslbauer.

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