Millionenauftrag für Corona-Schnelltests: Einmischung durch die „Hausspitze“
Im Rechtsstreit um einen Millionenauftrag über die Lieferung von Corona-Schnelltests kann das bayerische Gesundheitsministerium vor dem Obersten Landesgericht einen Etappensieg für sich verbuchen. Fragen bleiben trotzdem. Bei der Auswahl der Unternehmen, die für den Auftrag in Frage kamen, hat sich nämlich die „Hausspitze“ des Ministeriums eingemischt.
Noch hat Oberste Landesgericht in München kein Urteil gefällt, doch das drängendsten Problem für das bayerische Gesundheitsministerium scheint vom Tisch zu sein: Die Auftragsvergabe über die Lieferung von 5,3 Millionen Laien-Schnelltests durch die Siemens Healthcare GmbH im Februar dieses Jahres ist nun doch nicht unwirksam. Damit dürften auch keine Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit dem Millionenauftrag entstehen. Das hat der Vergabesenat bereits vorab festgehalten. Ob es ungeachtet dessen andere Fehler bei der Auftragsvergabe gegeben hat, wird erst zu erfahren sein, wenn das Gericht am 20. Januar seine Entscheidung verkündet – sofern es nicht doch noch zu einem Vergleich kommt. Einen solchen hat der Senat eindringlich angeregt.