Berg-Streit mit Schmack: Für die Stadt Regensburg war schlechter juristischer Rat teuer
Bevor die Mehrheit der Stadträte grünes Licht für die zweite Instanz im Rechtsstreit mit Schmack gab, wurde nichtöffentlich die höchst optimistische Einschätzung einer Berliner Großkanzlei zu den Erfolgsaussichten präsentiert. Von deren Prognose traf am Ende nichts zu.
„Wir Juristen können vielleicht keine Berge versetzen, aber manchmal können wir dafür sorgen, dass sie stehen bleiben“, lacht Thomas Troidl. Und man vermeint, der Stimme des bundesweit bekannten Regensburger Verwaltungsrechtlers einen Hauch von Häme entnehmen zu können.
Kein Wunder. Beim Streit um den besagten Berg im Gleisdreieck, wo die Stadt Regensburg nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Schmack GmbH das Nachsehen hatte, hat Troidl die Bauträger vertreten. Der 12. Senat des VGH habe „nur drei Seiten gebraucht, um den immerhin 43 Seiten langen Schriftsatz einer Berliner Großkanzlei“ abzulehnen, mit dem die Stadt den Antrag auf Zulassung der Berufung durchsetzen wollte, so Troidl. „Ein absolutes Unikum“ sei diese Entscheidung. Das zeige sich auch in „Duktus und Wortwahl“ des Beschlusses.